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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Die Zuschüsse an übrige Bereiche beinhalten im Wesentlichen die Zuschüsse an die Sport- und Kulturvereine und –verbände.<br />

Bei der Position Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) wurden die geplanten Aufwendungen der aktuellen Zuweisungsquote<br />

berechtigter Personen angepasst. Parallel dazu entwickeln sich die Krankenschutzkosten für den entsprechenden Personenkreis unter der Position<br />

Krankenhilfe nach dem AsylbLG.<br />

Die Ansätze für sonstige soziale Leistungen stellen den Aufwand für den Einsatz der 1-EURO-Kräfte dar. Der Aufwand wird (siehe weiter oben)<br />

vom Bund erstattet. Ab <strong>2011</strong> erfolgt kein weiterer Einsatz von 1 € Kräften.<br />

Die Gewerbesteuerumlage sowie die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit berechnen sich nach dem Aufkommen der Gewerbesteuer<br />

dividiert durch den Gewerbesteuerhebesatz und multipliziert mit einem Umlagesatz von insgesamt 71 Punkten für das Jahr <strong>2011</strong>.<br />

Für die Berechnung der Kreisumlage wurden die nachstehenden Umlagesätze, basierend auf den Daten des Kreistagsbeschlusses vom 24.03.<strong>2011</strong><br />

angesetzt. Im Vergleich zur vorherigen Einplanung zeigen sich veränderte Be- bzw. Entlastungen für den städtischen Haushalt. Besondere Effekte<br />

entstehen hier durch die Entscheidung des Bundes, schrittweise die finanziellen Belastungen, die durch die Grundsicherung entstehen, aufzufangen.<br />

Weitere Entlastungen durch den Bund ergeben sich im Bereich der Hartz IV Leistungen. Darüber hinaus verwendet der Kreis rd. 11,2 Mio. € aus<br />

seiner allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Defizits.<br />

Jahr<br />

Allgemeine<br />

Umlage<br />

KVHS Jugendamt Umlage<br />

insgesamt<br />

2010 40,8700 v.H. 0,2667 v.H. 22,3560 v.H. 63,4927 v.H.<br />

<strong>2011</strong> 45,3800 v.H. 0,2703 v.H. 25,8905 v.H. 71,5408 v.H.<br />

2012 44,3000 v.H. 0,2543 v.H. 24,9422 v.H. 69,4965 v.H.<br />

2013 43,6800 v.H. 0,2396 v.H. 23,9672 v.H. 67,8868 v.H.<br />

2014 42,3500 v.H. 0,2324 v.H. 23,1176 v.H. 65,7000 v.H.<br />

Bei der Kontierung Andere sonstige Transferaufwendungen handelt es sich um die Krankenhausinvestitionsumlage. Da die weitere gesetzliche<br />

Entwicklung im Bereich der Krankenhausfinanzierung derzeit nicht absehbar ist, kann die Einplanung nur nach den Erfahrungswerten der Vergangenheit<br />

erfolgen. Die Aufwendungen werden hier nach den Vorgaben von IT-NRW verbucht.

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