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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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• IFRS und IFRIC Interpretationen, die noch nicht in Kraft getreten sind<br />

Der Konzern hat die folgenden Standards und IFRIC Interpretationen, die bereits herausgegeben<br />

wurden, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, nicht angewendet:<br />

• IAS 1 (amended 2005) „Darstellung des Abschlusses“<br />

• IAS 19 (amended 2004) „Leistungen an Arbeitnehmer“<br />

• IAS 32 (amended 2005) „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“<br />

• IAS 38 (amended 2004) „Immaterielle Vermögenswerte“<br />

• IFRS 4 (amended 2005) „Versicherungsverträge“<br />

• IFRS 6 „Erkundung und Bewertung <strong>von</strong> mineralischen Ressourcen“<br />

• IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“<br />

• IFRIC 4 „Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis beinhaltet“<br />

• IFRIC 5 „Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und<br />

Umweltsanierung“<br />

• IFRIC 6 „Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten –<br />

Elektro- und Elektronik-Altgeräte“<br />

• IFRIC 7 „Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in<br />

Hochinflationsländern“<br />

• IFRIC 8 „Anwendungsbereich <strong>von</strong> IFRS 2“<br />

• Amendment to IAS 21 („Effects of Changes in Foreign Exchange Rates – <strong>net</strong> Investment<br />

in a Foreign Operation“)<br />

• Amendment to IAS 39 („Cash Flow Hedge Accounting of Forecast intragroup transaction“)<br />

• Amendment to IAS 39 („The fair value Option“)<br />

• Amendment to IAS 39 and IFRS 4 („Financial Guarantee Contracts“)<br />

Oben genannte Standards sind erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar <strong>2006</strong> verpflichtend<br />

anzuwenden, mit Ausnahme des IAS 1, IAS 32 und IFRS 7 (Anwendung erstmals<br />

verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2007) sowie der IFRIC 6 (Anwendung<br />

erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Dezember 2005) und IFRIC 7<br />

(Anwendung erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. März <strong>2006</strong>). Der Konzern<br />

beabsichtigt nicht, die Standards vorzeitig anzuwenden.<br />

Aus der Anwendung <strong>von</strong> IAS 39 (amended 2005) wird die Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte<br />

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten eingeschränkt. Im<br />

Geschäftsjahr 2005 wurde daraus ein Aufwand in Höhe <strong>von</strong> 1,2 Mio. EUR (2004: Ertrag in<br />

Höhe <strong>von</strong> 1,7 Mio. EUR) ergebniswirksam erfasst.<br />

Die weiteren Änderungen finden teilweise keine Anwendung auf die Geschäftstätigkeit<br />

des Konzerns. Im Übrigen geht der Konzern da<strong>von</strong> aus, dass die Anwendung der vorstehend<br />

genannten Verlautbarungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />

in der Periode der erstmaligen Anwendung haben wird, sondern vielmehr weitergehende<br />

Anhangsangaben darstellen.<br />

F-165

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