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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung<br />

15. Mai 2008<br />

ORTSTEIL BLIESENDORF<br />

BLI 01 keine Angaben<br />

BLI OK historischer Ortskern<br />

ORTSTEIL GLINDOW<br />

ANLAGE 1<br />

Beeinträchtigungen oder Veränderungen<br />

dürfen nur nach Genehmigung durch die<br />

Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung<br />

erfolgen. Alle Erdbewegungen,<br />

Baumaßnahmen, Veränderungen und<br />

Maßnahmen sind dokumentationspflichtig,<br />

d.h. bedürfen vorheriger archäologischer<br />

Sicherungs- und Bergungsarbeiten.<br />

historische Dorfkerne sind als große flächenhafte<br />

Bodendenkmale zu betrachten<br />

GLI 1<br />

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung<br />

Siedlung der Römischen Kaiserzeit und des Mittelalters;<br />

sollte der Fundplatz von künftiger Bebau-<br />

Oberflächenfunde der Steinzeit<br />

ung freigehalten werden.<br />

Im gesamten Bereich der Schutzfläche und<br />

der Umgebungsschutzzone können erdbewegende<br />

Maßnahmen nur zur Funktionssi-<br />

GLI 2 Siedlung des Mittelalters; Kietzsiedlung (1602 erwähnt) cherung bestehender Gebäude und Anlagen<br />

genehmigt werden. Eine Neubebauung<br />

ist aus fachbehördlicher Sicht nicht zulässig.<br />

GLI 3<br />

GLI 4<br />

Fund unbestimmter Art der Steinzeit (Glindower Tongruben);<br />

Bodendenkmalvermutung! VERMUTUNG<br />

Lage nicht eindeutig bekannt<br />

Depotfund der Jungsteinzeit<br />

Gemarkungsübergreifend<br />

GLI 5 Urnengräberfeld der Eisenzeit<br />

GLI 6 Urnengräberfeld unbestimmter Zeitstellung<br />

GLI 7<br />

Einzelfund der Bronzezeit (Baggerfund aus dem See)<br />

Lage nicht eindeutig bekannt<br />

GLI 8 Wassermühle des Mittelalters<br />

GLI OK<br />

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung<br />

sollte der Fundplatz von künftiger Bebauung<br />

freigehalten werden.<br />

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung<br />

sollte der Fundplatz von künftiger Bebauung<br />

freigehalten werden.<br />

Im gesamten Bereich der Schutzfläche und<br />

der Umgebungsschutzzone können erdbewegende<br />

Maßnahmen nur zur Funktionssicherung<br />

bestehender Gebäude und Anlagen<br />

genehmigt werden. Eine Neubebauung<br />

ist aus fachbehördlicher Sicht nicht zulässig.<br />

historischer Ortskern Glindow; Angerdorf, erwähnt 1317 historische Dorfkerne sind als große flä-<br />

stagnum Glynderse<br />

chenhafte Bodendenkmale zu betrachten<br />

STADTGEBIET WERDER<br />

WER 1 Warte, Gerätefund aus Mittelalter, Steinzeit<br />

WER 2 Siedlung (?) aus der Römischen Kaiserzeit<br />

WER 3 Siedlung (?) aus der Eisenzeit<br />

WER 4 Verwahrfund aus der Bronzezeit<br />

WER 5 Gerätfund aus der Steinzeit<br />

von jeglicher Art von Erd- und Bauarbeiten<br />

freizuhalten<br />

von jeglicher Art von Erd- und Bauarbeiten<br />

freizuhalten<br />

möglichst von Erd- und Bauarbeiten aller<br />

Art freizuhalten<br />

möglichst von Erd- und Bauarbeiten aller<br />

Art freizuhalten<br />

möglichst von Erd- und Bauarbeiten aller<br />

Art freizuhalten

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