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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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Die Finanzerträge ergeben sich wie folgt:<br />

- 28 -<br />

3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Erträge Ergebnis 2009 Ansatz 2010 Ansatz <strong>2011</strong> Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014<br />

461600 Zinsen von verb. U.,Beteil.,Sonderverm. -1.741,66 -4.350,00 -4.350,00 -4.350,00 -4.350,00 -4.350,00<br />

461700 Zinsen von sonstigen öff. SoRe -72.527,42 -500,00 -500,00 -500,00 -500,00 -500,00<br />

461800 Zinsen von Kreditinstituten -2.911,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

461900 Zinsen vom sonstigen inl. Bereich -149,42 -400,00 -400,00 -400,00 -400,00 -400,00<br />

469100 Erträge aus Gewinnanteilen a. Beteiligungen -1.116.129,32 -1.106.200,00 -1.348.700,00 -1.113.560,00 -1.129.320,00 -4.899.820,00<br />

469500 Ausgleichsabgabe SchwbG -5.760,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Finanzerträge -1.199.219,22 -1.111.450,00 -1.353.950,00 -1.118.810,00 -1.134.570,00 -4.905.070,00<br />

Bei den Zinsen von sonstigen öffentlichen Bereichen handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge aus dem Abschluss von Zinsderivaten. Den<br />

Zinserträgen stehen Zinsaufwendungen bei Position 551700 (Zinsen an sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen) gegenüber.<br />

Die Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen setzten sich für <strong>2011</strong> im Wesentlichen zusammen aus rd. 700.000 € Gewinnbeteiligung am<br />

Betrieb Abwasserbeseitigung und weiteren 400.000 € Gewinnbeteiligung am Betrieb Freizeitbad. Aufgrund der bisher bekannten Plandaten des Betriebes<br />

Abwasserbeseitigung und der Bürgerbad gGmbH ist die erhöhte jährliche Gewinnabführung an den allgemeinen Haushalt darstellbar. Zur<br />

Sicherung der Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushaltes ist eine Gewinnabführung in dieser Größenordnung in den jeweiligen Planjahren<br />

unverzichtbar.<br />

Die Erträge aus Gewinnanteilen werden aufgrund der geltenden Erlasslage zur Haushaltskonsolidierung verwendet. Gemäß Erlass des Innenministeriums<br />

NRW vom 26.10.2009 müssen sich die kommunalen Beteiligungen in den Konsolidierungsprozess des Haushaltes einbringen. Aufgrund der<br />

Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> ist die Stadt <strong>Hückeswagen</strong> eindeutig verpflichtet, sich entsprechend<br />

der Vorgaben des Erlasses zu verhalten. Mit den im Finanzplanungszeitraum geplanten Abführungen der Jahresüberschüsse aus den Eigenbetrieben<br />

kommt die Stadt <strong>Hückeswagen</strong> dieser Forderung nach.<br />

Zusätzlich zur Gewinnabführung waren in <strong>2011</strong> und 2013 Kapitalrückführungen im Entwurf des <strong>Haushaltsplan</strong>es vorgesehen. Aufgrund der Auflösung<br />

von Rückstellungen waren die Kapitalrückführungen anzupassen. Neu eingeplant ist eine Kapitalrückführung in 2014 in Höhe von 2,7 Mio. €.<br />

Ohne die Erträge aus Gewinnanteilen und Kapitalrückführungen wäre das Ziel, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen,<br />

nicht erreichbar.<br />

Anzumerken bleibt, dass diese Finanztransaktionen keinerlei Auswirkung auf die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren haben.

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