Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 111<br />
der vorliegenden Fassung nicht mehr als Bauflächen enthalten sind. Hintergrund waren vor allem Aspekte<br />
der Raumordnung, des Natur- und Landschaftsschutzes und des Immissionsschutzes.<br />
Neben den Änderungen bei der Darstellung von geplanten Bauflächen, befinden sich in der aktuellen<br />
Fassung der Planzeichnung auch zahlreiche Änderungen bei den Darstellungen von Flächen für Wald,<br />
Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Aufforstungen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz<br />
von Natur und Landschaft. Diese Änderungen ergaben sich hauptsächlich auf Grund der Stellungnahmen<br />
der unteren Forstbehörde, des Amtes für Ländliche Entwicklung sowie der unteren Naturschutzbehörde.<br />
Während und nach der Beteiligungsphase fanden zu den Themenfeldern Raumordnung, Landschafts-<br />
und Naturschutz, Gewässerschutz, Ver- und Entsorgung gesonderte Informations- und Abstimmungsgespräche<br />
mit den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange statt.<br />
Die unten stehenden Ausführungen sind aufgrund der mittlerweile statt gefundenen Behördenbeteiligung<br />
gemäß § 4 (2) BauGB und teilweise geänderter Sachverhalte gegenüber der Entwurfsfassung<br />
08/2006 in der <strong>Begründung</strong>stiefe gekürzt wurden.<br />
Anregungen und Hinweise, denen gefolgt wurde:<br />
Plessower See:<br />
Der Große Plessower See ist Trinkwasservorbehaltszone. Die Darstellung von Badestellen steht dazu<br />
in einem Konflikt. Dies wendete die untere Wasserbehörde ein. Die im Vorentwurf durch Symbol gekennzeichneten<br />
Badestellen am Großen Plessower See: das Freibad <strong>Werder</strong>, die Badestelle an der<br />
Sentastraße und die Badestelle in Kemnitz wurden dem entsprechend im Entwurf 08/2006 nicht mehr<br />
dargestellt.<br />
Kemnitz:<br />
Die geplante Wohnbaufläche südlich der Kemnitzer Dorfstraße befand sich in einem Abstand von zum<br />
Teil nur 20 m zur Bahnstrecke Berlin-Magdeburg, so dass neben den Lärmimmissionen auch noch mit<br />
Erschüttungen, vor allem durch Güterzugverkehr, zu rechnen ist. Das Landesumweltamt trug diesbezügliche<br />
Bedenken vor. Da sich eine Minderung dieser Beeinträchtigungen nur durch einen hohen<br />
Kostenaufwand erreichen lässt, erscheint eine Realisierung dieser Wohnbaufläche unwahrscheinlich,<br />
so dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) auf eine weitere Darstellung verzichtet. Die Fläche wird als Fläche<br />
für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Nach Abstimmungen mit dem Eigentümer, mit dem Landesumweltamt, Abteilung Immissionsschutz<br />
und dem Rechtsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark in diesem Verfahren hat sich die Stadt<br />
<strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) entschlossen, in der Kolonie Zern auf die Darstellung der Sonder- und Wohnbauflächen<br />
im Umfang von insgesamt 15,2 ha zu verzichten und eine Darstellung als Grünfläche vorzunehmen.<br />
Die bestehenden Nutzungen in diesem Bereich genießen Bestandschutz, es soll jedoch keine<br />
weitere bauliche Entwicklung und Umnutzungen zu Wohnzwecken gefördert werden.<br />
Petzow<br />
Sonderbaufläche für Freizeit und Erholung (5,4 ha) auf dem ehemaligen Ziegeleikomplex Löcknitz.<br />
Hierzu gab es Einwendungen des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
(MLUV), die aus Sicht des Naturschutzes und des Landschaftsbildes eine Ausgliederung aus<br />
dem Landschaftsschutzgebiet nicht in Aussicht stellte sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung<br />
(GL), da sich die Fläche im LEPeV innerhalb von Flächen für einen besonderen Ressourcenschutz<br />
befindet. Gebilligt wurde die Darstellung des Bestandes. Die Darstellung im Entwurf 08/2006<br />
entspricht dem Vorort befindlichen Bestand im Umfang von 1,3 ha.<br />
Sonderbaufläche Kultur/Bildung (6,6 ha) auf dem Mirenberg / Am Schwielowsee / Holländer Mühle.<br />
Auch zu dieser Darstellung gab es Einwendungen des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt<br />
und Verbraucherschutz (MLUV), die aus Sicht des Naturschutzes und des Landschaftsbildes eine<br />
Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht in Aussicht stellte sowie der Gemeinsamen<br />
Landesplanungsabteilung (GL), da sich die Fläche im LEPeV innerhalb eines übergeordneten Freiraumkorridors<br />
befindet. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) verzichtet auf eine Darstellung als Sonderbaufläche.<br />
Sonderbaufläche mit überwiegenden Grünanteil, beidseitig Petzower Straße, Golfplatz Petzow (154,1<br />
ha). Auf Grund des Schreibens des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
wurde die im Vorentwurf vorgenommene Darstellung „Sonderbaufläche mit überwiegenden