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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 77<br />

lungsentwicklung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter fortschreiten. Das betrifft die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

und Zulässigkeiten von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile nach § 34 BauGB ebenso wie das Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB sowie die weitere<br />

Siedlungsverdichtung innerhalb rechtsgültiger Bebauungspläne.<br />

Für die Umsetzung und Realisierung der neuen Flächen im FNP wären in erster Linie neue Bebauungspläne<br />

oder ggf. auch Satzungen nach § 34 BauGB erforderlich. Für diese Bereiche wird bei Nichtdurchführung<br />

der Planung von folgenden Prognosen ausgegangen.<br />

Der weit überwiegende Teil der von Neudarstellungen in Anspruch genommenen Flächen werden bisher<br />

landwirtschaftlich genutzt. Hier wäre auch weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung zu erwarten.<br />

Bei entsprechenden Böden und Zuschnitten der Fläche besteht auch die Möglichkeit einer Intensivierung<br />

der Bodennutzung, durch Umwandlung von Grünland und Brachflächen in Acker. Der geplante<br />

Golfplatz Petzow nimmt den mit Abstand größten Teil der insgesamt beanspruchten Landwirtschaftsfläche<br />

ein. Dazu gehören auch großflächige niederstämmige Obstbestände. Diese liegen bereits heute<br />

überwiegend brach und weisen Übergänge zum Vorwaldstadium auf. Sie würden ohne Umsetzung des<br />

Golfplatzes wahrscheinlich weiter verbrachen und schließlich bewalden. Denkbar wäre aber auch die<br />

Wiederaufnahme des Obstanbaus oder eine ackerbauliche Umnutzung. Überschlägig würden ca.<br />

160 ha landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleiben, von denen 154 ha auf den Ortsteil Petzow fallen.<br />

Weitere Flächen werden privat-gärtnerisch genutzt und verfügen häufig über Gartenhäuser. Einige<br />

dieser Bereiche sind ungenutzt und fallen brach. Die genutzten Bereiche würden auch weiterhin als<br />

Gartenland genutzt werden, so weit das die Eigentumsverhältnisse sowie Nutzungs- und Pachtverträge<br />

zulassen. Die ungenutzten Bereiche würden weiter brach fallen, verbuschen und allmählich bewalden.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würden überschlägig 10 ha Gartenland mit teilweise wertvollem<br />

Obstbaumbestand erhalten bleiben. Dies betrifft hauptsächlich das geplante Wohngebiet am<br />

Friedhof, im Stadtgebiet von <strong>Werder</strong>.<br />

Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Siedlungsentwicklung würde zu einer Neuversiegelung von<br />

8,78 ha in den neu dargestellten Flächen führen. Bei Nichtdurchführung der Planung würden diese<br />

Flächen unbebaut bleiben und ihre bisherigen Funktionen für den Boden-, Wasser- und Klimahaushalt<br />

bewahren. Wie oben erwähnt bestehen auch ohne Neudarstellung im Flächennutzungsplan rechtliche<br />

Möglichkeiten für die bauliche Entwicklung, insbesondere für Nachverdichtungen im bestehenden<br />

Siedlungsbereich. Es ist davon auszugehen, dass bei Nichtdurchführung der Planung sich der Siedlungsdruck<br />

stärker auf Freiflächen im bestehenden Siedlungsraum konzentrieren und hier auch wertvolle<br />

und für die Ortscharakteristik von <strong>Werder</strong> bedeutsame Gartenflächen beanspruchen würde.<br />

6.2.3 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Im Rahmen einer Aufstellung eines Flächennutzungsplanes sind die Umweltwirkungen lediglich auf der<br />

Ebene der geplanten Nutzungstypen beschreibbar, da konkrete planerische Wirkungen noch nicht bekannt<br />

und ggf. in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren näher zu bestimmen und zu quantifizieren<br />

sind. Die Nutzungstypen wiederum lassen sich kategorisieren in solche, die bestehende Freiräume sichern<br />

oder durch Nutzungsänderungen zukünftig Frei- oder Grünflächen vorsehen.<br />

Im Grundsatz gehören die Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, Sonderbauflächen und gewerbliche<br />

Bauflächen zur ersten, die Grün- und Waldflächen zur zweiten Kategorie. Die wesentlichsten Umweltauswirkungen<br />

innerhalb von W- und M-Flächen gehen von der Versiegelung und Überbauung als<br />

anlagebedingte Auswirkungen aus. Bei gewerblichen Bauflächen und abhängig von der Größe und<br />

Struktur können auch bei W- und M-Flächen zusätzlich auch betriebbedingte Auswirkungen in Form<br />

von Immissionen z. B. durch zusätzliche Verkehrsströme und u.U. – je nach der vorgesehenen Zulässigkeit<br />

bestimmter Gewerbetypen –auch aus Produktionsprozessen auftreten.<br />

Im Rahmen der Darstellung der Auswirkungen sind auch relevante Vorbelastungen zu nennen, die<br />

mehr oder weniger für alle neu dargestellten Bereiche zutreffen. Es handelt sich aber auch um vorhandene<br />

Bauflächen, die teilweise bereits erheblich versiegelt sind (Gewerbegebiet Derwitz, Gewerbegebiet<br />

Kemnitz an der Kolonie Zern). Darüber hinaus sind für alle neu geplanten Bereiche die angrenzenden<br />

Straßen zu nennen.<br />

Die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wird für die einzelnen Änderungsbereiche<br />

in Kapitel 6.2.6 dargestellt.

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