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Dimensiuni ale limbajului n context carceral

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Rechtstexten als überflüssig betrachtet. Es sind vor allem substantivierte Adjektive oder Komposita aus<br />

Adjektiv und Substantiv anzutreffen, zum Beispiel: ein gerichtliches Verfahren / Gerichtsverfahren. 1<br />

Eine andere Besonderheit der deutschen Rechtssprache, und der rumänischen zugleich, ist der<br />

antiquirte, veraltete Wortschatz. Dazu, werden auch sehr viele Standardformulierungen verwendet; es handelt<br />

sich um feste Syntagmen, die routinegemäß verwendet werden und die durch den Rückgriff auf „bereits<br />

vorliegende Formulierungen und Präjudizien Gleichbleibendes indizieren“ 2 und zur Vereinfachung interner<br />

Information dienen, und beim Übersetzen sehr problematisch sein können.<br />

Die oben vorgestellten Besonderheiten der deutschen Rechtssprache findet man, in unterschiedlicher<br />

Ausprägung auch in der rumänischen Sprache. Vergleicht man Syntax und Stil der rumänischen<br />

Rechtssprache mit Stil und Syntax der deutschen Rechtssprache, kann man auch Ähnlichkeiten feststellen,<br />

aber es ergeben sich auch eine Anzahl grosser Unterschiede. In den rumänischen Rechtstexten geht es mehr<br />

als im Deutschen um möglichst klare, verständliche Aussagen. Rumänische Vertragstexte, zum Beispiel,<br />

lassen weniger Spielraum für Auslegungen. Eine wichtige Gemeinsamkeit der rumänischen und der deutschen<br />

Rechtssprache ist die Verwendung phraseologischer Wendungen, das bedeutet die Verwendung fester<br />

Syntagmen, die habitualisierte Sachverhalte ausdrücken und immer wieder verwendet werden.<br />

Eine andere bedeutende Gemeinsamkeit, die auch einen universellen Charakter hat, ist die<br />

Verwendung vieler Nomen. Die verwendeten Substantive kommen in allen Fällen vor; der vorherrschende<br />

Fall für die rumänische Rechtssprache bleibt aber das Genitiv, gefolgt vom Akkusativ. Anders als im<br />

Deutschen, werden fast keine Komposita verwendet, sondern nur einfache Substantive und Eigennamen.<br />

In Rechtstexten, spielt das Substantiv eine sehr wichtige Rolle; mit Hilfe von Nomen, können Juristen<br />

die rechtlichen Informationen genauer ausdrücken. Durch die Verwendung vieler Substantive erscheint der<br />

Text sehr abstrakt. Die Benennung der Paragraphen besteht aus Nomen, die, anders wie im Deutschen,<br />

artikuliert erscheinen („Obiectul de activitate / Gegenstand“, „Capitalul social / Stammeinlage“ usw.). Und<br />

wie auch im Deutschen, werden die rumänischen Rechtstexte durch einen unpersönlichen Stil charakterisiert.<br />

Es wird also weder eine spezifische Person angesprochen, noch auf den Geschlecht einer Person eingegangen.<br />

Typisch für die rumänische Rechtssprache sind auch manche Wortverbindungen oder Doppelformen,<br />

wie z.B. „costuri şi cheltuieli“, die feinste Bedeutungsnuancen ausdrücken, oder der Nominalstil, und der<br />

ziemlich hohen Anzahl an Passivkonstruktionen (este divizat, vor fi exercitate, etc.). Die Zeitformen, die in<br />

der Regel im rumänischen Rechtstexten verwendet werden, sind das Präsens und das Futurum. Sehr oft wird<br />

auch das Perfekt verwendet: „s-a încheiat“, „au fost înmânate“, usw. Die meisten Verben sind in der 3. Person<br />

Singular anzutereffen, und vorherrschender Modus ist Indikativ und, manchmal, auch Konjunktiv. Und es<br />

1<br />

Ibidem, Seite 47.<br />

2<br />

Pommer, Rechtsübersetzung und Rechtsvergleichung, Frankfurt am Main, Peter Lang GmbH / Europäischer Verlag der<br />

Wissenschaften, 2006, Seite 26.

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