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Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

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<strong>Haushaltsplan</strong> <strong>2012</strong> 1.06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

verantwortlich: 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung<br />

Edith Roder<br />

26 =<br />

28 -<br />

Teilergebnisplan<br />

Ergebnis - vor Berücksichtigung<br />

der internen<br />

Leistungsbeziehungen - (=<br />

Zeilen 22 und 25)<br />

Aufwendungen aus internen<br />

Leistungsbeziehungen<br />

Ergebnis<br />

2010<br />

Ansatz<br />

2011<br />

Ansatz<br />

<strong>2012</strong><br />

Planung<br />

2013<br />

Planung<br />

2014<br />

Planung<br />

2015<br />

2.431.420 2.139.927 2.241.750 2.288.631 2.346.061 2.409.582<br />

360.408 401.593 411.351 392.439 387.837 394.730<br />

29 = Ergebnis (Zeilen 26, 27 und 28) 2.791.829 2.541.520 2.653.101 2.681.070 2.733.898 2.804.311<br />

Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

Bei Berechnung der Zuweisungen des Landes wurde die zum 01.08.2011 eingetretene Gesetzesänderung hinsichtlich der Beitragsbefreiung für das<br />

letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung berücksichtigt. Durch das Land ist zum Zeitpunkt der Planungen vorgesehen, die dadurch entstehenden<br />

Einnahmeverluste zu erstatten. Die Einnahmeverluste sowie die Erstattung des Landes können aufgrund der noch nicht abgeschlossenen<br />

Entscheidungen der Landesregierung nur geschätzt werden.<br />

Ebenfalls ist berücksichtigt, dass aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Münster das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist<br />

die<br />

U 3 – Betreuung entsprechend mit höheren Landeszuschüssen zu fördern. Es kann noch keine Aussage getroffen werden, wann mit den ersten<br />

Zahlungen seitens des Landes zu rechnen ist.<br />

Darüber hinaus ist mit Einnahmen aus der Förderung der Familienzentren von je 13.000 € zu rechnen für den Jabachkindergarten, den Ev.<br />

Kirchenge-<br />

meindeverband, die AWO-Einrichtung in <strong>Lohmar</strong>-Weegen und für den katholischen Kirchengemeindeverband <strong>Lohmar</strong>.<br />

Wie auch schon in den vergangenen Jahren seit in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erfolgt weiterhin eine Förderung der<br />

Kindertagespflege, allerdings nur für diejenigen Kinder, die nicht auch ergänzend in einer Tageseinrichtung betreut werden. In den letzten Jahren<br />

hat sich der Trend verstärkt, dass viele Kinder bereits nach Ablauf der Elternzeit durch eine Tagesmutter betreut werden. Geschätzt wird, dass von<br />

den zurzeit in Kindertagespflege betreuten Kindern, ca. 40 Kinder nicht auch in einer Tageseinrichtung betreut werden. Bei einer jährlichen<br />

Förderung von 725 € werden für das Jahr <strong>2012</strong> Einnahmen in Höhe von 29.000 € fließen.<br />

Das KiBiz gewährt je Kind, das einer Sprachförderung bedarf einen Landeszuschuss in Höhe von 345 € je Kind. Die im Kindergartenjahr 2010/11<br />

getesteten Kinder erhalten bis zur Einschulung weiterhin eine Förderung, hinzu kommen die Kinder, die für das Schuljahr 2011/12 getestet wurden.<br />

Für die Planungen wurde von einer Zahl von 87 Kindern ausgegangen, die einer Förderung bedürfen.<br />

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