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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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3.3.2 Darstellung von besonderen Haushaltspositionen<br />

3.3.2.1 Gebührenhaushalte der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

3.3.2.1.1 Straßenreinigungsgebühren<br />

- 44 -<br />

3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Die Straßenreinigungsgebühr unterteilt sich in eine Gebühr für die Straßenreinigung (Kehrdienst) und für die Winterwartung (Winterdienst).<br />

Maßstab für beide Gebühren sind die Seiten eines Grundstücks in Meter (Frontlänge = Veranlagungsmeter) entlang der gereinigten Straße, durch<br />

die das Grundstück erschlossen ist (§ 6 Absatz 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).<br />

Die Erträge und Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:<br />

Kostenart Ansatz 2010 Ansatz <strong>2011</strong> Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014<br />

432100 Benutzungsgebühren -176.132,00 -236.216,00 -238.341,00 -241.168,00 -205.308,00<br />

438100 Auflösung Sonderposten -25.800,00 -25.253,00<br />

Summe Erträge -201.932,00 -261.469,00 -238.341,00 -241.168,00 -205.308,00<br />

523100 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00<br />

526900 Sonstige Vorräte 30.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00<br />

529100 Sonstige Sach- u. Dienstleistungen 84.800,00 81.300,00 81.300,00 81.300,00 81.300,00<br />

542900 Andere sonstige Inanspr. Rechten, Dienstl. 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00<br />

Bauhof 228.050,00 250.390,00 235.000,00 238.020,00 229.890,00<br />

Verwaltungskostenbeitrag 52.070,00 48.630,00 51.230,00 51.070,00 51.420,00<br />

Summe Aufwendungen 406.920,00 427.320,00 414.530,00 417.390,00 409.610,00<br />

Gem. § 6 Abs. I S.3 KAG NW soll das geplante Gebührenaufkommen der Einrichtung die Aufwendungen decken. In der vorstehenden Tabelle sind<br />

die geplanten Aufwendungen zunächst höher als die Erträge, da diese auch die Aufwendungen für den nichtgebührenpflichtigen Kehr- und Winterdienst<br />

(Verkehrssicherungspflicht) enthält. Nach Abzug dieser Aufwendungen ist die Gebühr für den gebührenpflichtigen Kehr- und Winterdienst –<br />

unter Berücksichtigung des 10 %-tigen Anteils für das öffentliche Interesse – kostendeckend.

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