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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Maßstab der Kostenteilung sind die Breiten der zuführenden Straßen. Die von Straßen NRW finanzierten Anteile der Maßnahme werden bei der<br />

Stadt im Umlaufvermögen bis zum Jahr <strong>2011</strong> geführt (siehe Punkt 3.9.9 Maßnahme im Umlaufvermögen).<br />

Straße Brunsbachtal (Investitionsobjekt - Nr. 5000145)<br />

Finanzpositionen Ergebnis 2009 Ansatz 2010 Ansatz <strong>2011</strong> Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014<br />

Einzahlung -937.500,00<br />

Auszahlung 10.000,00 10.000,00 116.000,00 80.000,00 1.360.000,00<br />

Saldo 10.000,00 10.000,00 116.000,00 80.000,00 422.500,00<br />

Im Bereich der Kölner Straße befinden sich drei Schulen und zwei Kindergärten. In den Spitzenzeiten führt die Verkehrsbelastung auf der Kölner<br />

Straße regelmäßig zu chaotischen Verhältnissen, die eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer, vor allem der Schüler, zur Folge hat. Eine Nord-Süd-<br />

Verbindung zwischen der B 237 und der Kölner Straße besteht nicht, so dass der größte Teil des Verkehrs auf der Kölner Straße über den Altstadtbereich<br />

abgewickelt werden muss. Die Kölner Straße ist aufgrund ihrer Dimensionierung nicht geeignet, über 2.000 Fahrzeuge pro Tag aufzunehmen.<br />

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 05.09.2006 den Beschluss gefasst, mit der Variante 5 eine Straßenverbindung zwischen der Straße Zum<br />

Sportzentrum und der Kölner Straße zu planen, um einen Lückenschluss im städtischen Verkehrsnetz herzustellen. Am 11.03.2008 hat der Rat den<br />

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 74 "Verbindungsstraße Brunsbachtal" gefasst. Die Bezirksregierung hat im Juli 2010 mitgeteilt,<br />

dass das Vorhaben ab 2014 im mittelfristigen Programm enthalten ist. In den Jahren 2012 und 2013 soll die Bauleitplanung durchgeführt werden<br />

(Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächenutzungsplanes). Im Jahr <strong>2011</strong> ist ein Betrag in Höhe von 10.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung<br />

in Höhe von 690.000 € für den nötigen Grunderwerb eingeplant, um ggf. einen Optionsvertrag mit dem jetzigen Grundstückseigentümer<br />

schließen zu können. Durch die um ein Jahr verschobene Neueinplanung der Maßnahme verfällt der alte Ansatz von 10.000 € im<br />

Haushaltsjahr 2010.<br />

Der Baubeginn ist für das Jahr 2014 vorgesehen, im Jahr 2015 soll die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen werden.

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