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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 135<br />

- Standort <strong>Havel</strong>auen (insgesamt 6,6 ha - BESTAND) – Südlich des <strong>Havel</strong>stiches sind durch rechtswirksamen<br />

Bebauungsplan sind neben weiteren Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzungen und Ferienhäusern<br />

vor allem entlang der geplanten Hafenpromenade Betriebe des Beherbergungswesens<br />

zulässig, die als Zweckbestimmungen dem entsprechend im Flächenutzungsplan dargestellt werden.<br />

Die Betriebe des Beherbergungswesen sind baulich noch nicht realisiert.<br />

Ortsteil Glindow:<br />

- Standort Hotel /Seniorenbetreuung af dem ehemaligen Gelände der Zivilverteidigung (0,3 ha - BE-<br />

STAND) – der Standort ist durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert, jedoch noch<br />

nicht baulich umgesetzt.<br />

Ortsteil Kemnitz:<br />

- Aus dem wirksamen Flächennutzungsplan wurden die bestehenden Einrichtungen Rittergut Kemnitz<br />

(0,6 ha - BESTAND) und Landgasthof Kemnitz (0,7 ha - BESTAND) unverändert übernommen. Die<br />

Bestandsdarstellung des Rittergutes stellt lt. Schreiben vom 22. Juni 2006 des Ministeriums für Ländliche<br />

Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) keinen Widerspruch zur Schutzgebietsverordnung<br />

dar.<br />

Ortsteil Petzow:<br />

- Standort Holländermühle (1,8 ha - BESTAND) – der geplante Hotelstandort ist durch einen rechtswirksamen<br />

Bebauungsplan gesichert, jedoch baulich noch nicht umgesetzt.<br />

- Standort Hotel- und Ferienanlage am Schwielowsee (5,1 ha - BESTAND) – die planungsrechtliche<br />

gesicherte Anlage wurde im Sommer 2005 in Betrieb genommen und entsprechend des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplanes in den Vorentwurf des FNP übernommen.<br />

- Standort Schloss Petzow (2,4 ha – BESTAND) – das sich in Sanierung und im Umbau zur Hotelanlage<br />

befindliche Schloss Petzow soll aufgrund seines hohen touristischen Potenziales und Bekanntheitsgrades<br />

und der landschaftlichen Lage als hervorgehobener Standort langfristig für Hotel und<br />

Tourismus gesichert werden. 1,0 ha der Fläche betrifft den direkten Bereich des Schlosses, 1,4 ha<br />

entsprechen der Baugenehmigung für die erforderlichen Stellplätze und den Freibereich.<br />

8.1.4.2 Ferienhausgebiete<br />

Die Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Ferienhäuser kennzeichnen Gebiete, die zu Zwecken<br />

der Erholung mit Gebäuden bebaut sind, welche einem wechselnden Nutzerkreis zur Verfügung<br />

stehen, d.h. die Häuser werden in regelmäßigem Turnus vermietet oder anderweitig an kurzzeitige<br />

Nutzer vergeben. Dies kennzeichnet den entscheidenden Unterschied zu Wochenendhausgebieten,<br />

die eher der Erholung ortsansässiger oder in der Umgebung ansässiger Nutzer dient. Die Ferienhausgebiete<br />

haben hingegen einen Stellenwert bezüglich der Übernachtungskapazitäten für den Fremdenverkehr<br />

und stellen in ihrer Bauweise in der Regel eine der landschaftlichen Situation angepasste<br />

Form des Übernachtungsangebotes dar.<br />

Sämtliche Sonderbauflächen dieser Zweckbestimmung befinden innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Potsdamer <strong>Havel</strong> – und Seengebiet“. Mit Schreiben vom 22. Juni 2006 teilt das Ministerium für<br />

Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) mit, dass den Darstellungen des baulichen<br />

Bestandes nicht widersprochen wird.<br />

Ortsteil Phöben - BESTAND:<br />

- Ferienhausgebiet am Birkenweg (2,1 ha – BESTAND) – die bestehende und aus der Nutzung gefallene<br />

Ferienhaussiedlung ist im vorliegenden FNP entsprechend als Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplan<br />

der ehemaligen Gemeinde Phöben dargestellt. Eine zwischenzeitliche Darstellung<br />

eines Teils dieser Flächen als Wohnbauflächen konnte wegen landesplanersicher Bedenken nicht<br />

aufrecht gehalten werden.<br />

Ortsteil Petzow - BESTAND:<br />

- Ferienhausgebiet Riegelspitze (insgesamt 7,5 ha – BESTAND) – die bestehende Ferienhaussiedlung<br />

wurde als Darstellung unverändert aus dem FNP-Entwurf <strong>Werder</strong> II - Petzow übernommen. Die Fläche<br />

beinhaltet ebenfalls den angrenzenden Campingplatz. Fläche des Campingplatzes soll langfristig<br />

innerhalb der dargestellten Bauflächen erweitert werden, wozu ein Teil des Ferienhausgebietes aufzugeben<br />

wäre. Dies ist aus den Darstellungen dieses Flächennutzungsplans ableitbar.<br />

- Ferienhaussiedlung am Glindowsee, neben dem ‚Inselparadies’ (0,8 ha – BESTAND) – die unverändert<br />

übernommene Darstellung dieser Ferienhaussiedlung ist im baulichen und nutzungstechnischen

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