Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 158<br />
8.1.7.5 Ruhender Verkehr<br />
Im Flächennutzungsplan befinden sich drei öffentliche Einrichtungen für den ruhenden Verkehr, die im<br />
Flächennutzungsplan durch Lagesymbol dargestellt sind. Es handelt sich dabei um.<br />
- das bestehende, durch die Stadt neu errichtete Park-and-Ride-Parkhaus am Bahnhof <strong>Werder</strong><br />
(<strong>Havel</strong>),<br />
- einen bestehenden Parkplatz an der L 90 in der Kolonie Zern, der, unmittelbar an der BAB-<br />
Anschlussstelle gelegen, die Bildung von Fahrgemeinschaften für Pendler begünstigen soll.<br />
- einen geplanten Parkplatz in Petzow im Dreieck zwischen Fercher Straße und „Am Schwielowsee“,<br />
der dazu dienen soll, die vor allem an Sommerwochenenden angespannte Stellplatzsituation<br />
in Petzow zu entschärfen.<br />
Die in den meisten der bisherigen Flächennutzungsplänen und –planentwürfen gekennzeichneten<br />
Parkplätze sind allein schon aus Gründen der veränderten Maßstäblichkeit nicht in diesen gemeinsamen<br />
Flächennutzungsplanes übernommen worden. Darüber hinaus befinden sich die bisher dargestellten<br />
Parkplätze innerhalb der Darstellungen von Bauflächen, wo diese allgemein zulässig sind, so<br />
dass eine gesonderte Darstellung entbehrlich ist.<br />
Stellplatzdefizite für den ruhenden Verkehr bestehen vor allem an Sommerwochenenden an den Erholungsschwerpunkten<br />
im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) insbesondere im Ortsteil Petzow und im Bereich<br />
der Innenstadt /Inselstadt <strong>Werder</strong>. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) hat in den vergangenen Jahren sukzessive<br />
vor allem in der Vorstadt durch Erweiterung, Qualifizierung zu einer höheren Akzeptanz der<br />
vorhandenen Anlagen beigetragen und durch Bewirtschaftung von Stellplatzflächen das Dauerparken<br />
reduziert und die Kapazität somit erhöht.<br />
Im Ortsteil Petzow bestehen zwei Stellplatzanlagen, eine dritte ist, wie oben dargestellt geplant, so<br />
dass davon auszugehen ist, das sich die diesbezügliche Situation bessern wird. Es wird jedoch nicht<br />
möglich sein, Anlagen in einem Umfang herzurichten, die jeden Bedarf an einzelnen Sommerwochenenden<br />
auffangen werden und unter der Woche und außerhalb der Saison als großflächig versiegelte<br />
Flächen ungenutzt sind. Vor allem im Ortsteil Petzow wird bei der Genehmigung weiterer touristischer<br />
und gastronomischer Einrichtungen darauf zu achten sein, dass entsprechend der Stellplatzsatzung<br />
der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ausreichend Stellplätze auf den Vorhabenflächen entstehen, damit der öffentliche<br />
Raum nicht noch weiter strapaziert wird.<br />
Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) verfügt über eine Stellplatz- und Ablösesatzung, die durch Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) am 24.06.2005 rechtskräftig wurde.<br />
8.1.8 Grün- und Freiflächen<br />
Grün- und Freiflächen bilden wichtige Elemente zur Gliederung von im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteilen. Gemäß § 5 (2) Nr.5 BauGB werden sämtliche Grünflächen dargestellt, die gesichert werden<br />
können bzw. sollen. In den Fällen wo es sinnvoll erscheint und in der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes<br />
möglich ist, werden die Grünflächen mit ihren unterschiedlichen Zweckbestimmungen<br />
dargestellt.<br />
Ebenfalls als Grünflächen dargestellt werden sämtliche Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />
und Entwicklung von Natur und Landschaft, die einen hohen Stellenwert für die Kompensation von<br />
Eingriffen besitzen und keiner anderen Nutzungsart zuzuordnen sind.<br />
Sportplätze und Kinderspielplätze sind zwar auch der Nutzungskategorie Grün- und Freiflächen zuzuordnen,<br />
werden jedoch in dieser <strong>Begründung</strong> in ihrer Funktion als soziale Infrastruktureinrichtungen in<br />
den entsprechenden Kapiteln beschrieben.<br />
Die umfangreiche Darstellung von Grünflächen, die nicht mit einer Zweckbestimmung spezifiziert sind,<br />
erfolgt aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes und der Sicherung der Siedlungsstruktur. In<br />
den Darstellungen ohne Zweckbestimmung subsummiert sind die Uferbereiche, Flächen, die sich aufgrund<br />
der topographischen Verhältnisse dazu anbieten, wie z.B. Hanglagen und Niederungsbereiche<br />
sowie Flächen, für die eine Darstellung als Landwirtschaftsfläche nicht in Betracht kommt. Darüber<br />
hinaus werden als Grünflächen solche Flächen dargestellt, die der Gliederung von Baugebieten untereinander<br />
dienen sowie größere zusammenhängende Gartenbereiche, die für eine Bauflächendarstellung<br />
zur Wahrung des Siedlungscharakters nicht in Frage kommen.