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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Reinhold Würth Holding GmbH, Künzelsau<br />

Anhang für 2005<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des<br />

HGB für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.<br />

Der Abschluss ist in Euro aufgestellt.<br />

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />

Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewandt:<br />

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert<br />

ausgewiesen. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Finanzanlagen erfolgt auf der Grundlage <strong>von</strong> IDW RS HFA 10 durch<br />

eine Ertragswertermittlung. Grundlage ist das Planergebnis der Folgejahre, das mit einem risikoadjustierten Nachsteuerzinssatz<br />

diskontiert wird.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren<br />

beizulegenden Wert angesetzt.<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden gegenüber allen Unternehmen<br />

der Würth-Gruppe ausgewiesen, bei denen die Würth-Familienstiftungen direkt (Konzernobergesellschaften) oder<br />

indirekt / mit industrieller Führerschaft beteiligt sind. Aufgrund eines einheitlichen Führungs- und Aufsichtsgremiums<br />

bilden die Konzernobergesellschaften, an denen die fünf Würth-Familienstiftungen mehrheitlich oder mit industrieller<br />

Führerschaft beteiligt sind, einen Gleichordnungskonzern. Daher werden diese Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften,<br />

als „verbundene Unternehmen“ betrachtet.<br />

Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.<br />

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Transaktionskurs eingebucht.<br />

Kursverluste, die bis zum Stichtag durch Realisation oder Bewertung mit dem Stichtagskurs entstehen, werden ergebniswirksam<br />

berücksichtigt. Das Wertaufholungsgebot nach § 280 Abs. 1 HGB wird beachtet.<br />

Finanzanlagen<br />

Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB werden in einer gesonderten Aufstellung gemacht. Die Aufstellung<br />

des Anteilsbesitzes wird gemäß § 287 HGB beim Handelsregister Schwäbisch Hall unter HRB Nr. 430 K<br />

hinterlegt. Als kleine Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft zur Aufstellung eines Anlagenspiegels nicht verpflichtet.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit <strong>von</strong> unter einem<br />

Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag analog zum Vorjahr nicht.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Zinsen auf Steuernachzahlungen sowie für Steuerberatung<br />

und Jahresabschlussprüfung.<br />

F-94

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