Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 99<br />
- Ortsangepasste Bebauung durch Begrenzung der Bauhöhe und –dichte.<br />
- Beschränkung der zulässigen Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen.<br />
- Neupflanzung von hochstämmigen Obstgehölzen in den Gärten.<br />
- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung von landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />
Glindower Platte durch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen oder durch die Neupflanzung einer<br />
Streuobstwiese in ortsnaher Lage zu erzielen.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: gering konfliktbelastet<br />
Es handelt sich um eine kleinräumige Siedlungserweiterung am Ortsrand von Neuplötzin, welche die<br />
Bebauung entlang der Dorfstraße ergänzt. Die Fläche liegt außerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und<br />
Seengebiet“ und beansprucht lediglich Biotope mit geringer oder mittlerem Wert. Die verlorenen Lebensräume<br />
können kurz bis mittelfristig wiederhergestellt werden. Der Ausgleich sollte vorrangig im<br />
Bereich der Glindower Platte umgesetzt werden.<br />
6.2.6.8 Ortsteil Töplitz<br />
TÖP 1: „Ergänzende Bebauung in Leest, südlich An der Wublitz“ Größe ca. 0,6 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Beibehaltung bzw. Wiederaufnahme der gegenwärtigen Nutzung.<br />
Planung:<br />
Entwicklungsfläche des Flächennutzungsplan innerhalb des LSG als Wohnbaufläche mit landschaftlicher<br />
Prägung (max. zulässigen GRZ von 0,2).<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />
- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />
- Liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“.<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
- 0,18 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: mittleres Konfliktpotential<br />
- Hohe Gefahr der Grundwasserverschmutzung.<br />
- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vor Ort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />
das Grundwasser zu rechnen.<br />
- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />
Klima: geringes Konfliktpotential<br />
- Lückenschluss mit geringer Baudichte zwischen bereits bebauten Flächen ohne erhebliche<br />
Beeinträchtigung der Klimafunktionen.<br />
Luft : geringes Konfliktpotential<br />
- Durch den Zuwachs von einigen neuen Wohnhäusern ist mit keiner relevanten Veränderung<br />
der lufthygienischen Situation zu rechnen.<br />
Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />
- Bebauung entlang der Straße und geringe Bebauungsdichte ermöglichen Einpassung in<br />
das Ortsbild.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential<br />
- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />
- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz