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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau<br />

Anhang für 2005<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Wir verweisen bezüglich der in den §§ 264 – 288 HGB vorgesehenen Da<strong>von</strong>-Vermerke auf die Angaben in der Bilanz<br />

und der Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewandt:<br />

Entgeltlich <strong>von</strong> Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen<br />

werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung<br />

planmäßig abgeschrieben.<br />

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die<br />

Geschäftsjahre verteilt worden, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden. Anlagezugänge<br />

werden teils nach der linearen, teils nach der degressiven Methode abgeschrieben.<br />

Darüber hinaus wird das Sachanlagevermögen mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten<br />

am Bilanzstichtag bewertet, sofern <strong>von</strong> einer dauernden Wertminderung auszugehen ist.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der<br />

Entwicklung des Anlagevermögens jeweils als Zu- und als Abgang ausgewiesen.<br />

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert<br />

ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten oder den niedrigeren<br />

beizulegenden Werten am Bilanzstichtag bewertet, sofern <strong>von</strong> einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Die<br />

Ermittlung der beizulegenden Werte basiert auf den für die jeweiligen Unternehmen vorliegenden Planungen. Den in<br />

die Planungen einfließenden Werten liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, sodass die Ermittlung der beizulegenden<br />

Werte ermessensabhängig ist.<br />

Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Marktpreisen bewertet, wobei für die Verbrauchsfolge das<br />

Lifo-Verfahren zur Anwendung kommt. Der Unterschiedsbetrag zur Bewertung nach Durchschnittspreisen beträgt<br />

TEUR 6.704 (Vorjahr: TEUR 5.485). Bestehende Verwertbarkeitsrisiken wegen Ungängigkeit oder Überbevorratung<br />

werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren<br />

beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,<br />

werden angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.<br />

Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung<br />

in Höhe <strong>von</strong> 3 % auf den um die einzelwertberichtigten Forderungen und die Umsatzsteuer verminderten<br />

Forderungsbestand gebildet.<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden gegenüber allen Unternehmen<br />

der Würth-Gruppe ausgewiesen, bei denen die Würth-Familienstiftungen direkt (Konzernobergesellschaften) oder<br />

indirekt / mit industrieller Führerschaft beteiligt sind.<br />

Auf Grund eines einheitlichen Führungs- und Aufsichtsgremiums bilden die Konzernobergesellschaften, an denen die<br />

fünf Würth-Familienstiftungen mehrheitlich oder mit industrieller Führerschaft direkt beteiligt sind, einen Gleichord-<br />

F-126

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