Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 85<br />
- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotenzial<br />
- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Neupflanzung von hochstämmigen Obstgehölzen in den Gärten<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />
- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />
- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung von landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />
Glindower Platte durch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen oder durch die Neupflanzung einer<br />
Streuobstwiese in ortsnaher Lage zu erzielen.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: gering konfliktbelastet<br />
Es handelt sich um eine räumlich begrenzte Ergänzung der vorhandenen Bebauung in Verlängerung<br />
eines bestehenden Erschließungsstiches, ohne Betroffenheit von empfindlichen Landschaftsteilen oder<br />
Schutzgüter mit besonderer Funktionsausprägung. Die verlorenen Lebensräume können kurz bis<br />
mittelfristig wiederhergestellt werden. Dies sollte vorrangig im Bereich der Glindower Platte umgesetzt<br />
werden.<br />
BLI 3: „westlich Glindower Straße“ Größe ca. 0,52 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Beibehaltung der gegenwärtigen Nutzung.<br />
Planung:<br />
Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />
- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
- 0,31 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: geringes Konfliktpotential<br />
- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />
die Grundwasserneubildung zu rechnen.<br />
- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />
Klima: geringes Konfliktpotential<br />
- Kleinräumige Siedlungserweiterung ohne mesoklimatische Auswirkungen.<br />
Luft: geringes Konfliktpotential<br />
- Der zusätzliche Hausbrand, der durch einzelne neue Wohnhäusern entstehen wird, führt<br />
zu keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.<br />
Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />
- Die kleinräumige Siedlungserweiterung mit mäßiger Bebauungsdichte führt zu keiner wesentlichen<br />
Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential<br />
- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotenzial<br />
- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Verwendung von hochstämmigen Obstgehölzen in den Gärten.<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.