15.11.2012 Aufrufe

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 158<br />

8.1.7.5 Ruhender Verkehr<br />

Im Flächennutzungsplan befinden sich drei öffentliche Einrichtungen für den ruhenden Verkehr, die im<br />

Flächennutzungsplan durch Lagesymbol dargestellt sind. Es handelt sich dabei um.<br />

- das bestehende, durch die Stadt neu errichtete Park-and-Ride-Parkhaus am Bahnhof <strong>Werder</strong><br />

(<strong>Havel</strong>),<br />

- einen bestehenden Parkplatz an der L 90 in der Kolonie Zern, der, unmittelbar an der BAB-<br />

Anschlussstelle gelegen, die Bildung von Fahrgemeinschaften für Pendler begünstigen soll.<br />

- einen geplanten Parkplatz in Petzow im Dreieck zwischen Fercher Straße und „Am Schwielowsee“,<br />

der dazu dienen soll, die vor allem an Sommerwochenenden angespannte Stellplatzsituation<br />

in Petzow zu entschärfen.<br />

Die in den meisten der bisherigen Flächennutzungsplänen und –planentwürfen gekennzeichneten<br />

Parkplätze sind allein schon aus Gründen der veränderten Maßstäblichkeit nicht in diesen gemeinsamen<br />

Flächennutzungsplanes übernommen worden. Darüber hinaus befinden sich die bisher dargestellten<br />

Parkplätze innerhalb der Darstellungen von Bauflächen, wo diese allgemein zulässig sind, so<br />

dass eine gesonderte Darstellung entbehrlich ist.<br />

Stellplatzdefizite für den ruhenden Verkehr bestehen vor allem an Sommerwochenenden an den Erholungsschwerpunkten<br />

im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) insbesondere im Ortsteil Petzow und im Bereich<br />

der Innenstadt /Inselstadt <strong>Werder</strong>. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) hat in den vergangenen Jahren sukzessive<br />

vor allem in der Vorstadt durch Erweiterung, Qualifizierung zu einer höheren Akzeptanz der<br />

vorhandenen Anlagen beigetragen und durch Bewirtschaftung von Stellplatzflächen das Dauerparken<br />

reduziert und die Kapazität somit erhöht.<br />

Im Ortsteil Petzow bestehen zwei Stellplatzanlagen, eine dritte ist, wie oben dargestellt geplant, so<br />

dass davon auszugehen ist, das sich die diesbezügliche Situation bessern wird. Es wird jedoch nicht<br />

möglich sein, Anlagen in einem Umfang herzurichten, die jeden Bedarf an einzelnen Sommerwochenenden<br />

auffangen werden und unter der Woche und außerhalb der Saison als großflächig versiegelte<br />

Flächen ungenutzt sind. Vor allem im Ortsteil Petzow wird bei der Genehmigung weiterer touristischer<br />

und gastronomischer Einrichtungen darauf zu achten sein, dass entsprechend der Stellplatzsatzung<br />

der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ausreichend Stellplätze auf den Vorhabenflächen entstehen, damit der öffentliche<br />

Raum nicht noch weiter strapaziert wird.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) verfügt über eine Stellplatz- und Ablösesatzung, die durch Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) am 24.06.2005 rechtskräftig wurde.<br />

8.1.8 Grün- und Freiflächen<br />

Grün- und Freiflächen bilden wichtige Elemente zur Gliederung von im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteilen. Gemäß § 5 (2) Nr.5 BauGB werden sämtliche Grünflächen dargestellt, die gesichert werden<br />

können bzw. sollen. In den Fällen wo es sinnvoll erscheint und in der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes<br />

möglich ist, werden die Grünflächen mit ihren unterschiedlichen Zweckbestimmungen<br />

dargestellt.<br />

Ebenfalls als Grünflächen dargestellt werden sämtliche Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und Entwicklung von Natur und Landschaft, die einen hohen Stellenwert für die Kompensation von<br />

Eingriffen besitzen und keiner anderen Nutzungsart zuzuordnen sind.<br />

Sportplätze und Kinderspielplätze sind zwar auch der Nutzungskategorie Grün- und Freiflächen zuzuordnen,<br />

werden jedoch in dieser <strong>Begründung</strong> in ihrer Funktion als soziale Infrastruktureinrichtungen in<br />

den entsprechenden Kapiteln beschrieben.<br />

Die umfangreiche Darstellung von Grünflächen, die nicht mit einer Zweckbestimmung spezifiziert sind,<br />

erfolgt aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes und der Sicherung der Siedlungsstruktur. In<br />

den Darstellungen ohne Zweckbestimmung subsummiert sind die Uferbereiche, Flächen, die sich aufgrund<br />

der topographischen Verhältnisse dazu anbieten, wie z.B. Hanglagen und Niederungsbereiche<br />

sowie Flächen, für die eine Darstellung als Landwirtschaftsfläche nicht in Betracht kommt. Darüber<br />

hinaus werden als Grünflächen solche Flächen dargestellt, die der Gliederung von Baugebieten untereinander<br />

dienen sowie größere zusammenhängende Gartenbereiche, die für eine Bauflächendarstellung<br />

zur Wahrung des Siedlungscharakters nicht in Frage kommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!