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Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

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3.1.3 Vorläufiges Rechnungsergebnis Haushalt 2010<br />

Im Haushaltsjahres 2010 war eine leichte Entspannung der weltweiten Wirt-<br />

schafts- und Finanzkrise zu verzeichnen. Die vorsichtig kalkulierten Ansätze<br />

der Erträge werden nach jetzigen Erkenntnissen größtenteils so eintreten.<br />

Die größten Ertragspositionen, der Ansatz der Gewerbesteuer von 8,1 Mio.<br />

€ wurde jedoch nicht erreicht und mit 681.000 € unterschritten. Ebenso der<br />

Ansatz am Anteil an der Einkommensteuer, der Ansatz wurde um 358.000 €<br />

unterschritten. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass sich das<br />

geplante Defizit In Höhe von 4.140.681 € nicht erheblich verändern wird.<br />

Der <strong>Entwurf</strong> der Jahresrechnung 2010 wird Anfang <strong>2012</strong> in den Rat der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> eingebracht. Eine Feststellung des Ergebnisses durch den<br />

Rat ist für die erste Jahreshälfte <strong>2012</strong> geplant.<br />

3.1.4 Verlauf im Haushaltsjahr 2011<br />

Der Beginn des Haushaltsjahres 2011 startet für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> unter<br />

widrigen Umständen. Zum einen wurde die Berechnung der Schlüsselzu-<br />

weisungen so eklatant ohne vorherige Ankündigung durch das Land NRW<br />

geändert, so dass der am 07.12.2010 vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> verab-<br />

schiedete <strong>Haushaltsplan</strong> 2011 keine Genehmigung der Kommunalaufsicht<br />

zur Entnahme aus der allgemeinen Rückklage erhielt. So wurde unter im-<br />

mensen Anstrengungen dem Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> am 10.05.2011 ein ge-<br />

nehmigungsfähiger Haushalt 2011 vorgelegt, der die Genehmigung der<br />

Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises auch am 07.06.2011 erhielt. Bei<br />

der Verabschiedung des <strong>Haushaltsplan</strong>es 2011 konnte der in § 75 Abs. 1<br />

GO NRW vorgeschriebene Haushaltsausgleich durch die Inanspruchnahme<br />

der Ausgleichsrücklage nicht mehr erreicht werden, da die Ausgleichsrück-<br />

lage 2010 komplett aufgezehrt wurde. Der Haushalt 2011 konnte nur durch<br />

eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gem. § 75 Abs. 4 GO NRW<br />

17<br />

ausgeglichen werden. Somit gilt der Haushalt als nicht ausgeglichen. Da<br />

jedoch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage lediglich im Planjahr<br />

2011 über 5 % der Summe der allgemeinen Rücklage lag, konnte die Ge-<br />

nehmigung des Haushaltes 2011 durch die Kommunalaufsicht des Rhein-<br />

Sieg-Kreises erteilt werden. Zum anderen ereilte die <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> ein<br />

Großbrand in der Nacht zum 21.01.2011, der die Grundschule Wahlscheid<br />

nahezu komplett zerstörte. Da für die Fortführung des Unterrichtes proviso-<br />

rische Container benötigt wurden, diese jedoch nur bis zur einer Höhe von<br />

25.000 € versichert waren, die Kosten für die Anmietung sich jedoch auf<br />

insgesamt 430.000 € belaufen, erhielt die <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> eine einmalige Zu-<br />

wendung zur Abdämpfung der anfallenden Mietkosten in Höhe von 210.000<br />

€. Im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2011 konnte jedoch eine deutli-<br />

che Entspannung der Wirtschafts- und Finanzkrise verzeichnet werden. Die<br />

vorsichtig geplanten Ansätze der Erträge werden nach jetzigen Erkenntnis-<br />

sen verwirklicht werden können. Der Ansatz des Anteils an der Einkom-<br />

mensteuer wird deutlich überschritten werden. Die Aufwandsseite wurde<br />

nochmals auf die notwendigsten Aufwendungen untersucht. Es besteht<br />

Grund zur Hoffnung, dass das geplante Defizit von rund 3,5 Mio. € unter-<br />

schritten wird.<br />

Durch das Konjunkturpaket II der Bundesregierung konnten Sanierungen<br />

und Investitionen in Höhe von 2.537.928 € in den Jahren 2009 - 2011 in<br />

Auftrag gegeben werden. Sämtliche Maßnahmen werden 2011 fertig ge-<br />

stellt. Eine Übersicht der Maßnahmen mit den erforderlichen Mitteln ist<br />

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