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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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<strong>Haushaltsplan</strong> <strong>2011</strong> 1.55 Natur- und Landschaftspflege<br />

verantwortlich: 1.55.06 Friedhöfe<br />

H. Schröder<br />

26 =<br />

Teilergebnisplan<br />

Ergebnis - vor Berücksichtigung<br />

der internen<br />

Leistungsbeziehungen - (= Zeilen<br />

22 und 25)<br />

Ergebnis<br />

2009<br />

Ansatz<br />

2010<br />

- 504 -<br />

Ansatz<br />

<strong>2011</strong><br />

Planung<br />

2012<br />

Planung<br />

2013<br />

Planung<br />

2014<br />

-48.706 -57.883 -90.711 -82.348 -86.361 -94.756<br />

28 -<br />

Aufwendungen aus internen<br />

Leistungsbeziehungen<br />

74.009 86.356 115.199 99.804 99.782 100.991<br />

29 = Ergebnis (Zeilen 26, 27 und 28) 25.303 28.473 24.488 17.456 13.421 6.235<br />

Bei den öffentlich - rechtlichen Leistungsentgelten handelt es sich um die Friedhofsgebühren.<br />

Im Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge handelt es sich um die Auflösung von Rückstellungen.<br />

Hinter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verbergen sich u.a. die Unterhaltung und Pflege der Anlagen sowie die Leistungen des<br />

Fremdunternehmers auf dem Friedhof. Nach Auskunft des Friedhofverwalters sind Teile der Friedhofswege in einem so schlechten Zustand, dass eine sukzessive<br />

Erneuerung unausweichlich ist. Bei der Begehung der Wege besteht für die Friedhofsbesucher eine Unfallgefahr durch vorhandene Löcher – die<br />

Verkehrssicherungspflicht für die Wege obliegt der Stadt. Die Friedhofsverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Leiter des Baubetriebshofes eine<br />

Kostenermittlung aufgestellt. Erneuert werden müssen rd. 540 m² Pflasterfläche mit entsprechendem Untergrund aus Split. Die ermittelten Gesamtkosten betragen<br />

26.000 € und werden in den Jahren 2010 – 2013 mit je 6.500 € veranschlagt. Bei den Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2010 wurden irrtümlich nur die<br />

Mittel bis 2012 eingeplant, sodass nun die Einstellung der Mittel bis zum Abschluss der Maßnahme erfolgt. Folgekosten entstehen nicht – durch ein intaktes<br />

Wegenetz werden Instandsetzungsarbeiten entbehrlich.

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