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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Hebesatzerhöhungen im Bereich der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer werden zur Haushaltskonsolidierung ab 2012 eingeplant. Aus wirtschaftlichen<br />

Erwägungen wird hierauf in <strong>2011</strong> verzichtet. Insbesondere aufgrund der Mehrbelastungen durch die Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetztes<br />

<strong>2011</strong> sowie aufgrund der Belastung durch die Kreisumlage ist eine Erhöhung der kommunalen Hebesätze unverzichtbar. Diese<br />

Belastungen werden jedoch nicht in vollem Umfang, sondern nur im unabweisbar erforderlichen Maß durch die Hebesatzerhöhung kompensiert.<br />

Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises hat bereits in ihrer Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2010 u.a. angemerkt, dass<br />

der Hebesatz für die Grundsteuer B relativ niedrig sei. Dies wird in <strong>2011</strong> jedoch kompensiert durch den Gewerbesteuerhebesatz, der den Fiktivhebesatz<br />

deutlich übersteigt.<br />

Die Ansatzermittlung im Bereich der Gewerbesteuer für <strong>2011</strong> erfolgt nach der bekannten Ertragssituation in 2010, auf Grundlage der bekannten<br />

Vorauszahlungen und der vorsichtig geschätzten Nachforderungen für Vorjahre sowie unter Anwendung des Steigerungssatzes auf Grundlage der<br />

Orientierungsdaten. Für die weiteren Jahre bilden die Orientierungsdaten die Basis für die ausgewiesenen Steigerungen.<br />

Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde zunächst in 2009 reduziert, da im Wesentlichen eine Besteuerung der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit<br />

auf neuer satzungsrechtlicher Grundlage nach dem Einspielergebnis erfolgt. Die vorher nicht absehbaren Ergebnisse rechtfertigen jedoch<br />

wieder eine deutliche Ansatzsteigerung, die ab 2010 linear geplant wurde.<br />

Im Bereich der Hundesteuer wurde bereits ab 2009 der Hundebestand nach erfolgter Hundebestandsaufnahme berücksichtigt. Zur Stärkung der<br />

ordnungspolitischen Funktion der Steuer wird auch eine Erhöhung der Hundesteuersätze eingeplant. Nach entsprechendem Beschluss über die Neufassung<br />

der Hundesteuersatzung beträgt die Steuer für den ersten Hund 80 €, bei der Haltung von 2 Hunden beträgt der Steuersatz 110 € je Hund<br />

und bei der Haltung von 3 und mehr Hunden beträgt der Steuersatz 125 € je Hund.<br />

Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Erträge Ergebnis 2009 Ansatz 2010 Ansatz <strong>2011</strong> Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014<br />

411100 Schlüsselzuweisungen vom Land -3.350.046,00 -3.286.000,00 -1.729.000,00 -1.669.000,00 -1.437.000,00<br />

414100 Zuweisungen vom Bund -335.561,25 -221.000,00 -51.900,00 -51.900,00 -51.900,00 -51.900,00<br />

414200 Zuweisungen vom Land -661.075,40 -475.688,00 -311.250,00 -311.250,00 -320.550,00 -320.550,00<br />

414201 Zuweisungen vom Land-Schulpauschale -81.440,00 -343.100,00 -251.100,00 -191.700,00<br />

414202 Zuweisungen vom Land-Sportpauschale -41.000,00 -41.000,00<br />

414300 Zuweisungen von Gemeinden -136.340,17 -136.150,00 -136.150,00 -136.150,00 -136.150,00 -141.650,00<br />

414-417 Sonderpostenauflösung etc. -1.056.648,77 -684.915,00 -715.558,00 -809.171,00 -955.941,00 -943.099,00<br />

Zuwendungen und allgemeine Umlagen -5.539.671,59 -1.517.753,00 -4.582.298,00 -3.421.571,00 -3.425.641,00 -3.085.899,00

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