Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 181<br />
Es handelt sich dabei um die zwei zusammenhängenden, rechtskräftig festgesetzten Landschaftsschutzgebiete<br />
„Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ und „Brandenburger Osthavelniederung“. Letzteres<br />
erstreckt sich über die Gemarkung Derwitz, nördlich der Bundesstraße 1 mit Ausnahme der Ortslage<br />
und des Gewerbegebietes Derwitz.<br />
Der weitaus größere Teil des Stadtgebietes liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“.<br />
Nicht innerhalb des LSG liegen lediglich die südwestlichen Stadtbereich westlich von<br />
Glindow und südlich der B 1. In der Regel sind die Siedlungsbereiche nicht Bestandteil der Landschaftsschutzverordnung.<br />
Die Grenzen verlaufen jedoch teilweise unmittelbar an siedlungsgenutzte<br />
Flächen an.<br />
Landschaftsschutzgebiet und Bauflächen<br />
Zahlreiche bauliche Realnutzungen liegen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Dies betrifft in erster<br />
Linie Freizeitnutzungen wie Wochenendhaus- und Ferienhausgrundstücke, aber auch zahlreiche<br />
aus DDR-Zeiten weiter bestehende Ferien- und Erholungseinrichtungen sowie Wohngebäude und<br />
Siedlungssplitter außerhalb der im Zusammenhang besiedelten Ortslagen. Diese Nutzungen unterstehen<br />
dem Bestandsschutz.<br />
Im vorliegenden FNP sind vor allem in den Ortsteilen Glindow, Petzow und Töplitz bauliche Bestandsflächen<br />
innerhalb der Grenzen des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ dargestellt. Mit<br />
Schreiben vom 22. Juni 2006 teilt das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
(MLUV) mit, dass den Darstellungen des baulichen Bestandes nicht widersprochen wird.<br />
In diesem FNP befinden sich darüber hinaus auch mehrere aus Sicht der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) städtebaulich<br />
und zur Arrondierung bestehender Siedlungsbereiche sinnvolle Flächen als geplante Bauflächen<br />
dargestellt. Für diese Flächen ist bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung im Rahmen<br />
der Umweltprüfung eine Abwägung zischen den Belangen des Landschaftsschutzes und der geordneten<br />
städtebaulichen Siedlungsentwicklung der Stadt vorzunehmen, die in einem Verfahren auf Ausgliederung<br />
aus dem Landschaftsschutzgebiet in den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren<br />
mündet.<br />
Die Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens setzt voraus, dass nachweislich Gründe des Gemeinwohls<br />
vorliegen, die die Ausgliederung der entsprechenden Flächen aus dem Schutzgebiet erfordern<br />
und eine hinreichend konkrete Bebauungsplanung eine Prüfung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen<br />
des angrenzenden Landschaftsfreiraumes ermöglicht.<br />
Gemäß des gemeinsamen Rundschreibens „Flächennutzungsplan und Schutzgebiete“ 12 hat das Ministerium<br />
für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) in einem eigenständigen<br />
naturschutzrechtlichen Verfahren zu prüfen, ob die beabsichtigten Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
im Widerspruch zu den Verordnungen der betreffenden Schutzgebiete stehen.<br />
Das MLUV wurde wie sämtliche anderen mit naturschutzfachlichen Belangen betreuten Fachbehörden<br />
in der frühzeitigen Behördenbeteiligung als auch in der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. Auf<br />
Grund der in der eingegangenen Stellungnahme formulierten Nicht-In-Aussichtstellung von Ausgliederungen<br />
aus dem LSG waren die folgenden geplanten Bauflächen, die Bestandteil des Vorentwurfs waren,<br />
bereits in der Entwurfsfassung 08/2006 nicht mehr enthalten:<br />
Ortsteil Petzow Gutshof Löcknitz Sonderbaufläche Freizeit/Erh. 5,4 ha<br />
Die Darstellung im 1. Entwurf entspricht dem Vorort befindlichen Bestand im<br />
Umfang von 1,3 ha.<br />
Ortsteil Petzow Mirenberg / Am Schwielowsee Sonderbaufläche Kultur/Bildung 6,6 ha<br />
Die Fläche wird in vollem Umfang entsprechend der bestehenden Nutzung als<br />
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Ortsteil Töplitz Alt-Töplitz, beidseitig Kanalweg Wohnbaufläche 2,3 ha<br />
Die Fläche wird in vollem Umfang entsprechend der bestehenden Nutzung als<br />
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für einen geringen Anteil dieser Fläche<br />
(0,2 ha) wurde zwischenzeitlich eine Ausgliederung in Aussicht gestellt.<br />
Diese Fläche wird in Kapitel 8.1.5 als Entwicklungsfläche dargestellt.<br />
12 „Flächennutzungsplan und Schutzgebiete“; Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen<br />
und Verkehr (WSWV) und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) vom 25.05.1998<br />
(Amtsblatt für Brandenburg – Nr.24 vom 24.06.1998, S. 575)