Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net
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Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die die Gesellschaft<br />
bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen <strong>von</strong> der Gesellschaft ausgereichte<br />
Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Finanzielle<br />
Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus kurzfristigen Preis- bzw. Kursschwankungen<br />
zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen<br />
finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als zur<br />
Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft.<br />
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden unter den langfristigen Vermögenswerten bilanziert, es<br />
sei denn, sie werden innerhalb <strong>von</strong> 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag fällig. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle<br />
Vermögenswerte werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />
Vermögenswerte werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Unternehmensleitung die Absicht<br />
hat, diese innerhalb <strong>von</strong> 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag zu realisieren.<br />
Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes wird dieser mit den Anschaffungskosten angesetzt,<br />
die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden mit einbezogen.<br />
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung<br />
der Effektivzinsmethode bewertet. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten<br />
finanziellen Vermögenswerten eine Wertminderung eintritt, so wird diese ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor<br />
aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung<br />
(bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen<br />
Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Betrag<br />
der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt<br />
wäre.<br />
Zur Veräußerung verfügbare und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden in der Folge mit<br />
ihrem Zeitwert ohne Abzug <strong>von</strong> gegebenenfalls anfallenden Transaktionskosten auf Basis ihres notierten Marktpreises<br />
zum Bilanzstichtag bewertet.<br />
Gewinne und Verluste aus der Bewertung eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswertes zum Zeitwert<br />
werden im Periodenergebnis erfasst.<br />
Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes <strong>von</strong> zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten werden<br />
ebenfalls im Periodenergebnis erfasst.<br />
Vom Unternehmen ausgereichte Forderungen und Kredite, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, sind mit<br />
ihren fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen.<br />
Derivative Finanzinstrumente werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte eingestuft und<br />
mit dem Zeitwert bewertet. Die Zeitwerte der offenen derivativen Finanzinstrumente sind unter den sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten<br />
ausgewiesen.<br />
Unter den Finanzanlagen werden Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens ausgewiesen. Bei den<br />
Beteiligungen handelt es sich um Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewertet sind, da eine zuverlässige Berechnung des Marktwertes mangels ausreichender Plandaten nicht möglich<br />
ist. Die Wertpapiere des Anlagevermögens, deren überwiegender Teil als zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />
Ver mögenswerte eingestuft wird, sind zu Marktwerten ausgewiesen.<br />
Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen werden zum Barwert bilanziert.<br />
Latente Steuern werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Liability-Methode bilanziert. Demnach werden<br />
Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen<br />
den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Überdies werden aktive latente Steuern für<br />
künftige Vermögensvorteile aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern für Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsunterschiede sowie für steuerliche Verlustvorträge wurden jedoch nur berücksichtigt, soweit<br />
mit einer Realisierung gerech<strong>net</strong> wird. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />
nationalen Ertragsteuersätze. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht<br />
besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten<br />
F-271