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Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

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<strong>Haushaltsplan</strong> <strong>2012</strong> 1.06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

verantwortlich: 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung<br />

Edith Roder<br />

In dieser Position werden ebenfalls die Zuschüsse an freie Träger zusammengefasst, die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2008 ab dem<br />

01.08.2008 als sogenannte freiwillige Zuschüsse gezahlt werden.<br />

Darüber hinaus sind die Landeszuschüsse für die Familienzentren von je 13.000 € weiterzuleiten.<br />

Das KiBiz gewährt zusätzlich pro Kind, das einer Sprachförderung bedarf, einen Landeszuschuss in Höhe von 340 €, der an die<br />

Einrichtungsträger weiterzuleiten ist. Die Kinder, deren Sprachförderung bereits im Jahr 2009/10 begonnen hat, werden weitergefördert. Hinzu<br />

kommen die Kinder, die aufgrund der Sprachstandsfeststellung im Frühjahr 2011 einen Sprachförderbedarf neu bescheinigt bekommen haben.<br />

Das dieses Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, wurden die Kinderzahlen des Schuljahres 2010/11 zugrunde<br />

gelegt. Dies ergibt einen Zuschuss in Höhe von 14.835 €, welcher weiterzuleiten ist.<br />

Darüber hinaus werden bezuschusst:<br />

Tageseinrichtungen für spastische gelähmte Kinder 750 € (Beschluss des Sozial- und Jugendausschusses vom 26.06.1986)<br />

Lebenshilfe 2.550 € (Beschluss des Sozial- und Jugendausschusses vom 23.11.1987)<br />

Derzeit werden 79 Kinder im Rahmen von Kindertagespflege betreut. Im Laufe des Jahres 2011 wechseln einige Kinder von der Tagespflege in<br />

eine<br />

Kindertageseinrichtung. Allerdings ist für das kommende Kindergartenjahr auch mit einer entsprechenden Anzahl von Neuanträgen zu rechnen,<br />

so dass auch für das Jahr <strong>2012</strong> von 79 Kindern in Tagespflege ausgegangen werden kann. Vorrangig werden Kinder unter 3 Jahren (zum Teil<br />

auch unter 2 Jahren) bzw. ältere Kinder außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten und OGATAs betreut. Der Ansatz wurde auf der<br />

Grundlage der derzeitigen Fälle ermittelt.<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Der Hauptteil dieser Position entfällt auf Versicherungsbeiträge für die sechs städtischen Einrichtungen und die Mittel für die Fortbildung der in<br />

den Einrichtungen tätigen pädagogischen Kräfte. Zusätzlich zu dem üblicherweise anfallenden Bedarf wurde berücksichtigt, dass im Rahmen des<br />

Kinderbildungsgesetzes Aus- und Fortbildungsbedarf besteht. Darüber hinaus werden aus dieser Position den Kindertagespflegepersonen die<br />

hälftigen Aufwendungen zur Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung erstattet.<br />

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