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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 175<br />

menhang mit der dort im Verfahren befindlichen Flurneuordnung, die ebenfalls auf den Obstanbau abzielt,<br />

verläuft auf der Glindower Platte ein Abschnitt des Obstpanoramaweges, der vom Ortsteil Petzow<br />

über die Ortsteile Glindow und Plessow bis zum Lilienthal-Denkmal im Ortsteil Derwitz führt. Mit der<br />

Anlage dieses Weges soll mit einer Art Lehrpfad ermöglicht werden, den Besuchern die kulturhistorischen<br />

Besonderheiten des Obstanbaus zu vermitteln. Während des Baumblütenfestes werden Busrundfahrten<br />

durch das Obstanbaugebiet durchgeführt. Die in der Flurneuordnung vorgesehene Wegestruktur<br />

auf der Glindower Platte können potenzielle Flächen zum Selbstpflücken zu erschließen.<br />

Zusammen mit dem wertvollen Landschaftsbild der Hanglage mit vielfältigen Blickbeziehungen u.a.<br />

zum Großen Plessower See und zur Wachtelburg und im Umkehrschluss ist die Glindower Platte daher<br />

eine gewichtige Fläche für die Funktionen Tourismus und Erholung, die die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

soweit sie dazu beitragen kann, stärken möchte. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ist der wohl allgemein<br />

nachzuvollziehenden Auffassung, dass sich diese Zielstellungen nicht mit einem Windpark am Standort<br />

vereinbaren lässt.<br />

In der Abwägung öffentlicher Belange der städtischen Planungszielstellungen und privater Belange des<br />

Windparkbetreibers auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erkennt die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

zwar den Interessenkonflikt, sieht aber den gerichtlich konstatierten Vertrauensschutz des potenziellen<br />

Windparkbetreibers auf Grund der FNP-Darstellung der ehemaligen Gemeinde Glindow als verwirkt<br />

an.<br />

Dem potenziellen Windparkbetreiber hätte bekannt sein dürfen, dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ein<br />

Aufstellungsverfahren für einen Flächennutzungsplan durchführt, und seit der Vorentwurfsfassung im<br />

Oktober 2005 wissen müssen, dass auf Grund obiger Ausführungen die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) keine<br />

Sonderbauflächen für die Windenergienutzung in ihrem Planwerk vorsieht. Der potenzielle Windparkbetreiber<br />

hat sich darüber hinaus nicht in den immerhin vier öffentlichen Beteiligungsphasen nicht am<br />

Verfahren beteiligt, so dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) sich damit in der formalen Abwägung hätte auseinandersetzen<br />

müssen.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) neigt fast zur Annahme, dass der potenzielle Windparkbetreiber kein wirkliches<br />

Interesse an der Errichtung der Anlagen hat, da er nach bestandskräftiger Genehmigung mit<br />

März 2007 binnen eines Jahres die Anlagen nicht errichtet hat und auch das „Zeitfenster“ der formalen<br />

Nichtigkeit des sachlichen Teilplans „Windenergienutzung“ nicht genutzt hat, obwohl er hatte wissen<br />

müssen, das ein formaler Fehler binnen relativ kurzer Frist geheilt werden kann. Auf jeden Fall ist die<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) der Auffassung, dass dieses Verhalten ebenfalls zur Verwirkung des Vertrauensschutzes<br />

beiträgt und die Grundlage für eine Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung<br />

entzogen ist.<br />

Die im bisherigen wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bliesendorf (2 Anlagen) und im Flächennutzungsplan-Entwurf<br />

des ehemaligen Amtes Groß Kreutz im Ortsteil Derwitz (1 Anlage) dargestellten<br />

Sonderbauflächen für Windenergieanlagen sind ebenfalls nicht mehr Gegenstand des Gesamt-Flächennutzungsplanes,<br />

da sie den regionalplanerischen Zielen entgegen stehen.<br />

Die im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) auf der Glindower Platte bestehende einzelne Windenergieanlage<br />

hat Bestandsschutz.<br />

8.1.13 Textliche Darstellungen<br />

In diesem Flächennutzungsplan <strong>2020</strong> wird eine textliche Darstellung in Bezug auf die in der Planzeichnung<br />

mit der Art der Nutzung als ‚Wohnbauflächen landschaftlicher Prägung’ dargestellten Flächen getroffen,<br />

die Mindestanforderungen an Grundstücksgrößen und Höchstmaße an die Grundstücksausnutzung<br />

formuliert:<br />

Die bauliche Dichte (Grundflächenzahl – GRZ) ist auf Wohnbauflächen landschaftlicher<br />

Prägung als Richtwert auf eine maximale GRZ von 0,2 anzusetzen. Die Grundstücksgröße<br />

für Einfamilienhäuser soll mindestens 700 m² betragen.<br />

Diese textliche Darstellung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die überwiegend durch Einzelhausbebauung<br />

geprägten Siedlungsbereiche im Stadtgebiet <strong>Werder</strong> und den Ortsteilen mit ihrem überwiegend<br />

aus der Tradition des Obstanbaus resultierenden hohen Grünanteil in privaten Gärten eine wichtige<br />

ökologische Funktion aufweisen und traditionell das Erscheinungsbild der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

prägen. Besonders wertvoll sind Übergangszonen zum offenen Landschaftsraum sowie Bereiche, in<br />

denen der Grünbestand noch erkennbar landschaftlich bzw. durch obstbauliche Nutzung geprägt ist.

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