Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 46<br />
chen auf den Grundmoränen und extensive Grünlandnutzung und Feuchtbiotope in den Niederungsbereichen<br />
sowie dem <strong>Havel</strong>ufer.<br />
6.1.3 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und geschützte Objekte<br />
6.1.3.1 Landschaftsschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete sind nach § 22 BbgNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die<br />
ausdrücklich der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft,<br />
der Erhaltung des Naturhaushaltes sowie dem Schutz oder der Pflege von Landschaften, dem Erhalt<br />
der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder ihrer Bedeutung für eine naturnahe<br />
Erholung dienen. Zwei zusammenhängende, rechtskräftig festgesetzte Landschaftsschutzgebiete reichen<br />
im Nordosten in das Plangebiet hinein und bedecken etwa zwei Drittel des Stadtgebietes. Ausgenommen<br />
sind i.d.R die Siedlungsbereiche.<br />
LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“<br />
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ des Ministeriums<br />
für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 22.05.1998, zuletzt geändert durch die Sechste<br />
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und<br />
<strong>Havel</strong>seengebiet“ vom 17.05.2006.<br />
Das LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ nimmt innerhalb des Stadtgebietes von <strong>Werder</strong><br />
den größten Teil ein. Schutzzweck ist<br />
1. die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Bezug auf<br />
a) die Bodenfunktionen durch Sicherung und Förderung ihrer Filter-, Speicher- und Austauscheigenschaften<br />
und den Schutz des Bodens vor Überbauung, Abbau und Erosion,<br />
b) eine weit gehend ungestörte Grundwasserneubildung sowie eine naturnahe Ausbildung der Gewässer<br />
und deren Uferbereich und Verlandungszonen,<br />
c) die Reinhalt der Luft durch den Erhalt von siedlungsfreien Räumen für die Frischluftbildung,<br />
d) die großräumigen, strukturreichen und weit gehend ungestörten Lebensräume einer artenreichen, hierauf<br />
angewiesenen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere von bestandsbedrohten Säugetieren, Greif-, Schreit-<br />
und Wasservögeln<br />
e) die vielfältigen, weit gehend kulturabhängigen Biotope und Landschaftselemente wie Feuchtgrünland,<br />
Trockenrasen, Ackerflächen, Hecken, Feldgehölzen, Solitärbäume, Lesesteinhaufen, Feldsölle, Kopfweiden,<br />
Alleen und Streuobstbestände,<br />
f) die unterschiedlich ausgebildeten und noch teilweise intakten Moore in ihrer Funktion als Wasser- und<br />
Stoffspeicher sowie als Lebensraum für charakteristische Tier- und Pflanzenarten,<br />
g) die Bedeutung des Gebietes für die überregionale Biotopvernetzung im <strong>Havel</strong>gebiet,<br />
h) die Bedeutung des Gebietes als Pufferzone für die vom Gebiet umschlossenen Naturschutzgebiete;<br />
2. die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer eiszeitlich und kulturhistorisch geprägten Landschaft,<br />
insbesondere<br />
a) die <strong>Havel</strong>niederung mit ihren meist großflächigen Gewässern und einer von Grund- und Endmoränen sowie<br />
Sandebenen gebildeten Landschaft,<br />
b) einer reich gegliederten Kulturlandschaft mit ihren kulturhistorischen Siedlungsformen und charakteristischen<br />
landschaftsprägenden Elementen sowie den unter Denkmalschutz stehenden Forst-, Park- und Alleeanlagen,<br />
c) die unterschiedlichen Naturräume, wie die Seen und Fließgewässer und die sie begleitenden Röhrichte,<br />
Bruchwälder und Feuchtwiesen, der offenen landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, der<br />
Nadel-, Misch- oder Laubwälder sowie der kleinflächigen, besonders an Anhöhen vorkommenden Trockenrasen;<br />
3. und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich<br />
der Ballungsräume Brandenburg und Potsdam, insbesondere<br />
4. die nachhaltige Sicherung der Erholungsfunktion des Gebietes im Einzugsbereich des Großraumes Berlin<br />
sowie der Städte Potsdam und Brandenburg einschließlich einer der Landschaft und Naturausstattung angepassten<br />
Erschließung zum Zwecke der landschaftsgebundenen Erholung;<br />
5. die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche und nachhaltige Landnutzung.