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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der aktivierten Softwareentwicklungskosten wurde durch die Gesellschaft auf<br />

drei Jahre geschätzt.<br />

Aufwendungen für Forschung und allgemeine Entwicklung werden gemäß IAS 38 sofort als Aufwand erfasst.<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen<br />

bewertet. Fremdkapitalzinsen und Reparaturkosten werden unmittelbar als Aufwand verrech<strong>net</strong>. Die Herstellungskosten<br />

enthalten direkt zurechenbare Einzelkosten (wie Fertigungsmaterial und -löhne) sowie fixe und variable Produktionsgemeinkosten<br />

(wie Material- und Fertigungsgemeinkosten) einschließlich angemessener Abschreibungen auf<br />

Fertigungsanlagen unter Zugrundelegung einer Normalauslastung.<br />

Geleaste Sachanlagen, die wirtschaftlich als Anlagekäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind (Finanzierungsleasing),<br />

werden in Übereinstimmung mit IAS 17 in Höhe des beizulegenden Zeitwerts bzw. des niedrigeren<br />

Barwerts der Leasingraten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. gegebenenfalls über<br />

kürzere Vertragslaufzeiten abgeschrieben. Die aus den Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind in<br />

Höhe ihres Barwerts passiviert.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen für Sachanlagegegenstände werden auf der Grundlage folgender gruppeneinheitlicher<br />

Nutzungsdauern ermittelt:<br />

Gebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 – 40 Jahre<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 – 10 Jahre<br />

Maschinen und maschinelle Ausstattung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 – 15 Jahre<br />

Bei allen immateriellen Vermögensgegenständen (einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte, die bis zum<br />

31. März 2004 entstanden sind) sowie allen Gegenständen des Sachanlagevermögens wird die Werthaltigkeit des<br />

Buchwertes am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen,<br />

dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Für Geschäfts- oder Firmenwerte, die nach<br />

dem 31. März 2004 entstanden sind, wird die Werthaltigkeit des Buchwertes am Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

untersucht. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung<br />

ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert<br />

des Vermögenswertes. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu markt üblichen<br />

Bedingungen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten<br />

künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer<br />

zu erwarten sind. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich<br />

ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt wobei als zahlungsmittelgenerierende Einheit im Sinne<br />

des IAS 36 die jeweilige Gesellschaft gilt. Bei der Ermittlung des Barwerts wurde ein Abzinsungssatz <strong>von</strong> 8,6 % bis<br />

15,1 % verwendet.<br />

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert aufwandswirksam erfassten Wertminderung<br />

wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder<br />

sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Die<br />

Werterhöhung bzw. Verringerung der Wertminderung eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie<br />

den Buchwert nicht übersteigt, der sich unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den<br />

vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre.<br />

Käufe oder Verkäufe <strong>von</strong> finanziellen Vermögenswerten werden nach der Methode der Bilanzierung zum Handelstag<br />

bilanziert.<br />

Als eine Ausnahme wird eine für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasste Wertminderung in den nachfolgenden<br />

Berichtsperioden nicht berichtigt, es sei denn, die Wertminderung wurde durch ein bestimmtes externes Ereignis <strong>von</strong><br />

außergewöhnlicher Art verursacht, <strong>von</strong> dem nicht erwartet wird, dass es sich wiederholt, und es sind nachfolgende<br />

externe Ereignisse eingetreten, die den Effekt dieses Ereignisses umgekehrt haben. Wertaufholungen auf Abschreibungen,<br />

die im Rahmen der Wertminderungsprüfung auf die Geschäfts- oder Firmenwerte, die nach dem 31. März<br />

2004 entstanden sind, erfasst wurde, werden nicht vorgenommen.<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien eingeteilt: (a) bis zur Endfälligkeit zu haltende<br />

Finanzinvestitionen, (b) zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, (c) zur Veräußerung verfügbare<br />

finanzielle Vermögenswerte und (d) vom Unternehmen ausgereichte Forderungen und Kredite.<br />

F-270

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