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Dimensiuni ale limbajului n context carceral

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Auf der Seite 22 in der Wochenzeitschrift „Spiegel“, Nummer 43, erschienen am 4.10. 2006, trifft<br />

man auf einen Artikel, der unter dem Titel „Das Berlin –Experiment“ die finanzielle Not der Hauptstadt<br />

Deutschlands problematisiert. Im ersten Satz wird geschrieben:<br />

Der Regierende steht in der ersten Reihe, er hat sich feingemacht, er hat 19 Leute aus der Heimat<br />

mitgebracht, sie sind vorgefahren in schweren, schwarzen Limousinene.<br />

Von Interesse für meine Analyse ist hier die Partizipform „(hat sich) feingemacht“. Diese Form<br />

entspricht der Fügung „sich feinmachen / fein machen“, die ein problematischer Fall der Neuregelung<br />

darstellt. In der ursprünglichen Orthographienorm galt grundsätzlich die Getrenntschreibung für<br />

Verbindungen aus erweiterbarem und steigerbarem Adjektiv und Verb, unabhängig von dem Kriterium des<br />

adverbi<strong>ale</strong>n Gebrauchs bzw. Endstellungsgebrauchs des Adjektivs. Daher sollten die entsprechenden<br />

Partizipformen auch getrennt geschrieben werden (bis 2004), so dass „feingemacht“ orthographisch nicht<br />

gültig gewesen wäre (wegen der Möglichkeit: „feiner gemacht“, „äußerst fein gemacht“ usw.). In der<br />

Überarbeitung von 2006 lässt dagegen die Norm auch die Zusammenschreibung von Adjektiv und Verb zu,<br />

wenn es sich um eine Verbindung mit resultativem Prädikativ handelt. Da also „feingemacht“ nach dem<br />

Muster „kleinhacken / klein hacken“, „glatthobeln / glatt hobeln“ u.ä. den Ergebnis einer Handlung vorzeigt,<br />

kann die zusammengeschriebene Variante (neben der getrennten) als richtig angesehen werden. (Das gilt viel<br />

mehr im Falle der Partizipform des entsprechenden Verbs, die hier erscheint).<br />

Ein ähnlicher Fall erscheint auf Seite 70, im Rahmen eines Interviews mit dem Altbundeskanzler<br />

Schroeder – „Für mich gibt es keine Rückkehr“:<br />

Ich musste etwas richtigstellen oder richtigstellen lassen.<br />

In der ursprünglichen Fassung der Getrennt- und Zusammenschreibung wäre die Getrenntschreibung<br />

aus dem Grund verbindlich gewesen, dass es sich um eine Verbindung mit abgeleitetem Adjektiv mit der<br />

Endung „ig“ handelt. Dabei ist in diesem Fall die Möglichkeit der Steigerung / Erweiterung von „richtig“<br />

nicht gegeben. Trotzdem ist die Zusammenschreibung nach der neuesten Änderung zulässig, weil sich eine<br />

neue Gesamtbedeutung („berichtigen“) ergeben hat.<br />

Auf den folgenden Seiten werden in der Zeitschrift Auszüge aus dem Memoirenbuch Schroeders<br />

„Entscheidungen. Mein Leben in der Politik“, wiedergegeben. Aus dem Kapitel „Schlaflos im Kanzleramt“<br />

wird folgender Satz zitiert:<br />

(...) Beide waren ernstzunehmende Argumente (...).<br />

Die Form des langen Infinitivs – in attributivem Gebrauch – entspricht der Adjektiv – Verb – Fügung<br />

„ernst nehmen“. In dieser Verbindungsvariante ist „ernst“ sowohl erweiterbar, als auch steigerbar; aus der<br />

Verbindung mit dem Verb „nehmen“ ergibt sich eine einzige Bedeutung, die aus den Bestandteilen direkt<br />

abgeleitet werden kann, so dass eher die Getrenntschreibung „ernst zu nehmende“ meines Erachtens

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