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Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

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<strong>Haushaltsplan</strong> <strong>2012</strong> 1.03 Schulträgeraufgaben<br />

verantwortlich: 1.03.02 Hauptschule<br />

Edith Roder<br />

28 -<br />

Teilergebnisplan<br />

Aufwendungen aus internen<br />

Leistungsbeziehungen<br />

Ergebnis<br />

2010<br />

Ansatz<br />

2011<br />

Ansatz<br />

<strong>2012</strong><br />

Planung<br />

2013<br />

Planung<br />

2014<br />

Planung<br />

2015<br />

616.685 680.681 702.736 717.811 735.509 734.069<br />

29 = Ergebnis (Zeilen 26, 27 und 28) 716.718 754.060 875.071 891.433 913.845 916.219<br />

Die <strong>Stadt</strong> betreibt eine ein- bis zweizügige Hauptschule mit zurzeit 300 Schülern. Diese hat ab dem Schuljahr 2008/2009 den Ganztagsbetrieb<br />

ab der Eingangsklasse aufgenommen.<br />

Hauptertragspositionen sind bei der Hauptschule die Zuweisungen des Landes NRW für die Schulbetreuungsmaßnahme „Geld oder Stelle“<br />

(für den Ganztag) in Höhe von 80.000 €, die anteiligen Mittel der Schulpauschale in Höhe von 76.800 € sowie die Verpflegungskostenbeiträge<br />

in Höhe von 66.000 €, die von der <strong>Stadt</strong> eingezogen werden.<br />

Die übrigen Erträge betreffen geringere Landeszuweisungen, Kostenerstattungen, Auflösungen von Investitionszuschüssen,<br />

Schadensersatzleistungen und vermischte Einnahmen.<br />

Die Aufgaben der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie die Bewirtschaftung der Gebäude werden nunmehr im<br />

Wesentlichen vom Amt für Gebäudemanagement wahrgenommen, so dass auch die diesbezüglichen Kosten dort angesiedelt sind.<br />

Gem. Beschluss des Schulausschusses erhalten die weiterführenden Schulen folgende Beträge zur Selbstbewirtschaftung:<br />

Sockelbetrag 7.500 €<br />

Betrag pro Schulklasse 500 €<br />

Betrag pro Schüler 20 € / S I<br />

Diese Beträge sind in die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingerechnet.<br />

Des Weiteren enthalten die Aufwandspositionen u. a. die Aufwendungen für die Verpflegung im Ganztagsbetrieb von 76.800 € und die<br />

Aufwendungen für die Lernmittelfreiheit in Höhe von 13.300 €.<br />

Als Transferaufwendungen sind die Landeszuschüsse aus dem Programm „Geld oder Stelle“ für den Ganztagsbetrieb in Höhe von 80.000 €<br />

veranschlagt.<br />

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