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Haushaltsplan 2011 - D5 - Ratssitzung beschlossen ... - Hückeswagen

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3.3.9 Wesentliche Maßnahmen im Bereich des Umlaufvermögens<br />

- 79 -<br />

3.3 Eckpunkte des neuen Kommunalen Haushaltes <strong>2011</strong> der Stadt <strong>Hückeswagen</strong><br />

Zum Umlaufvermögen gehören die Vermögensgegenstände, die sich nicht dauerhaft im Eigentum der Stadt befinden, sondern umgesetzt werden<br />

sollen. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Der Bestand ist geprägt durch häufige Zu- und Abgänge.<br />

Bei der Stadt <strong>Hückeswagen</strong> werden zurzeit das Gewerbegebiet West2 (Winterhagen-Scheideweg), und Teile der Stadtstraße im Umlaufvermögen<br />

geführt. Die Erträge für Vermögensabgänge (Verkäufe bei Gewerbegebiet West2 bzw. Erstattungen im Bereich Stadtstraße von StraßenNRW)<br />

sind im Ergebnisplan bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (siehe Konto 451600 Veräußerung Erschließungsmaßnahmen) veranschlagt.<br />

Produktgruppe 1.51.02 (Räumliche Entwicklung)<br />

Gewerbegebiet West 2 (Winterhagen-Scheideweg)<br />

Finanzpositionen Ansatz <strong>2011</strong> Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014<br />

Auszahlung 200.000,00 € 200.000,00 € 200.000,00 € 120.000,00<br />

Die Stadt <strong>Hückeswagen</strong> entwickelt und erschließt seit 1998 das Gewerbegebiet West 2 (Winterhagen - Scheideweg). Die Refinanzierung erfolgt<br />

über den Verkauf der erschlossenen Gewerbegrundstücke. Ca. 3/4 der Grundstücke sind vermarktet. Die Roherschließung ist nahezu abgeschlossen.<br />

Es fehlen noch die abschließende Herstellung einzelner Baustraßen und die erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Produktgruppe 1.54.01 (Gemeindestraßen)<br />

Stadtstraße (Knoten Bachstraße)<br />

Finanzpositionen Ansatz <strong>2011</strong> Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014<br />

Auszahlung 731.000,00 €<br />

Die Stadt <strong>Hückeswagen</strong> betreibt den Bau einer städtischen Hauptverkehrsstraße, die zu einer Entlastung der hoch belasteten Ortsdurchfahrt der B<br />

237 (Bahnhofstraße) führen soll (siehe Punkt 3.3.7 Wesentliche Investitionsmaßnahmen). Die beiden oben genannten Baumaßnahmen sind Maßnahmen<br />

an einer Bundesstraße und werden deshalb überwiegend von StraßenNRW finanziert. Die Stadt baut vollständig und erhält die Anteile von<br />

StraßenNRW als Erstattung zurück.

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