02.03.2013 Aufrufe

Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

aussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Ziel-<br />

erreichung bestimmt werden. Die Ziele für das Jahr <strong>2012</strong> (Produktbuch<br />

<strong>2012</strong>) hat der <strong>Stadt</strong>rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen in seiner<br />

Sitzung am 05.07.2011 beschlossen. Um die Zielerreichung überprüfen zu<br />

können, wurden zielbezogen quantitative und qualitative Leistungskennzah-<br />

len festgelegt. Die Vorgaben des <strong>Stadt</strong>rates sind in allen Teilplänen des<br />

<strong>Haushaltsplan</strong>es aufgeführt. Zweimal im Jahr wird durch ein aussagekräfti-<br />

ges Berichtswesen der zuständige Fachausschuss über den jeweiligen Grad<br />

der Zielerreichung informiert. Gleichzeitig wird der jeweilige Ressourcen-<br />

verbrauch dargestellt.<br />

2. Begriff des Haushaltsausgleiches im NKF<br />

Die neue Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sieht einen mehrstufigen<br />

Aufbau für den Haushaltsausgleich vor. Gemäß § 75 GO NW ist der Haus-<br />

halt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Ge-<br />

samtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Dies ist auch<br />

dann noch der Fall, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inan-<br />

spruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.<br />

Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage<br />

als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Er-<br />

öffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet wer-<br />

den, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuerein-<br />

nahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Einnahmen bemisst<br />

sich dabei nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröff-<br />

nungsbilanzstichtag vorangehen. Der Ausgleichsrücklage können Jahres-<br />

überschüsse durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW zugeführt<br />

14<br />

werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen<br />

Betrag erreicht hat.<br />

Der Haushalt ist nicht ausgeglichen, wenn das Eigenkapital (in Planung oder<br />

Rechnung) über die Ausgleichsrücklage hinaus verringert wird. Die Inan-<br />

spruchnahme der Ausgleichsrücklage ist in § 4 der Haushaltssatzung aus-<br />

zuweisen. Dies ist dann der Fall, wenn zur Abdeckung eines Fehlbedarfs<br />

eine Verringerung der allgemeinen Rücklage notwendig ist. Die allgemeine<br />

Rücklage ist hierbei der Saldo aus dem Anlagevermögen auf der Aktivseite<br />

der Bilanz und den Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Sonderposten auf<br />

der Passivseite der Bilanz. Der Haushalt ist dann der Aufsichtsbehörde zur<br />

Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Auf-<br />

sichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der<br />

Gemeinde eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter<br />

Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.<br />

Ein Haushaltssicherungskonzept ist dann aufzustellen, wenn bei der Aufstel-<br />

lung des Haushalts<br />

• der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der<br />

allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder<br />

• in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in<br />

der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allge-<br />

meinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern<br />

oder<br />

• innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-<br />

planung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!