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At-tafsir - El-Hikmeh

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413Fitna: Fitna bedeutet Prüfung, Versuchung, das gewaltsame Abbringen vom Dinsowie der Schirk.Fitra: Die natürliche Veranlagung des Menschen. Sie ist an ALLAH (ta'ala)ausgerichtet.Hadsch: Die rituelle Pflicht-Wallfahrt nach MekkaHalal: Das islamisch Legitime bzw. Erlaubte und das Islamkonformehalal: erlaubt nach dem IslamHaram: Das islamisch Verbotene bzw. Nicht-Legitimeharam: verboten nach dem IslamHaram-Monat: Der Haram-Monat ist einer der vier Mondkalendermonate: Almuharram,Radschab, Dhul-qi'da, Dhul-hidsch-dscha (1.,7.,11.,12. Monat), indenen traditionell das Kämpfen verboten war.Haram-Haus: ist eine Bezeichnung für die Ka'baHaramm-Besucher (Ha-ramm-Besucher): ist der Besucher der Ka'ba.Hidschra: Linguistisch bedeutet Hidschra von einem Ort zu einem anderen Ortumziehen bzw. auswandern.Islamologisch versteht man unter Hidschra das Umziehen bzw. die Auswanderungals Schutzmaßnahme für den eigenen Din, wenn man unter Verfolgung leidet.Der Gesandte (sallal-lahu 'alaihi wa sallam) und seine Gefährten haben ihre HeimatstadtMakka verlassen und sind nach Madina ausgewandert, weil sie in Makka13 Jahre lang schweren Verfolgungen ausgesetzt waren.Hurumat: Alles, was man hochachtet und normalerweise nicht verletzt bzw.antastet.Hur-'in: Wesen mit großen Augen, deren Iris rabenschwarz und bei denen dasWeiße der Augen leuchtend/strahlend weiß ist.'Ibada linguistisch: Anbeten, Dienen.Islamologisch: „Die nach dem Islam überlieferten gottesdienstlichen Handlungen“Ifk-Lüge: Ifk-Lüge ist eine ungeheuerliche Verleumdung und LügeIhram: Ihram ist der besondere rituelle Zustand, in dem man sich während derHadsch- bzw. 'Umra-Riten befindet und in den man vor Überschreiten der Miqat(örtlichen Ihram-Grenzen) eintreten muß (siehe dazu „Fiqh-ul-'Ibadat: Einführungin die islamischen gottesdienstlichen Handlungen“ A. Zaidan, 1996).

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