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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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Konzernabschluss der Würth-Gruppe<br />

F-162<br />

a) Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts<br />

Die Würth-Gruppe überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte<br />

wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeord<strong>net</strong> ist. Zur<br />

Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows<br />

aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen<br />

angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.<br />

Zum 31. Dezember 2005 betrug der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte 110,6 Mio.<br />

EUR (2004: 113,7 Mio. EUR).<br />

b) Verlustvorträge<br />

Die Würth-Gruppe setzt für steuerliche Verlustvorträge aktive latente Steuern an, soweit<br />

die Nutzung der Verlustvorträge durch die Steuerplanung ausreichend gewährleistet erscheint.<br />

Bei der Steuerplanung muss die Würth-Gruppe Schätzungen über zukünftig zu<br />

erzielende steuerliche Ergebnisse abgeben. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge<br />

belaufen sich zum 31. Dezember 2005 auf 51,1 Mio. EUR (2004: 38,8 Mio. EUR).<br />

• Auswirkungen <strong>von</strong> neuen Rechnungslegungsstandards<br />

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich<br />

den im Vorjahr angewendeten Methoden. Darüber hinaus hat der Konzern die neuen/<br />

überarbeiteten Standards angewendet, welche für das am 1. Januar 2005 beginnende<br />

Geschäftsjahr verbindlich sind.<br />

Die Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich insbesondere<br />

aufgrund der Anwendung <strong>von</strong> IAS 21 „Auswirkungen <strong>von</strong> Änderungen <strong>von</strong> Wechselkursen“,<br />

IAS 27 „Ausweis <strong>von</strong> Anteilen anderer Gesellschafter“, IAS 32 „Finanzinstrumente:<br />

Angaben und Darstellung“, IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“, IAS 39<br />

„Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ sowie IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“<br />

und IAS 36 „Wertminderung <strong>von</strong> Vermögenswerten“ (überarbeitet).<br />

IAS 21 „Auswirkungen <strong>von</strong> Änderungen <strong>von</strong> Wechselkursen“<br />

IAS 21 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Jeglicher<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende<br />

Geschäfts- oder Firmenwert und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen<br />

der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen<br />

Geschäftsbetriebs stammen, sind als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen<br />

Geschäftsbetriebs zu behandeln. Sie werden daher in der funktionalen Währung<br />

des ausländischen Geschäftsbetriebs angegeben und sind zum Stichtagskurs umzurechnen.<br />

Für Erwerbe <strong>von</strong> ausländischen Teileinheiten, die vor dem 1. Januar 2005 stattgefunden<br />

haben, erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Erwerbs.<br />

IAS 27 „Ausweis <strong>von</strong> Anteilen anderer Gesellschafter“<br />

IAS 27 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der<br />

Ausweis der Anteile anderer Gesellschafter erfolgt gemäß IAS 27.33 nicht mehr als Bilanzposition<br />

zwischen Eigenkapital und Fremdkapital, sondern als getrennter Posten innerhalb<br />

des Eigenkapitals. Das auf andere Gesellschafter entfallende Konzernergebnis ist<br />

gesondert in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung anzugeben.<br />

IAS 32 „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“<br />

IAS 32 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Gemäß

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