Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 182<br />
Ortsteil Töplitz Alt-Töplitz, beids. Mühlenbergstr. Sonderbaufläche Ferienhausgebiet 6,5 ha<br />
Die Sonderbaufläche wurde um 5,2 ha südlich der Mühlenbergstraße, auf den<br />
ehemaligen Gewächshausflächen, reduziert und beträgt in der aktuellen Fassung<br />
des FNP noch 1,3 ha auf dem Areal des ehemaligen Heizwerkes nördlich<br />
der Straße.<br />
Stadt <strong>Werder</strong> Richterberg / ‚A.d. Chaussee’ Wohnbaufläche landsch. Prägung 4,9 ha<br />
Die Fläche wird als Grünfläche, private Gärten dargestellt.<br />
Auf Grund der Stellungnahme des MLUV in Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB werden<br />
folgende geplante Bauflächen, die in der Entwurfsfassung 08/2006 enthalten waren, nicht mehr dargestellt,<br />
da nach Auffassung des MLUV die damit verbundenen Eingriffe den Belangen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes widersprechen:<br />
Stadt <strong>Werder</strong> Elsebruchweg / Am Friedhof Wohnbaufläche landsch. Prägung 6,0 ha<br />
Der im LSG befindliche Flächenanteil wird als Grünfläche, private Gärten dargestellt.<br />
Zwischenzeitlich wurde eine Ausgliederung dieser Fläche in Aussicht<br />
gestellt. Diese Fläche wird in Kapitel 8.1.5 als Entwicklungsfläche dargestellt.<br />
Ortsteil Petzow Gutshof Löcknitz Sonderbaufläche Freizeit/Erh. 1,3 ha<br />
Auch die im Entwurf 08/2006 bereits auf den baulichen Bestand reduzierte<br />
Darstellung der Sonderbaufläche ist aus Sicht des MLUV nicht genehmigungsfähig.<br />
In der vorliegenden Fassung des FNP befindet sich nördlich dieses Bestandes<br />
eine Darstellung als Sonderbaufläche: Bildung und Kultur mit einer<br />
Fläche von 1,5 ha. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) geht davon aus, dass vor einer<br />
Umsetzung der Planung eine Befreiung von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes<br />
erfolgt.<br />
Seit der 2. Entwurffassung (04/2007) sind die folgenden geplanten, privaten Grünflächen unterschiedlicher<br />
Zweckbestimmung dargestellt, die sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer<br />
Wald- und Seengebiet“ befinden:<br />
Ortsteil Petzow beidseitig Petzower Straße private Grünfläche Golfplatz 154,1 ha<br />
Auf Grund des Schreibens vom 22.06.06 wurde die im Vorentwurf vorgenommene<br />
Darstellung „Sonderbaufläche mit überwiegenden Grünanteil“ in private<br />
Grünfläche, Zweckbestimmung „Golfplatz“ geändert. Über die zum Golfplatz<br />
geplante Infrastruktur kann lt. MLUV auf Ebene der konkreten Bauleitplanung<br />
entschieden werden. Für den Golfplatz Petzow ist ein Raumordnungsverfahren<br />
in Vorbereitung. Das Ergebnis dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.<br />
Ortsteil Petzow Fercher Straße Grünfläche, Zweckbest. Zeltplatz 0,8 ha<br />
Bei einer Darstellung einer Grünfläche mit dieser Zweckbestimmung wird seitens<br />
des MLUV eine Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des LSG gesehen.<br />
Ortsteil Phöben nördl. Hauptstraße/<strong>Havel</strong> Grünfläche Zweckbestimmung:<br />
Wasserwander- u. Fahrradrastplatz 0,3 ha<br />
Diese Fläche war im Vorentwurf nicht als Planung dargestellt. Der ufernahe<br />
Bereich dieser Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Mit ergänzendem<br />
Schreiben vom 27.07.2006 teilt das Ministerium für Ländliche Entwicklung,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz mit, dass die Ausweisung als Grünfläche mit<br />
der vorgenommenen Zweckbestimmung mit der Schutzgebietsverordnung<br />
vereinbar sei. Die vorgesehene gastronomische Einrichtung konnte zwischenzeitlich<br />
nach Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde, durch eine landschaftsschutzrechtliche<br />
Befreiung bzw. Genehmigung realisiert werden.<br />
Für die folgenden dargestellten geplanten Bauflächen wird bei Vorlage eines Bebauungsplanes die<br />
Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens in Aussicht gestellt. Eine Darstellung in der Planzeichnung<br />
des Flächennutzungsplanes ist nicht statthaft. Die Flächen sind als Entwicklungsflächen innerhalb des<br />
Landschaftsschutzgebietes zu betrachten und sind in Kapitel 8.1.5 zeichnerisch dargestellt. Nach Inkrafttreten<br />
des Flächennutzungsplanes sind für diese Bereiche Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes<br />
erforderlich.<br />
Ortsteil Glindow Klaistower/ Alpenstraße, Gemischte Baufläche, 0,7 ha<br />
Ortsteil Glindow Östlich Dr.-Külz-Straße, Wohnbaufläche landsch. Prägung 1,5 ha