Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 146<br />
Ortsteil Kemnitz:<br />
KEM 1 Gewerbliche Baufläche östlich des Gewerbegebietes Kolonie Zern<br />
Das im Ortsteil Kemnitz bestehende Gewerbegebiet aus DDR-Zeiten mit Pektinwerk an der L 90 ist<br />
Fläche als gewerbliche Bestandsfläche in einem Umfang von 21,1 ha dargestellt. Die Stadt <strong>Werder</strong><br />
(<strong>Havel</strong>) hat als wirtschaftsfreundliche Kommune ein großes Interesse an dem langfristigen Erhalt, der<br />
Qualifizierung und Erweiterung des bestehenden Gewerbe-/Industriestandortes und den damit verbundenen<br />
Arbeitsplätzen und hat 1996 in einem entsprechenden Beschluss bereits die Sicherung als Industriestandort<br />
zugesichert.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stellte sich Nebeneinander<br />
zwischen der gewerblichen Nutzung und den benachbarten schützenswerten Nutzungen als weiterhin<br />
konfliktbeladen dar. Nach daraufhin erfolgten Abstimmungen mit dem Landesumweltamt, Abteilung<br />
Immissionsschutz und dem Rechtsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark hatte sich die Stadt<br />
<strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) entschlossen, auf die Darstellung der Sonder- und Wohnbauflächen der Kolonie Zern<br />
in der Entwurfsfassung 08/2006 zu verzichten.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine rund 4,6 ha große Reservefläche westlich des bestehenden Gewerbegebietes<br />
vorgesehen, um eine mittelfristige Bestandserweiterung des dortigen Hauptnutzers möglichst<br />
konfliktfrei mit den bestehenden Wohn- und Erholungsnutzungen in der Kolonie Zern zu ermöglichen.<br />
Diese Planung kann im vorliegenden FNP nicht dargestellt werden, da sich die Erweiterungsflächen im<br />
Landschaftsschutzgebiet befinden. Die In-Aussichtstellung einer späteren Ausgliederung durch das<br />
MLUV liegt vor.<br />
Die Entwicklungsfläche ist darüber hinaus Wald nach dem Landeswaldgesetz. Vor einer Inanspruchnahme<br />
dieser Flächen wird ein Antrag auf Waldumwandlung gemäß § 8 LWaldG zu stellen sein, und<br />
der Verlust von Wald durch Aufforstungen zu kompensieren sein.<br />
Vorgesehene Entwicklung als gewerbliche Baufläche östlich Gewerbegebiet Kolonie Zern (KEM 1)<br />
Ortsteil Töplitz<br />
TÖP 1 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „An der Wublitz“ in Leest<br />
Im Ortteil Töplitz waren im Entwurf 08/2006 zwei Wohnbauflächen in Alt-Töplitz und in Leest auf bisher<br />
weitegehend unbebauten Flächen mit insgesamt 2,3 ha neu dargestellt, die sich im Landschaftsschutzgebiet<br />
befinden. Für beide Flächen teilte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz (MLUV) mit, dass bei Vorlage einer konkreten Bauleitplanung die Einleitung eines<br />
Ausgliederungsverfahrens aus dem LSG in Aussicht gestellt wird.<br />
Bei der Fläche handelt es um einen Streifen in 40 Meter Tiefe südlich der Straße ‚An der Wublitz’ zwischen<br />
der Feuerwehr und dem Triftweg. Die Fläche hat einen Umfang von 0,6 ha und wird als Wohnbaufläche<br />
mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Die landschaftliche Prägung wird mittels einer textlichen<br />
Darstellung mit einer GRZ von maximal 0,2 auf mindestens 700 m² großen Grundstücken definiert<br />
werden.