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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 118<br />

8. INHALTE UND DARSTELLUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

8.1 Flächennutzung<br />

Soweit sich Flächennutzung auf bauliche Nutzungen bezieht gilt grundsätzlich, dass eine Innenentwicklung<br />

einer Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vorzuziehen ist. Dies ist in der Abwägung<br />

ein ausdrücklich zu berücksichtigender Belang (§ 1a (2) Satz 1 BauGB). Bei Neu-Darstellungen im<br />

bisherigen Außenbereich muss sich die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) mit der Frage auseinandersetzen, ob<br />

diese Planung nicht auch innerörtlich, z.B. auf Brachflächen oder sonstigen bisher ungenutzten Flächen<br />

möglich wäre.<br />

Aus diesem Grund wird bei unten folgenden Ausführungen zu den Bestandsdarstellungen grundsätzlich<br />

auch auf die dort bestehenden Verdichtungspotenziale eingegangen, die je nach Art der Nutzung,<br />

nach Ortsteil bzw. Stadtbereich stark variieren. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) hat gemäß des Leitbildes ein<br />

hohes Interesse daran, die Ortskerne bzw. den Stadtkern von <strong>Werder</strong> zu stärken, allerdings auf eine<br />

Umnutzung oder Qualifizierung städtebaulich unbefriedigender Areale nur begrenzten Einfluss, soweit<br />

es sich nicht um öffentliche Flächen handelt.<br />

Allerdings sieht die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) für den Zeitraum bis <strong>2020</strong> auch die Pflicht in geringem Umfang<br />

arrondierend neue Flächen darzustellen, um für einen solch langen Zeitraum eine gebotene Flexibilität<br />

in der Siedlungsentwicklung zu wahren. Dies gilt für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen,<br />

insbesondere aber in der Darstellung von Sonderbauflächen, die zum einen der erweiterten Bestandssicherung<br />

und zum anderen der Flächenreserve für Ansiedlung von Nutzungen, die dem Tourismus,<br />

der Freizeit- und Erholungsnutzung dienen, da dieser gesamte Sektor ein maßgeblicher wirtschaftlicher<br />

Faktor des staatlich anerkannten Erholungsortes <strong>Werder</strong> bedeutet.<br />

Die flächenbezogenen Aussagen des Flächennutzungsplanes sind im Gegensatz zu Bebauungsplänen<br />

nicht ‚parzellenscharf’, d.h. sie beziehen sich nicht auf einzelne Grundstücke. Zudem spielen Eigentumsverhältnisse<br />

ein stark untergeordnete Rolle. Flächen mit einem Umfang von weniger als 0,3 ha<br />

werden grundsätzlich nicht dargestellt, um eine konsequente, durchgängig einheitliche Darstellungsgenauigkeit<br />

beibehalten zu können und dem Entwicklungsgebot für verbindliche Bauleitpläne den notwendigen<br />

Spielraum zu gewähren.<br />

8.1.1 Wohnbauflächen<br />

Der Flächennutzungsplan geht vom Grundsatz der Sicherung des vorhandenen Wohnungsbestandes<br />

in der bestehenden Siedlungsstruktur des Stadtgebiets <strong>Werder</strong> sowie der Orts- und Gemeindeteile<br />

aus. Die Weiterentwicklung dieser Struktur durch die Nachverdichtung bestehender Siedlungsgebiete<br />

sowie durch die Um- und Nachnutzung untergenutzter und brach gefallener Flächen hat Vorrang vor<br />

der Erschließung neuer Baugebiete in bisher landschaftlich geprägter Freiräume. Die in diesem Flächennutzungsplan<br />

dargestellten geplanten Wohnbauflächen sind ausschließlich die jeweiligen Siedlungsgebiete<br />

arrondierend.<br />

Die als Bestand dargestellten Wohnbauflächen sind weiter differenziert in die Nutzungskategorie<br />

‚Wohnbauflächen landschaftlicher Prägung’. Die landschaftliche Prägung wird mittels einer textlichen<br />

Darstellung mit einer GRZ von maximal 0,2 auf mindestens 700 m² großen Grundstücken definiert<br />

werden. Der Anteil dieser Nutzungskategorie überwiegt mit einem Wert von rund 60 % bei den dargestellten<br />

Wohnbauflächen und sind unter Pkt.8.1.1.1 dargestellt. Bei der Erläuterung der bestehenden<br />

Wohnbauflächen im Stadtgebiet und den Ortsteilen werden zur Verdeutlichung die dort noch befindlichen<br />

Potenziale erläutert. Diese basieren jedoch, mit Ausnahmen der planungsrechtlich gesicherten<br />

Flächen auf Schätzungen, deren Anteil an baulichen Umsetzungen im Zeitraum bis <strong>2020</strong> von zahlreichen<br />

durch die Stadt <strong>Werder</strong>(<strong>Havel</strong>) nur sehr bedingt beeinflussbaren Faktoren abhängen. Der sich<br />

daraus ergebende Einwohnerzahl ist dementsprechend eine Größe mit Variablen.<br />

Relevant für den landesplanerisch zu beurteilenden Einwohnerzuwachs sind ausschließlich solche, die<br />

aufgrund von geplanter Wohnbauflächen entstehen können.

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