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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Konzernanhang zum Konzernabschluss der Würth-Gruppe zum 31. Dezember 2004<br />

A. Allgemeine Erläuterungen<br />

Der Sitz der Firmenzentrale der Würth-Gruppe ist Künzelsau, Reinhold-Würth-Straße 12 – 17, Deutschland.<br />

Das Kerngeschäft der Würth-Gruppe ist der weltweite Handel mit Befestigungs- und Montagematerial. Die verkaufsaktiven<br />

Gesellschaften der Würth-Gruppe gliedern sich in zwei Einheiten: Würth-Linie und Allied Companies.<br />

Im Zentrum der Geschäftstätigkeit der Würth-Linie steht der Handel mit Befestigungs- und Montagematerial für<br />

Kunden aus den Bereichen Handwerk, Bau und Industrie. Das Verkaufsprogramm der Würth-Linie umfasst Produkte,<br />

die unter eigener Marke und über einen eigenen Außendienst angeboten werden. Schwerpunkt ist der Handel mit<br />

Schrauben, Schraubenzubehör, DIN- und Normteilen, chemisch-technischen Produkten, Möbel- und Baubeschlägen,<br />

Dübeln, Isolierungen, Hand-, Elektro-, Schneid- und Druckluftwerkzeugen, Service- und Pflegeprodukten, Verbindungs-<br />

und Befestigungsmaterial, Bevorratungs- und Entnahmesystemen sowie der Direktversand <strong>von</strong> Arbeitskleidung.<br />

Die nicht unter dem Namen Würth firmierenden Gesellschaften – unsere Allied Companies – operieren unabhängig<br />

<strong>von</strong> den Gesellschaften der Würth-Linie. Sie sind entsprechend ihren Geschäftsbereichen in verschiedene Gruppen<br />

aufgeteilt und beinhalten bis auf wenige Produktionsunternehmen in der Mehrzahl Handelsunternehmen in verwandten<br />

Geschäftsfeldern und den Elektrogroßhandel.<br />

Der Konzernabschluss ist in Euro erstellt. Alle angegebenen Beträge lauten, sofern nicht anders angegeben, auf Millionen<br />

Euro (Mio. EUR).<br />

B. Anwendung der International Financial Reporting Standards<br />

Der Konzernabschluss der Würth-Gruppe wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des<br />

International Accounting Standards Boards (IASB), London, aufgestellt.<br />

Die Erstellung <strong>von</strong> Abschlüssen in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />

erfordert vom Management Annahmen und Schätzungen, die Auswirkungen auf ausgewiesene Beträge und damit im<br />

Zusammenhang stehende Angaben haben. Bei den tatsächlichen Ergebnissen kann es zu Abweichungen <strong>von</strong> diesen<br />

Schätzungen kommen.<br />

Die Erstellung des Abschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen und zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte, die<br />

zum Zeitwert bewertet werden.<br />

Sämtliche am Bilanzstichtag gültigen Standards des IASB wurden angewendet. Dabei wurden Änderungen einzelner<br />

Standards aufgrund der Improvement Projekte des IASB (einschließlich der Änderungen der IAS 32 und IAS 39) nicht<br />

berücksichtigt, da diese Standards erst ab dem 1. Januar 2005 verbindlich anzuwenden sind. Die im Geschäftsjahr<br />

2004 verabschiedeten IFRS Standards, IFRS 2: Share based Payments, IFRS 4: Insurance Contracts, IFRS 5: Noncurrent<br />

Assets Held for Sales and Discontinued Operations sowie IFRS 6: Exploration for and Evaluation of Mineral<br />

Resources sind ebenfalls nicht vorzeitig angewendet worden.<br />

IFRS 3 „Business Combinations“ wird für Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 31. März 2004 angewandt. Im<br />

Rahmen der Veröffentlichung <strong>von</strong> IFRS 3 wurden IAS 36 „Wertminderung <strong>von</strong> Vermögenswerten“ und IAS 38 „Immaterielle<br />

Vermögenswerte“ aktualisiert. Beide aktualisierten Standards werden auf Unternehmenserwerbe ab dem<br />

31. März 2004 angewendet.<br />

Der Abschluss nach den IFRS hat für die Würth-Gruppe befreiende Wirkung nach § 292a HGB, d. h. die Verpflichtung<br />

zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach §§ 290 ff. HGB entfällt.<br />

Der für die Befreiung <strong>von</strong> der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungspflicht erforderliche Einklang der Konzernrechnungslegung<br />

mit der 7. EU-Richtlinie wurde auf Grundlage der Auslegung der Richtlinie durch den DRS 1 „Befreiender<br />

Konzernabschluss nach § 292a HGB“ vorgenommen.<br />

F-265

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