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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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BESCHEINIGUNG<br />

An die Reinhold Würth Holding GmbH, Künzelsau<br />

Wir haben die <strong>von</strong> der Gesellschaft aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 sowie der zugrunde liegenden<br />

Buchführung abgeleitete Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2004 geprüft. Die Kapitalflussrechnung ergänzt<br />

den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Reinhold Würth<br />

Holding GmbH, Künzelsau, für das Geschäftsjahr 2004.<br />

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2004 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der <strong>von</strong> uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die<br />

Kapitalflussrechnung ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 sowie der zugrunde liegenden<br />

Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrages<br />

ist die Prüfung des zugrunde liegenden Jahresabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung.<br />

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des IDW Prüfungshinweises: Prüfung <strong>von</strong> zusätzlichen Abschlusselementen<br />

(IDW PH 9.960.2) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der Kapitalflussrechnung<br />

aus dem Jahresabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurde die Kapitalflussrechnung für<br />

das Geschäftsjahr 2004 ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 sowie der zugrunde liegenden<br />

Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet.<br />

Wir haben unsere Prüfung im Auftrag der Gesellschaft durchgeführt. Nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis<br />

ist – auch gegenüber Dritten – unsere Haftung in entsprechender Anwendung des § 323 HGB für Vermögensschäden<br />

aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung auf einen Gesamthöchstbetrag <strong>von</strong> 4 Mio. EUR beschränkt und besteht unsere<br />

Ersatzpflicht ausschließlich gegenüber der Gesellschaft. Eine Erweiterung des Schutzbereichs zugunsten Dritter wurde<br />

nicht vereinbart, § 334 BGB wurde nicht abbedungen. Für die Durchführung unseres Auftrags wurde die Geltung der<br />

„Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002, auch im Verhältnis zu Dritten, vereinbart. Auf<br />

eine an uns gerichtete Anfrage hin (Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tel.: +49 711 9881 0), übersenden<br />

wir gerne eine Fassung der genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen.<br />

Stuttgart, 5. Mai <strong>2006</strong><br />

Ernst & Young AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Kaltmaier Dr. Weller<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

F-119

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