Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net
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Mit Zahlung der Beträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die Beiträge werden<br />
in voller Höhe ergebniswirksam erfasst.<br />
Sonstige Rückstellungen werden lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige (rechtliche<br />
oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass eine Erfüllung<br />
der Verpflichtung zu einem Abfluss <strong>von</strong> Mitteln führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine<br />
zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag<br />
überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich<br />
ist, entspricht der Rückstellungsbetrag dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen<br />
Ausgaben. Bei Abzinsung wird die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung als Fremdkapital kosten<br />
erfasst.<br />
Bei der Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten wird unterschieden zwischen a) finanziellen Verbindlichkeiten,<br />
die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie b) andere finanzielle Verbindlichkeiten.<br />
Derivative Finanzinstrumente werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft und<br />
mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Jedoch ist da<strong>von</strong> eine derivative Verbindlichkeit ausgenommen, die mit<br />
einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument, dessen beizulegender Zeitwert nicht zuverlässlich ermittelt werden<br />
kann, verbunden ist und nur durch dessen Lieferung erfüllt werden kann. Diese ist mit den Anschaffungskosten zu<br />
bewerten.<br />
Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, dies entspricht in der<br />
Regel dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag oder bei rentenähnlichen Verpflichtungen dem Barwert.<br />
Umsatzerlöse werden erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass der mit dem entsprechenden Geschäftsvorfall verbundene<br />
wirtschaftliche Nutzen an das Unternehmen zufließt und die Höhe der Umsätze verlässlich bemessen werden kann.<br />
Umsatzerlöse werden abzüglich der allgemeinen Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe und Mengenrabatte<br />
erfasst, wenn die Lieferung stattgefunden hat und die Übertragung der Eigentumsrisiken und -chancen abgeschlossen<br />
ist.<br />
Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand in der Gewinn- und -Verlust-<br />
Rechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage<br />
entspricht dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für die Gesellschaft als Leasingnehmer. Ein Leasingverhältnis wird dann<br />
als Operating-Leasing klassifiziert, wenn der wirtschaftliche Gehalt der Leasingvereinbarung nicht im Wesentlichen<br />
alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf die Gesellschaft überträgt.<br />
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erst dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht,<br />
dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Gesellschaft die Zuwendungen<br />
tatsächlich erhält. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar analog<br />
zu der Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen. Soweit Zuwendungen<br />
für den Erwerb <strong>von</strong> Sachanlagen gewährt werden, werden die Zuwendungen als Minderung der Anschaffungskosten<br />
dieser Vermögenswerte behandelt. Erhaltene Zuwendungen werden in der Bilanz als abgegrenzte Erträge im<br />
passivischen Abgrenzungsposten erfasst. Die im Zusammenhang mit den Zuwendungen realisierten Erträge werden<br />
als Minderung der entsprechenden Aufwendungen in der Gewinn- und -Verlust-Rechnung ausgewiesen.<br />
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen<br />
und bei denen der Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist und die somit nicht in der Bilanz erfasst werden. Die<br />
angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.<br />
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zu den Gegebenheiten am Bilanzstichtag liefern,<br />
werden in der Bilanz berücksichtigt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zu keinerlei Anpassung führen, werden<br />
im Anhang angegeben, sofern sie wesentlich sind.<br />
F-273