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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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Die wesentlichen Erträge des vorstehenden Diagramms werden nachfolgend erläutert.<br />

Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben handelt es sich im Einzelnen um nachstehende Erträge:<br />

- 18 -<br />

3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Erträge Ergebnis 2009 Ansatz 2010 Ansatz <strong>2011</strong> Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014<br />

401100 Grundsteuer A -52.439,96 -53.000,00 -53.000,00 -54.000,00 -55.000,00 -56.000,00<br />

401200 Grundsteuer B -1.792.395,59 -1.835.000,00 -1.870.000,00 -2.100.000,00 -2.140.000,00 -2.180.000,00<br />

401300 Gewerbesteuer -8.858.095,14 -4.600.000,00 -6.000.000,00 -6.540.000,00 -7.030.000,00 -7.470.000,00<br />

402100 Gemeindeanteil Einkommensteuer -5.429.265,00 -5.060.000,00 -5.244.000,00 -5.540.000,00 -5.860.000,00 -6.130.000,00<br />

402200 Gemeindeanteil Umsatzsteuer -490.044,00 -496.000,00 -492.000,00 -505.000,00 -515.000,00 -528.000,00<br />

403200 Sonstige Vergnügungssteuer -29.748,24 -38.000,00 -38.000,00 -38.000,00 -38.000,00 -38.000,00<br />

403300 Hundesteuer -84.366,43 -85.000,00 -90.000,00 -90.000,00 -90.000,00 -90.000,00<br />

403500 Zweitwohnungssteuer -53.208,15 -55.000,00 -55.000,00 -55.000,00 -55.000,00 -55.000,00<br />

405100 Kompensationszahlung -580.798,29 -618.000,00 -611.000,00 -635.000,00 -645.000,00 -659.000,00<br />

Steuern und ähnliche Abgaben -17.370.360,80 -12.840.000,00 -14.453.000,00 -15.557.000,00 -16.428.000,00 -17.206.000,00<br />

Die Veränderungen der vorstehenden Ansätze wurden<br />

• auf der Basis des Aufkommens in 2010,<br />

• unter Zugrundelegung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 23.09.2010 mit den Orientierungsdaten<br />

für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Zeitraum <strong>2011</strong> bis 2014,<br />

• unter Berücksichtigung der Festsetzungsbescheide des Landes sowie<br />

• unter Berücksichtigung des Entwurfes zum Gemeindefinanzierungsgesetz NRW und der hierzu veröffentlichten Probeberechnung berechnet.<br />

Hinsichtlich der Orientierungsdaten <strong>2011</strong> bis 2014 ist zu bemerken, dass die Veränderung der Gesetzeslage zunächst durch einen Nachtrag zum<br />

Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 Verbesserungen im kommunalen Finanzausgleich bewirkte. Ansonsten basieren die Daten auf der für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen vom Finanzministerium NRW regionalisierten Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung von Mai 2010, den Entwicklungen<br />

des Landeshaushaltes und des kommunalen Finanzausgleichs, konkretisiert durch den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes<br />

<strong>2011</strong> und einer hierzu zeitgleich veröffentlichten Probeberechnung.

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