14.04.2013 Aufrufe

Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die die Gesellschaft<br />

bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen <strong>von</strong> der Gesellschaft ausgereichte<br />

Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Finanzielle<br />

Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus kurzfristigen Preis- bzw. Kursschwankungen<br />

zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen<br />

finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als zur<br />

Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft.<br />

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden unter den langfristigen Vermögenswerten bilanziert, es<br />

sei denn, sie werden innerhalb <strong>von</strong> 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag fällig. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle<br />

Vermögenswerte werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />

Vermögenswerte werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Unternehmensleitung die Absicht<br />

hat, diese innerhalb <strong>von</strong> 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag zu realisieren.<br />

Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes wird dieser mit den Anschaffungskosten angesetzt,<br />

die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden mit einbezogen.<br />

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung<br />

der Effektivzinsmethode bewertet. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten<br />

finanziellen Vermögenswerten eine Wertminderung eintritt, so wird diese ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor<br />

aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung<br />

(bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen<br />

Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Betrag<br />

der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt<br />

wäre.<br />

Zur Veräußerung verfügbare und zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden in der Folge mit<br />

ihrem Zeitwert ohne Abzug <strong>von</strong> gegebenenfalls anfallenden Transaktionskosten auf Basis ihres notierten Marktpreises<br />

zum Bilanzstichtag bewertet.<br />

Gewinne und Verluste aus der Bewertung eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswertes zum Zeitwert<br />

werden im Periodenergebnis erfasst.<br />

Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes <strong>von</strong> zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten werden<br />

ebenfalls im Periodenergebnis erfasst.<br />

Vom Unternehmen ausgereichte Forderungen und Kredite, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, sind mit<br />

ihren fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen.<br />

Derivative Finanzinstrumente werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte eingestuft und<br />

mit dem Zeitwert bewertet. Die Zeitwerte der offenen derivativen Finanzinstrumente sind unter den sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten<br />

ausgewiesen.<br />

Unter den Finanzanlagen werden Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens ausgewiesen. Bei den<br />

Beteiligungen handelt es sich um Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewertet sind, da eine zuverlässige Berechnung des Marktwertes mangels ausreichender Plandaten nicht möglich<br />

ist. Die Wertpapiere des Anlagevermögens, deren überwiegender Teil als zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />

Ver mögenswerte eingestuft wird, sind zu Marktwerten ausgewiesen.<br />

Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen werden zum Barwert bilanziert.<br />

Latente Steuern werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Liability-Methode bilanziert. Demnach werden<br />

Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen<br />

den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Überdies werden aktive latente Steuern für<br />

künftige Vermögensvorteile aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern für Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsunterschiede sowie für steuerliche Verlustvorträge wurden jedoch nur berücksichtigt, soweit<br />

mit einer Realisierung gerech<strong>net</strong> wird. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

nationalen Ertragsteuersätze. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht<br />

besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen und die latenten<br />

F-271

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!