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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Bilanzstichtag fällig. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden<br />

unter den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Die beim erstmaligen Ansatz als<br />

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertender finanzieller Vermögenswert<br />

designierten finanziellen Vermögenswerte sowie die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen<br />

Vermögenswerte werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn<br />

die Absicht besteht, diese innerhalb <strong>von</strong> 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag zu realisieren.<br />

Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes wird dieser mit den<br />

Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen;<br />

Transaktionskosten werden mit einbezogen außer bei den finanziellen Vermögenswerten,<br />

die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu<br />

bewertender finanzieller Vermögenswert designiert wurden.<br />

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten<br />

unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Ist es wahrscheinlich,<br />

dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten<br />

eine Wertminderung eintritt, so wird diese ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor<br />

aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die<br />

nachfolgende Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen<br />

nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden<br />

kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, wie sie den Betrag der fortgeführten<br />

Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung<br />

nicht erfolgt wäre.<br />

Zur Veräußerung verfügbare und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete<br />

finanzielle Vermögenswerte werden in der Folge mit ihrem Zeitwert ohne Abzug <strong>von</strong><br />

gegebenenfalls anfallenden Transaktionskosten auf Basis ihres notierten Marktpreises<br />

zum Bilanzstichtag bewertet.<br />

Gewinne und Verluste aus der Bewertung eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen<br />

Vermögenswertes zum Zeitwert werden direkt im Eigenkapital erfasst.<br />

Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes <strong>von</strong> erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Periodenergebnis erfasst.<br />

Vom Unternehmen ausgereichte Forderungen und Kredite, die nicht zu Handelszwecken<br />

gehalten werden, sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen.<br />

Derivative Finanzinstrumente werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte<br />

eingestuft und mit dem Zeitwert bewertet. Die Zeitwerte der offenen derivativen<br />

Finanzinstrumente sind unter den sonstigen Vermögenswerten/Verbindlichkeiten<br />

ausgewiesen.<br />

Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen werden zum Barwert bilanziert.<br />

Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und Steuerbilanzen<br />

der Einzelgesellschaften sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Die aktiven latenten<br />

Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung<br />

bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Aktive latente Steuern für Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsunterschiede sowie für steuerliche Verlustvorträge wurden jedoch<br />

F-173

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