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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Mit Zahlung der Beträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die Beiträge werden<br />

in voller Höhe ergebniswirksam erfasst.<br />

Sonstige Rückstellungen werden lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige (rechtliche<br />

oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass eine Erfüllung<br />

der Verpflichtung zu einem Abfluss <strong>von</strong> Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine<br />

zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag<br />

überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich<br />

ist, entspricht der Rückstellungsbetrag dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen<br />

Ausgaben. Bei Abzinsung wird die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung als Fremdkapital kosten<br />

erfasst.<br />

Bei der Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten wird unterschieden zwischen a) finanziellen Verbindlichkeiten,<br />

die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie b) andere finanzielle Verbindlichkeiten.<br />

Derivative Finanzinstrumente werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft und<br />

mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Jedoch ist da<strong>von</strong> eine derivative Verbindlichkeit ausgenommen, die mit<br />

einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument, dessen beizulegender Zeitwert nicht zuverlässlich ermittelt werden<br />

kann, verbunden ist und nur durch dessen Lieferung erfüllt werden kann. Diese ist mit den Anschaffungskosten zu<br />

bewerten.<br />

Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, dies entspricht in der<br />

Regel dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag oder bei rentenähnlichen Verpflichtungen dem Barwert.<br />

Umsatzerlöse werden erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass der mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall verbundene<br />

wirtschaftliche Nutzen an das Unternehmen zufließt und die Höhe der Umsätze verlässlich bemessen werden kann.<br />

Umsatzerlöse werden abzüglich der allgemeinen Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe und Mengenrabatte<br />

erfasst, wenn die Lieferung stattgefunden hat und die Übertragung der Eigentumsrisiken und -chancen abgeschlossen<br />

ist.<br />

Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand in der Gewinn- und -Verlust-<br />

Rechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage<br />

entspricht dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für die Gesellschaft als Leasingnehmer. Ein Leasingverhältnis wird dann<br />

als Operating-Leasing klassifiziert, wenn der wirtschaftliche Gehalt der Leasingvereinbarung nicht im Wesentlichen<br />

alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf die Gesellschaft überträgt.<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erst dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht,<br />

dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Gesellschaft die Zuwendungen<br />

tatsächlich erhält. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar analog<br />

zu der Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen. Soweit Zuwendungen<br />

für den Erwerb <strong>von</strong> Sachanlagen gewährt werden, werden die Zuwendungen als Minderung der Anschaffungskosten<br />

dieser Vermögenswerte behandelt. Erhaltene Zuwendungen werden in der Bilanz als abgegrenzte Erträge im<br />

passivischen Abgrenzungsposten erfasst. Die im Zusammenhang mit den Zuwendungen realisierten Erträge werden<br />

als Minderung der entsprechenden Aufwendungen in der Gewinn- und -Verlust-Rechnung ausgewiesen.<br />

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen<br />

und bei denen der Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist und die somit nicht in der Bilanz erfasst werden. Die<br />

angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.<br />

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zu den Gegebenheiten am Bilanzstichtag liefern,<br />

werden in der Bilanz berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zu keinerlei Anpassung führen, werden<br />

im Anhang angegeben, sofern sie wesentlich sind.<br />

F-273

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