Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 176<br />
Darüber hinaus weisen diese Gebiete in vielen Fällen eine erhaltenswerte Bebauungs- und Siedlungsstruktur<br />
auf.<br />
Bei einer Intensivierung der Grundstücksausnutzung sind die ökologischen und ortsbildprägenden<br />
Funktionen dieser Siedlungsbereiche durch ungesteuertes und unverhältnismäßiges Einfügen verdichteter<br />
Bebauungsstrukturen gefährdet und verlieren ihren Siedlungscharakter und ihre Erholungsfunktion.<br />
Die Bebauung noch vorhandener Freiräume in den Blockinnenbereichen sowie die zunehmende<br />
Versiegelung durch Gebäude und Nebenflächen gefährdet die vielerorts vorhandene naturnahe Vegetationsstruktur<br />
und führt zu nicht zu ersetzenden Verlusten der prägenden Landschaftselemente. Die<br />
obige textliche Darstellung soll auf Ebene des Flächennutzungsplanes diesbezüglichen Fehlentwicklungen<br />
entgegen steuern und ist auf nachgeordneter Planungsebene mit geeigneten Festsetzungen<br />
und Auflagen umzusetzen (siehe auch Punkt 8.2.3).<br />
8.2 Nutzungsbeschränkungen und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt<br />
Die generelle Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange in der Flächennutzungsplanung<br />
und die diesbezüglichen baugesetzlichen Regelungen wurden bereits unter Punkt 1.1.3 erläutert. Eine<br />
detaillierte Erfassung, Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange findet sich im Umweltbericht<br />
dieser <strong>Begründung</strong>. Durch die in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, die auf Basis<br />
der Vorentwurfsfassung, Stand 10/2005 sowie durch die gesonderte Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde<br />
über den Vorentwurf des Landschaftsplanes sind die dortigen Ausführungen detailliert<br />
und aktualisiert worden.<br />
Die vielfältigen Anforderungen die das Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bauleitplänen an den<br />
Schutz der Umwelt stellt finden sich letztlich in den grundsätzlichen Darstellungen und Abgrenzungen<br />
von Bauflächen und Freiflächen voneinander und in den Nutzungskategorien von Bau- und Freiflächen<br />
untereinander. In den nachfolgenden Punkten wird jedoch nur auf die Nutzungsbeschränkungen und<br />
Maßnahmen zu Schutz der Umwelt eingegangen, die ihren zeichnerischen Niederschlag gemäß Planzeichnungsverordnung<br />
auf Basis der dargestellten Flächen in der Planzeichnung dieses FNP finden.<br />
Im Gegensatz zu der Vorentwurfsfassung erfolgt im Flächennutzungsplan keine Darstellung nach § 5<br />
(2) Nr.6 BauGB von Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In der Vorentwurfsfassung<br />
waren die Flächen dargestellt, die in den vorherigen Flächennutzungsplänen und –<br />
planentwürfen der ehemaligen Amtsgemeinden dargestellt wurden und sich dementsprechend bruchstückhaft<br />
in Abschnitten entlang der Bahntrasse und der Bundesautobahn befanden.<br />
Bei einer vereinheitlichten Darstellung für den Gesamt-Flächennutzungsplan wäre diese Darstellung<br />
entlang sämtlicher Hauptverkehrszüge innerhalb des Gebietes der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) erforderlich,<br />
was zu einer Unleserlichkeit der Planzeichnung führen wurde. Aus diesem Grund wird auf eine entsprechende<br />
Darstellung verzichtet und die entsprechenden Konfliktlagen im unten folgenden Kapitel<br />
8.2.2. Immissionsschutz ausführlich dargestellt.<br />
Hinzu kommt, dass die Darstellung nach § 5 (2) Nr.6 BauGB als Flächen für Nutzungsbeschränkungen<br />
oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes auf Ebene des Flächennutzungsplanes ohne konkrete Benennung der erforderlichen<br />
Maßnahmen erfolgt, da entsprechende Festsetzungen gemäß § 9 (1) Nrn. 23 und 24 in<br />
Verbindung mit der Baunutzungsverordnung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu prüfen ist.<br />
8.2.1 Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Im Flächennutzungsplan besonders gekennzeichnet werden Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB. Sie dienen der frühzeitigen Sicherung von<br />
Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.<br />
Die Maßnahmenflächen aus den bestehenden Flächennutzungsplänen und –planentwürfen wurden<br />
übernommen, sofern die Maßnahmen nicht bereits umgesetzt sind. Weitere Darstellungen leiten sich<br />
aus den Entwicklungszielen des aktuellen Landschaftsplans ab. Die dargestellten Flächen erfassen einerseits<br />
Ausgleichsmaßnahmen, die bereits von bestehenden Bebauungsplänen in Anspruch genom-