15.11.2012 Aufrufe

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 54<br />

Im Ortsteil Töplitz, westlich der Ortslage befindet sich der „Alte Weinberg“, ein markanter Hügel, der<br />

mit einer Höhe von 52 m NN über die ihn umgebenden Niederungen herausragt. Durch die Unterschutzstellung<br />

soll die Kuppe des „Alten Weinberges“ mit seinen trockenen und wärmebegünstigten<br />

Standorten geschützt werden. Dort finden sich neben Resten eines thermophilen Eichenmischwaldes<br />

stark gefährdete und vom Verschwinden bedrohte Trockenrasen- und Sandsteppenvegetation.<br />

FND „ Kleiner Zernowsee“<br />

Der Kleine Zernowsee liegt in der Gemarkung <strong>Werder</strong> am westlichen Rand der Ortslage unmittelbar<br />

südlich der Bahnstrecke. Zusammen mit seiner Uferzone ist er bereits in den 1987 als Wasservogelschutzgebiet<br />

unter Schutz gestellt worden. Er ist Brutgebiet bestandsbedrohter Vogelarten, wie große<br />

Rohrdommel, Trauerseeschwalbe, Rohrweihe, Kleine Ralle, Wasserralle und Krickente. Zudem siedeln<br />

dort Stockenten, Tafelenten, Graugänse und Teichhühner in hoher Dichte. Der See ist außerdem<br />

Massenlaichplatz der Erdkröte und es kommen im See Teich- und Kammmolch, Teich- und Moorfrosch<br />

sowie die Ringelnatter vor. Mit dem oben genannten Sammelbeschluss wurde der Kleine Zernowsee<br />

1990 auch als FND unter Schutz gestellt.<br />

FND „Krielower Berg“<br />

Das Schutzgebiet liegt nur zum Teil innerhalb der Grenzen von <strong>Werder</strong> und zwar am nördlichen Rand<br />

des Ortsteiles Derwitz. Es handelt sich um eine ehemalige Sandgrube im Endmoränenzug Spitzer<br />

Berg - Krielower Berg. Schutzgegenstand ist das Xerothermflora – Vorkommen, insbesondere der vom<br />

Aussterben bedrohte Blauschillergras-Sandschwingel-Rasen und der stark gefährdete Grasnelken-<br />

Rauhblattschwingelrasen sowie die artenreiche und für den Standort typischen Insekten- und Reptilienfauna,<br />

darunter die in Brandenburg stark gefährdete Zauneidechse und das ebenfalls stark gefährdete<br />

Kleine Ochsenauge.<br />

Schutzzweck ist die Sicherung der dort vorhandenen Xerothermflora mit ihren vielen seltenen und gefährdeten<br />

Pflanzenarten.<br />

FND „Torfwiese“<br />

Das Flächennaturdenkmal liegt im Ortsteil Glindow südlich der Bebauung an Dorfstraße und ihrer Gärten.<br />

Es hat eine Größe von ca. 3 ha. Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung des Bestandes des<br />

geschützten, vom Aussterben bedrohten Sumpfknabenkrautes (Orchis palustris) sowie die Erhaltung<br />

der Vorkommen der geschützten, stark gefährdeten Pflanzenarten Steifblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza<br />

incarnata) und Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis). Es ist durch eine Dauergrünlandbewirtschaftung<br />

ohne Umbruch mit einer einschürigen Mahd nicht vor Mitte Juli umzusetzen.<br />

Eine Überleitung in Schutzkategorien des geltenden Naturschutzrechtes ist nach Auskunft der untere<br />

Naturschutzbehörde des Landkreises zwar sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich. Für die beiden<br />

FND „Krielower Berg“ und „Uferwiesen Plessower See wurden Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt, die<br />

beide die naturschutzfachliche Bedeutung der Gebiete bestätigen und eine Unterschutzstellung als Naturschutzgebiete<br />

vorschlagen. Die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahren ist kurz- bis mittelfristig<br />

nicht geplant.<br />

Naturdenkmale<br />

Nach § 23 BbgNatSchG können Einzelschöpfungen der Natur aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />

erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder<br />

Schönheit als Naturdenkmal festgesetzt werden. Gemäß der 1. Verordnung über Naturdenkmale (ND)<br />

im Landkreis Potsdam-Mittelmark vom Dezember 2000 sind innerhalb von <strong>Werder</strong> folgende Objekte<br />

als Naturdenkmale festgesetzt:<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Name Art Anzahl <strong>Begründung</strong> Schutzwürdigkeit*<br />

128-01 Maulbeerbäume<br />

Morus alba 9 Seltenheit, Eigenart, kulturhistorische<br />

Bedeutung<br />

Gemarkung<br />

2 Derwitz<br />

292-01 Stil-Eiche Quercus robur 1 Seltenheit, Eigenart, Größe Kemnitz<br />

292-02 Eiche Quercus spec. 4 Seltenheit, Eigenart, Ortsbild<br />

Kemnitz<br />

472-01 Birke Betula spec. 1 Seltenheit, Eigenart, Land- 3 Plessow

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!