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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Im Jahre 2010 erhielt die Stadt <strong>Hückeswagen</strong> erstmalig keine Schlüsselzuweisungen und war somit abundant. Dies ergab sich aufgrund der gesamtwirtschaftlichen<br />

Situation und der hohen Steuererträge in der Referenzperiode. Die Ansätze der Folgejahre ergeben sich unter Anwendung der<br />

Daten aus dem Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz <strong>2011</strong> sowie aus der hierzu veröffentlichten 1. Probeberechnung des Landes. Die<br />

veränderten Daten zur Schlüsselzuweisungsberechnung auf Grundlage des Entwurfes des Gemeindefinanzierungsgesetzes <strong>2011</strong> ergeben alleine im<br />

Jahre <strong>2011</strong> für <strong>Hückeswagen</strong> eine Mehrbelastung durch verminderte Schlüsselzuweisungen von rd. 1,1 Mio. €. Im gesamten Finanzplanungszeitraum<br />

beträgt die Mehrbelastung rd. 6,2 Mio. €. Die am 23. Dezember 2010 vorgestellten Eckpunkte für das GFG <strong>2011</strong> und die erste Proberechnung<br />

zeigen laut Städte- und Gemeindebund NRW eine Verschiebung von Schlüsselzuweisungen vom kreisangehörigen in den kreisfreien Raum in Höhe<br />

von rd. 135 Mio. €.<br />

Wesentlich hierfür ist eine Veränderung der Verteilungssystematik im Landeshaushalt. Mit dem Entwurf zum GFG <strong>2011</strong> wird insbesondere in zwei<br />

gravierenden Punkten eine Umverteilung unter den Gemeinden vorgenommen. Zum einen durch eine ganz erhebliche Veränderung des Soziallastenansatzes<br />

sowie durch die Anhebung der sogenannten fiktiven Hebesätze. Kritisch anzumerken ist hier, dass - obwohl für 2012 ohnehin eine<br />

komplette Revision des kommunalen Finanzausgleichs ansteht - schon jetzt einzelne Maßnahmen herausgegriffen werden. Diese beschriebenen<br />

Maßnahmen treffen und belasten insbesondere den kreisangehörigen Raum.<br />

Aufgrund der sich hierdurch ergebenden enormen Mehrbelastung der Stadt <strong>Hückeswagen</strong> ist die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />

unvermeidbar.<br />

Bei den Zuweisungen vom Bund handelt es sich um die Erstattung von Aufwendungen (Personal- und Sachkostenpauschalen) für die ARGE Oberberg<br />

/ <strong>Hückeswagen</strong> sowie um die Erstattung der Aufwendungen für die 1-EURO-Kräfte. Die Personalkosten und analog die Erstattungen durch die<br />

Bundesagentur vermindern sich ab <strong>2011</strong> durch den Wechsel einer weiteren bisher in der ARGE beschäftigten städtischen Mitarbeiterin in die Kernverwaltung.<br />

Außerdem werden ab <strong>2011</strong> keine 1 € Kräfte eingesetzt, daher ergeben sich auch hier wesentlich verringerte Erstattungsleistungen des<br />

Bundes.<br />

Die Organisationsform der ARGE nach dem 31.12.2010 ist noch nicht bekannt. Der Vertrag zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Bundesagentur<br />

für Arbeit sieht derzeit eine Personal- und Sachkostenerstattung nach den entsprechenden Festlegungen der KGSt vor. Die bisherigen Regelungen<br />

besitzen eine Geltungsdauer bis 2010. Die Höhe der Erstattung wird von der Organisationsform, von der Anzahl und der arbeitsrechtlichen<br />

Situation der im Job - Center beschäftigen städtischen Mitarbeiter abhängen. Der Planansatz wurde auf Grundlage der bisher bekannten Fakten gebildet.<br />

Ab <strong>2011</strong> wird es für den Bereich der ARGE keine Sachkostenerstattung mehr geben, da der Kreis die Organisation der Sachkosten selbst<br />

regeln möchte. Die Organisationsform nach dem 31.12.<strong>2011</strong> ist unklar.<br />

Bei den Positionen Zuweisungen von Land - Schulpauschale und Zuweisungen von Land - Sportpauschale - handelt es sich um die zweckgebundenen<br />

Bedarfszuweisungen des Landes. Der Anteil dieser Pauschalleistungen, der im entsprechenden Jahr für konsumtive Zwecke (z.B. für den

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