Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 108<br />
Flächennutzungsplan beabsichtigte Entwicklung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) als umweltverträglich eingeschätzt<br />
werden.<br />
7. ABWÄGUNG UND KONFLIKTBEWÄLTIGUNG<br />
7.1 Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
7.1.1 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
7.1.1.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorentwurf 10/2005)<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom.21.11.2005 bis.20.12.2005 gingen umfangreich<br />
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Zahlreiche dieser Stellungnahmen bezogen sich<br />
auf Inhalte, die der Darstellungstiefe, dem Maßstab als auch der planerischen Natur eines Flächennutzungsplan<br />
als vorbereitender Bauleitplan, der die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung regelt,<br />
nicht entsprachen. In diesen Stellungnahmen handelte es sich vorwiegend um den Wunsch, einzelne<br />
Grundstücke als Wohnbaufläche darzustellen, aber auch Wanderwege, verkehrsberuhigte Straßen,<br />
Wassergräben u.ä. Diese Stellungnahmen wurden in der Planzeichnung nicht berücksichtigt und sind<br />
zum Teil in die <strong>Begründung</strong> der Entwurfsfassung 08/2006 eingeflossen.<br />
Quantitativer Schwerpunkt der eingegangenen Stellungnahmen war die Darstellung einer Freihaltetrasse<br />
nördlich des Bahnhofs für eine Neutrassierung der Bundesstraße B 1 neu. Bei dieser Darstellung<br />
handelte es sich um keine ursächliche Darstellung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) als Willensbekundung<br />
für diese Trasse, sondern um eine ‚Nachrichtliche Übernahme’ auf Grund übergeordneter Planungen,<br />
die im früheren Verfahren des Flächennutzungsplans <strong>Werder</strong>-Nord auf Behördenanregung<br />
aufgenommen worden war.<br />
Da für die Neuführung der B 1 innerhalb des Stadtgebietes von <strong>Werder</strong> im Rahmen der frühzeitigen<br />
Behördenbeteiligung keine Hinweise auf die Vorbereitung eines Raumordnungsverfahren gegeben<br />
wurden und die Trasse im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf eingestuft ist, wird auf die<br />
Darstellung der Freihaltetrasse verzichtet und somit den Anregungen aus der Öffentlichkeit gefolgt.<br />
Auf Grund von Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden in der Entwurfsfassung 08/2006 gegenüber<br />
der Vorentwurfsfassung 10/2005 folgende Änderungen von Flächendarstellungen vorgenommen:<br />
Derwitz:<br />
Die geplante Mischbaufläche nördlich des Maulbeerwegs mit einer Fläche von 1,3 ha wird auf Grund<br />
eines Beschlusses des Ortsbeirates nicht mehr dargestellt. Im Ortsteil ist somit außer der Verdichtung<br />
im Bestand keine weitere Siedlungstätigkeit möglich.<br />
Glindow:<br />
Zahlreiche Bürger wiesen darauf hin, dass im Bereich Jahnufer/Weidenweg, die Abgrenzung des ausschließlich<br />
mit Wochenendhäusern bebauten Bereiches von den Darstellungen des Vorentwurfs abweicht.<br />
Den Anregungen wurde gefolgt und der Bestand um 3,7 ha Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung<br />
„Wochenendhausgebiet“ erweitert dargestellt. Weitere einzelne von den Darstellungen<br />
abweichende Nutzungen im Bereich Jahnufer genießen, sofern sie nicht innerhalb von Bauflächen liegen,<br />
Bestandschutz bzw. sind mit den Darstellungen als Wohnbaufläche vereinbar.<br />
Kemnitz:<br />
Der Eigentümer und Betreiber des Pektinwerkes an der L 90 in der Kolonie Zern sprach sich auf Grund<br />
der vom Betrieb ausgehenden Lärm- und v.a. Geruchsimmissionen gegen die Bestandsdarstellungen<br />
von Sonder- und Wohnbauflächen der Kolonie Zern aus, da diese weitere Bestandsverdichtungen und<br />
Freizeit- und Erholungsnutzungen ermögliche und Betriebserweiterungen und –ansiedlungen erschwere.