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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Die Geschäftsleitung wird <strong>von</strong> einem Aufsichtsrat überwacht, der aus einer oder mehreren natürlichen Personen<br />

besteht. Die Hauptversammlung bestellt die Aufsichtsratsmitglieder und beruft diese ab; die Bestellung erfolgt für eine<br />

Amtszeit <strong>von</strong> vier Jahren. Ein Aufsichtsratsmitglied kann <strong>von</strong> der Hauptversammlung den Titel eines delegierten Aufsichtsratsmitglieds<br />

verliehen bekommen und ist dann beauftragt, regelmäßig direkten Kontakt mit der Geschäftsleitung<br />

zu halten.<br />

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern:<br />

Dr. Walter Jaeger<br />

Vorsitzender<br />

José C. Viana<br />

Delegierter<br />

Prof. Dr. h. c. Reinhold Würth<br />

Mitglied<br />

Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrats der Würth-Gruppe<br />

Dieter Gräter<br />

Mitglied<br />

Prokurist, Finanzen, Adolf Würth GmbH & Co. KG<br />

Dr. Peter Beglinger<br />

Mitglied<br />

Anwalt, Beglinger Holenstein Rechtsanwälte<br />

Christoph Raithelhuber<br />

Mitglied<br />

Direktor, HypoVereinsbank<br />

Dr. Felix Zumbach<br />

Mitglied<br />

Direktor, UBS AG<br />

Der Aufsichtsrat ist unter der Verwaltungsanschrift der Emittentin zu erreichen.<br />

Die ordentliche Hauptversammlung der Anteilseigner findet innerhalb <strong>von</strong> sechs Monaten nach Ablauf eines jeden<br />

Geschäftsjahres statt. Jeder Anteil berechtigt zur Abgabe einer Stimme.<br />

Bei den oben erwähnten Mitgliedern der Geschäftsleitung und den oben erwähnten Aufsichtsräten bestehen keine<br />

potenziellen Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen gegenüber der Emittentin und ihren privaten Interessen<br />

oder sonstigen Verpflichtungen.<br />

Generalversammlung<br />

Die Generalversammlung wurde am 6. April <strong>2006</strong> um 11.45 Uhr am Hauptsitz der Gesellschaft abgehalten.<br />

Praktiken der Geschäftsführung<br />

In Anlehnung an die Statuten der Gesellschaft Artikel 8 und 9 wird die Leitung der Gesellschaft der Geschäftsführung<br />

übertragen und vom Aufsichtsrat kontrolliert.<br />

Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft, sofern sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. Die Gesellschaft wird<br />

gerichtlich und außergerichtlich <strong>von</strong> zwei gemeinsam handelnden Geschäftsführern vertreten.<br />

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