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Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

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<strong>Haushaltsplan</strong> <strong>2012</strong> 1.06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

verantwortlich: 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung<br />

Edith Roder<br />

Sonstige Transfererträge<br />

Hierbei handelt es sich um Kostenbeiträge von Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden. Aufgrund der erst zum 01.08.2011 in Kraft<br />

getretenen Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege und für die Inanspruchnahme der Offenen<br />

Ganztagsschule im Primarbereich vom 23.09.2010 können die voraussichtlichen Einnahmen für das Jahr <strong>2012</strong> nur geschätzt werden.<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

Auch im Bereich der Elternbeiträge konnte für das Jahr <strong>2012</strong> nur eine Schätzung vorgenommen werden, da aufgrund der Gesetzesänderung in<br />

Bezug auf die Beitragsfreiheit und des Inkrafttreten der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong> über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege und<br />

für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 23.09.2010 noch keine Erfahrungswerte vorliegen.<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

Das Nachfrageverhalten hat sich mit in Kraft treten des KiBiz insofern verändert, als mehr Betreuungsplätze mit Mittagsverpflegung (35 und 45<br />

Stunden Betreuung) nachgefragt werden. Vor dem Hintergrund, dass nie alle angemeldeten Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wurde<br />

der Ansatz auf der Grundlage der Erfahrungswerte des vergangenen Jahres berechnet.<br />

Sonstige ordentliche Erträge<br />

Es handelt sich um die Position unter der Erstattungen der Versicherungen bei Schadensfällen in den Kindertageseinrichtungen gebucht werden.<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

Aus dieser Position werden die Verpflegungskosten der Kinder gezahlt sowie die notwendigen Spiel- und Bastelmaterialien, Fest- und Feierartikel,<br />

Bilderbücher und sonstigen Verbrauchsmaterialien zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen.<br />

Auch die Aufwendungen für die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen sind hier erfasst. Hierfür entstehen für das Grundlageseminar Kosten<br />

in Höhe von 340 €/Person. Durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) werden 160 Stunden zur Qualifikation verlangt.<br />

Transferaufwendungen<br />

Es handelt sich um den Anteil an den Betriebskosten der Tageseinrichtungen, den die <strong>Stadt</strong> als örtlicher Träger der Jugendhilfe an die Träger der<br />

Einrichtungen (Elterninitiativen, konfessionelle und arme Träger) zu gewähren hat.<br />

Die Berechnung der Betriebskostenzuschüsse für das Jahr <strong>2012</strong> erfolgt auf der Grundlage der zum 15.03.2011 dem Landesjugendamt<br />

gemeldeten Betreuungszeiten und Gruppenstrukturen. Ab 2009/2010 wurde die gemäß § 19 Abs. 2 KiBiz gesetzlich vorgesehene prozentuale<br />

Steigerung der Kinderpauschalen errechnet.<br />

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