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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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<strong>Haushaltsplan</strong> <strong>2011</strong> 1.52 Bauen und Wohnen<br />

verantwortlich: 1.52.01 Bauordnung<br />

H. Schröder<br />

Beschreibung:<br />

Die Produktgruppe - Bauaufsicht - umfasst insbesondere folgende Aufgaben für die untere Bauaufsicht:<br />

� Bearbeitung von und Entscheidung über Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid auf der Grundlage der BauO NRW<br />

einschließlich Abweichungen und Befreiungen nach BauGB<br />

� Baurechtliche Prüfung von Anträgen und anderen Rechtsvorschriften<br />

� Bauberatung außerhalb von Verfahren<br />

� Bauzustandsbesichtigungen<br />

� Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten<br />

� Abnahme von Fahrgeschäften und Zelten<br />

Dazu zählen folgende bauordnungsbehördliche Verfahren:<br />

� Abwicklung von ordnungsbehördlichen Verfahren zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände<br />

� Prüfung und Bearbeitung von Teilungsanträgen und Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

� Durchführung von örtlichen Überprüfungen und Baukontrollen im Rahmen von ordnungsbehördlichen Verfahren und<br />

Abnahmen im Baugenehmigungsverfahren<br />

� Vorbereitung und Eintragung/Löschung von Baulasten<br />

� Erteilung von Baulastauskünften<br />

� Abwicklung von Schriftverkehr mit der oberen und obersten Bauaufsichtsbehörde (Eingaben, Petitionen)<br />

� Fachliche Begleitung der abzuwickelnden Klageverfahren in baurechtlichen Angelegenheiten<br />

Auftragsgrundlage: Bauordnung des Landes NRW, Baugesetzbuch Verwaltungsgebührensatzung<br />

Ziele:<br />

Sicherstellung der Qualitätsmerkmale des Gütesiegels als mittelstandsfreundliche Verwaltung, insbesondere der Servicezusage<br />

einer Baugenehmigung innerhalb von 40 Tagen nach Antragseingang für gewerbliche Vorhaben<br />

Zeitnahe Entscheidung aller übrigen Bauanträge<br />

Rechtssichere Entscheidungen in verwaltungsrechtlichen Streitverfahren<br />

Zeitnahe und rechtssichere Abwicklung der ordnungsbehördlichen Verfahren<br />

Aufnahme des Verfahrens innerhalb einer Woche nach Eingang der Meldung § 8 BauO NW<br />

Rechtssichere und zeitnahe Erteilung der beantragten Teilungsgenehmigung innerhalb eines Monats<br />

Zeitnahe Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baulasteneintragungen und Baulastenauskünfte sowie die<br />

Ablehnung der Bauanträge und Bauvorbescheide<br />

Zielgruppen: Bauherren und Architekten, Eigentümer und Nutzer baulicher Anlagen<br />

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