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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 46<br />

chen auf den Grundmoränen und extensive Grünlandnutzung und Feuchtbiotope in den Niederungsbereichen<br />

sowie dem <strong>Havel</strong>ufer.<br />

6.1.3 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und geschützte Objekte<br />

6.1.3.1 Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete sind nach § 22 BbgNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die<br />

ausdrücklich der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft,<br />

der Erhaltung des Naturhaushaltes sowie dem Schutz oder der Pflege von Landschaften, dem Erhalt<br />

der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder ihrer Bedeutung für eine naturnahe<br />

Erholung dienen. Zwei zusammenhängende, rechtskräftig festgesetzte Landschaftsschutzgebiete reichen<br />

im Nordosten in das Plangebiet hinein und bedecken etwa zwei Drittel des Stadtgebietes. Ausgenommen<br />

sind i.d.R die Siedlungsbereiche.<br />

LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“<br />

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ des Ministeriums<br />

für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 22.05.1998, zuletzt geändert durch die Sechste<br />

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und<br />

<strong>Havel</strong>seengebiet“ vom 17.05.2006.<br />

Das LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ nimmt innerhalb des Stadtgebietes von <strong>Werder</strong><br />

den größten Teil ein. Schutzzweck ist<br />

1. die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Bezug auf<br />

a) die Bodenfunktionen durch Sicherung und Förderung ihrer Filter-, Speicher- und Austauscheigenschaften<br />

und den Schutz des Bodens vor Überbauung, Abbau und Erosion,<br />

b) eine weit gehend ungestörte Grundwasserneubildung sowie eine naturnahe Ausbildung der Gewässer<br />

und deren Uferbereich und Verlandungszonen,<br />

c) die Reinhalt der Luft durch den Erhalt von siedlungsfreien Räumen für die Frischluftbildung,<br />

d) die großräumigen, strukturreichen und weit gehend ungestörten Lebensräume einer artenreichen, hierauf<br />

angewiesenen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere von bestandsbedrohten Säugetieren, Greif-, Schreit-<br />

und Wasservögeln<br />

e) die vielfältigen, weit gehend kulturabhängigen Biotope und Landschaftselemente wie Feuchtgrünland,<br />

Trockenrasen, Ackerflächen, Hecken, Feldgehölzen, Solitärbäume, Lesesteinhaufen, Feldsölle, Kopfweiden,<br />

Alleen und Streuobstbestände,<br />

f) die unterschiedlich ausgebildeten und noch teilweise intakten Moore in ihrer Funktion als Wasser- und<br />

Stoffspeicher sowie als Lebensraum für charakteristische Tier- und Pflanzenarten,<br />

g) die Bedeutung des Gebietes für die überregionale Biotopvernetzung im <strong>Havel</strong>gebiet,<br />

h) die Bedeutung des Gebietes als Pufferzone für die vom Gebiet umschlossenen Naturschutzgebiete;<br />

2. die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer eiszeitlich und kulturhistorisch geprägten Landschaft,<br />

insbesondere<br />

a) die <strong>Havel</strong>niederung mit ihren meist großflächigen Gewässern und einer von Grund- und Endmoränen sowie<br />

Sandebenen gebildeten Landschaft,<br />

b) einer reich gegliederten Kulturlandschaft mit ihren kulturhistorischen Siedlungsformen und charakteristischen<br />

landschaftsprägenden Elementen sowie den unter Denkmalschutz stehenden Forst-, Park- und Alleeanlagen,<br />

c) die unterschiedlichen Naturräume, wie die Seen und Fließgewässer und die sie begleitenden Röhrichte,<br />

Bruchwälder und Feuchtwiesen, der offenen landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, der<br />

Nadel-, Misch- oder Laubwälder sowie der kleinflächigen, besonders an Anhöhen vorkommenden Trockenrasen;<br />

3. und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich<br />

der Ballungsräume Brandenburg und Potsdam, insbesondere<br />

4. die nachhaltige Sicherung der Erholungsfunktion des Gebietes im Einzugsbereich des Großraumes Berlin<br />

sowie der Städte Potsdam und Brandenburg einschließlich einer der Landschaft und Naturausstattung angepassten<br />

Erschließung zum Zwecke der landschaftsgebundenen Erholung;<br />

5. die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche und nachhaltige Landnutzung.

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