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Entwurf Haushaltsplan 2012 - Stadt Lohmar

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6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.735.270 €<br />

Es handelt sich um den Zinsaufwand für Investitionskredite und Kassenkre-<br />

dite der <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong>, sowie die Zinszahlungen zu den PPP-Projekten. Zu-<br />

sätzlich ab <strong>2012</strong> die Zinszahlungen der Darlehen des ehemaligen Eigenbe-<br />

triebes. Diese werde jedoch mit einem geringen Aufschlag an die <strong>Stadt</strong><br />

Lohmer erstattet.<br />

7. Interne Leistungsbeziehungen<br />

7.1 Kosten- und Leistungsrechnung<br />

Die Teilergebnispläne spiegeln auch Leistungen wieder, die verschiedene<br />

Fachbereiche untereinander anbieten und abfragen. Insbesondere gehört<br />

hierzu die Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude,<br />

die von den verantwortlichen Fachämtern für die Erstellung ihrer Produkte<br />

benötigt werden. Beim Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Pro-<br />

duktgruppen wird dieser in den Teilergebnisplänen der beteiligten Produkt-<br />

gruppen ausgewiesen. Die Produktgruppe, die Leistungen abgibt, erhält<br />

hierfür Erträge aus internen Leistungsbeziehungen; die abnehmende Pro-<br />

duktgruppe wird mit Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen<br />

belastet.<br />

Gemäß § 17 GemHVO müssen sich die internen Leistungsbeziehungen im<br />

Gesamtergebnisplan in Ertrag und Aufwand ausgleichen. Als Verrech-<br />

nungsschlüssel dienen statistische Kennzahlen (Anzahl Mitarbeiter, Anzahl<br />

Arbeitsstunden, Nutzungsanteile der Gebäude etc.).<br />

35<br />

7.2 Grundzüge des Verrechnungssystems der <strong>Stadt</strong> <strong>Lohmar</strong><br />

Soweit Kosten unmittelbar einem Produkt zuzuordnen sind, werden sie als<br />

Produkteinzelkosten direkt auf dem jeweiligen Produkt gebucht. Erträge sind<br />

in der Regel immer einem Produkt zuzuordnen.<br />

Ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten auf ein Produkt nicht möglich oder<br />

aus Gründen der Transparenz nicht sinnvoll, so erfolgt eine Verbuchung auf<br />

Kostenstellen. Kostenstellen sind in der Regel eingerichtet für Organisati-<br />

onseinheiten in der Verwaltung (z. B. Fachämter), für Einrichtungen (z. B.<br />

Kindergärten), für Gebäude (z. B. Schulgebäude), für Fahrzeuge usw. Die<br />

zu verrechnenden Kostenstellen werden anschließend nach einem sinnvol-<br />

len Schlüssel an die entsprechende Endkostenstelle oder das Produkt ver-<br />

rechnet.<br />

8. Finanzplan<br />

Im Gesamtfinanzplan werden alle Einzahlungen und Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit und für die Investitionen ausgewiesen, die<br />

das Geldvermögen (d.h. die Bilanzpositionen Schecks, Kassenbestand,<br />

Bankguthaben) der <strong>Stadt</strong> verändern. Ziel des Finanzplanes ist die sorgfälti-<br />

ge Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Festle-<br />

gung des notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen im Planungszeitraum.<br />

Der Gesamtfinanzplan stellt in Zeile 38 den Gesamtbestand der liquiden<br />

Mittel dar.

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