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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 108<br />

Flächennutzungsplan beabsichtigte Entwicklung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) als umweltverträglich eingeschätzt<br />

werden.<br />

7. ABWÄGUNG UND KONFLIKTBEWÄLTIGUNG<br />

7.1 Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

7.1.1 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

7.1.1.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorentwurf 10/2005)<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom.21.11.2005 bis.20.12.2005 gingen umfangreich<br />

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Zahlreiche dieser Stellungnahmen bezogen sich<br />

auf Inhalte, die der Darstellungstiefe, dem Maßstab als auch der planerischen Natur eines Flächennutzungsplan<br />

als vorbereitender Bauleitplan, der die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung regelt,<br />

nicht entsprachen. In diesen Stellungnahmen handelte es sich vorwiegend um den Wunsch, einzelne<br />

Grundstücke als Wohnbaufläche darzustellen, aber auch Wanderwege, verkehrsberuhigte Straßen,<br />

Wassergräben u.ä. Diese Stellungnahmen wurden in der Planzeichnung nicht berücksichtigt und sind<br />

zum Teil in die <strong>Begründung</strong> der Entwurfsfassung 08/2006 eingeflossen.<br />

Quantitativer Schwerpunkt der eingegangenen Stellungnahmen war die Darstellung einer Freihaltetrasse<br />

nördlich des Bahnhofs für eine Neutrassierung der Bundesstraße B 1 neu. Bei dieser Darstellung<br />

handelte es sich um keine ursächliche Darstellung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) als Willensbekundung<br />

für diese Trasse, sondern um eine ‚Nachrichtliche Übernahme’ auf Grund übergeordneter Planungen,<br />

die im früheren Verfahren des Flächennutzungsplans <strong>Werder</strong>-Nord auf Behördenanregung<br />

aufgenommen worden war.<br />

Da für die Neuführung der B 1 innerhalb des Stadtgebietes von <strong>Werder</strong> im Rahmen der frühzeitigen<br />

Behördenbeteiligung keine Hinweise auf die Vorbereitung eines Raumordnungsverfahren gegeben<br />

wurden und die Trasse im Bundesverkehrswegeplan als weiterer Bedarf eingestuft ist, wird auf die<br />

Darstellung der Freihaltetrasse verzichtet und somit den Anregungen aus der Öffentlichkeit gefolgt.<br />

Auf Grund von Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden in der Entwurfsfassung 08/2006 gegenüber<br />

der Vorentwurfsfassung 10/2005 folgende Änderungen von Flächendarstellungen vorgenommen:<br />

Derwitz:<br />

Die geplante Mischbaufläche nördlich des Maulbeerwegs mit einer Fläche von 1,3 ha wird auf Grund<br />

eines Beschlusses des Ortsbeirates nicht mehr dargestellt. Im Ortsteil ist somit außer der Verdichtung<br />

im Bestand keine weitere Siedlungstätigkeit möglich.<br />

Glindow:<br />

Zahlreiche Bürger wiesen darauf hin, dass im Bereich Jahnufer/Weidenweg, die Abgrenzung des ausschließlich<br />

mit Wochenendhäusern bebauten Bereiches von den Darstellungen des Vorentwurfs abweicht.<br />

Den Anregungen wurde gefolgt und der Bestand um 3,7 ha Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung<br />

„Wochenendhausgebiet“ erweitert dargestellt. Weitere einzelne von den Darstellungen<br />

abweichende Nutzungen im Bereich Jahnufer genießen, sofern sie nicht innerhalb von Bauflächen liegen,<br />

Bestandschutz bzw. sind mit den Darstellungen als Wohnbaufläche vereinbar.<br />

Kemnitz:<br />

Der Eigentümer und Betreiber des Pektinwerkes an der L 90 in der Kolonie Zern sprach sich auf Grund<br />

der vom Betrieb ausgehenden Lärm- und v.a. Geruchsimmissionen gegen die Bestandsdarstellungen<br />

von Sonder- und Wohnbauflächen der Kolonie Zern aus, da diese weitere Bestandsverdichtungen und<br />

Freizeit- und Erholungsnutzungen ermögliche und Betriebserweiterungen und –ansiedlungen erschwere.

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