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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 181<br />

Es handelt sich dabei um die zwei zusammenhängenden, rechtskräftig festgesetzten Landschaftsschutzgebiete<br />

„Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ und „Brandenburger Osthavelniederung“. Letzteres<br />

erstreckt sich über die Gemarkung Derwitz, nördlich der Bundesstraße 1 mit Ausnahme der Ortslage<br />

und des Gewerbegebietes Derwitz.<br />

Der weitaus größere Teil des Stadtgebietes liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“.<br />

Nicht innerhalb des LSG liegen lediglich die südwestlichen Stadtbereich westlich von<br />

Glindow und südlich der B 1. In der Regel sind die Siedlungsbereiche nicht Bestandteil der Landschaftsschutzverordnung.<br />

Die Grenzen verlaufen jedoch teilweise unmittelbar an siedlungsgenutzte<br />

Flächen an.<br />

Landschaftsschutzgebiet und Bauflächen<br />

Zahlreiche bauliche Realnutzungen liegen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete. Dies betrifft in erster<br />

Linie Freizeitnutzungen wie Wochenendhaus- und Ferienhausgrundstücke, aber auch zahlreiche<br />

aus DDR-Zeiten weiter bestehende Ferien- und Erholungseinrichtungen sowie Wohngebäude und<br />

Siedlungssplitter außerhalb der im Zusammenhang besiedelten Ortslagen. Diese Nutzungen unterstehen<br />

dem Bestandsschutz.<br />

Im vorliegenden FNP sind vor allem in den Ortsteilen Glindow, Petzow und Töplitz bauliche Bestandsflächen<br />

innerhalb der Grenzen des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ dargestellt. Mit<br />

Schreiben vom 22. Juni 2006 teilt das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

(MLUV) mit, dass den Darstellungen des baulichen Bestandes nicht widersprochen wird.<br />

In diesem FNP befinden sich darüber hinaus auch mehrere aus Sicht der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) städtebaulich<br />

und zur Arrondierung bestehender Siedlungsbereiche sinnvolle Flächen als geplante Bauflächen<br />

dargestellt. Für diese Flächen ist bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung im Rahmen<br />

der Umweltprüfung eine Abwägung zischen den Belangen des Landschaftsschutzes und der geordneten<br />

städtebaulichen Siedlungsentwicklung der Stadt vorzunehmen, die in einem Verfahren auf Ausgliederung<br />

aus dem Landschaftsschutzgebiet in den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren<br />

mündet.<br />

Die Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens setzt voraus, dass nachweislich Gründe des Gemeinwohls<br />

vorliegen, die die Ausgliederung der entsprechenden Flächen aus dem Schutzgebiet erfordern<br />

und eine hinreichend konkrete Bebauungsplanung eine Prüfung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen<br />

des angrenzenden Landschaftsfreiraumes ermöglicht.<br />

Gemäß des gemeinsamen Rundschreibens „Flächennutzungsplan und Schutzgebiete“ 12 hat das Ministerium<br />

für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) in einem eigenständigen<br />

naturschutzrechtlichen Verfahren zu prüfen, ob die beabsichtigten Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

im Widerspruch zu den Verordnungen der betreffenden Schutzgebiete stehen.<br />

Das MLUV wurde wie sämtliche anderen mit naturschutzfachlichen Belangen betreuten Fachbehörden<br />

in der frühzeitigen Behördenbeteiligung als auch in der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. Auf<br />

Grund der in der eingegangenen Stellungnahme formulierten Nicht-In-Aussichtstellung von Ausgliederungen<br />

aus dem LSG waren die folgenden geplanten Bauflächen, die Bestandteil des Vorentwurfs waren,<br />

bereits in der Entwurfsfassung 08/2006 nicht mehr enthalten:<br />

Ortsteil Petzow Gutshof Löcknitz Sonderbaufläche Freizeit/Erh. 5,4 ha<br />

Die Darstellung im 1. Entwurf entspricht dem Vorort befindlichen Bestand im<br />

Umfang von 1,3 ha.<br />

Ortsteil Petzow Mirenberg / Am Schwielowsee Sonderbaufläche Kultur/Bildung 6,6 ha<br />

Die Fläche wird in vollem Umfang entsprechend der bestehenden Nutzung als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Ortsteil Töplitz Alt-Töplitz, beidseitig Kanalweg Wohnbaufläche 2,3 ha<br />

Die Fläche wird in vollem Umfang entsprechend der bestehenden Nutzung als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für einen geringen Anteil dieser Fläche<br />

(0,2 ha) wurde zwischenzeitlich eine Ausgliederung in Aussicht gestellt.<br />

Diese Fläche wird in Kapitel 8.1.5 als Entwicklungsfläche dargestellt.<br />

12 „Flächennutzungsplan und Schutzgebiete“; Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen<br />

und Verkehr (WSWV) und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) vom 25.05.1998<br />

(Amtsblatt für Brandenburg – Nr.24 vom 24.06.1998, S. 575)

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