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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 85<br />

- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />

Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotenzial<br />

- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Neupflanzung von hochstämmigen Obstgehölzen in den Gärten<br />

- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />

- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />

- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung von landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />

Glindower Platte durch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen oder durch die Neupflanzung einer<br />

Streuobstwiese in ortsnaher Lage zu erzielen.<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: gering konfliktbelastet<br />

Es handelt sich um eine räumlich begrenzte Ergänzung der vorhandenen Bebauung in Verlängerung<br />

eines bestehenden Erschließungsstiches, ohne Betroffenheit von empfindlichen Landschaftsteilen oder<br />

Schutzgüter mit besonderer Funktionsausprägung. Die verlorenen Lebensräume können kurz bis<br />

mittelfristig wiederhergestellt werden. Dies sollte vorrangig im Bereich der Glindower Platte umgesetzt<br />

werden.<br />

BLI 3: „westlich Glindower Straße“ Größe ca. 0,52 ha<br />

Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />

Beibehaltung der gegenwärtigen Nutzung.<br />

Planung:<br />

Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />

- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />

Boden: mittleres Konfliktpotential<br />

- 0,31 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />

Wasser: geringes Konfliktpotential<br />

- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />

die Grundwasserneubildung zu rechnen.<br />

- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />

Klima: geringes Konfliktpotential<br />

- Kleinräumige Siedlungserweiterung ohne mesoklimatische Auswirkungen.<br />

Luft: geringes Konfliktpotential<br />

- Der zusätzliche Hausbrand, der durch einzelne neue Wohnhäusern entstehen wird, führt<br />

zu keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.<br />

Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />

- Die kleinräumige Siedlungserweiterung mit mäßiger Bebauungsdichte führt zu keiner wesentlichen<br />

Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes.<br />

Mensch: geringes Konfliktpotential<br />

- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />

Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotenzial<br />

- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Verwendung von hochstämmigen Obstgehölzen in den Gärten.<br />

- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.

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