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Schuldverschreibungen von 2006/2013 - wuerthfinance.net

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IAS 32.18 (b) sind Ansprüche, die im Falle der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen zum Mittelabfluss auf<br />

Gesellschaftsebene führen, als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen. Die Bewertung<br />

der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Betroffen <strong>von</strong><br />

dieser Neuregelung waren in der Würth-Gruppe im Wesentlichen Anteile anderer<br />

Gesellschafter an Personengesellschaften (Minderheitenanteile).<br />

Um das Kommanditkapital der Obergesellschaften in der Würth-Gruppe, an denen die<br />

Familienstiftungen sämtliche Anteile halten, nach wie vor als Eigenkapital gemäß IFRS<br />

ausweisen zu können, haben die Gremien der Würth-Gruppe zugestimmt, die gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen der betroffenen Gesellschaften so neu zu fassen, dass sich unter<br />

anderem aus einer Kündigung eines Gesellschafters kein gegen die jeweilige Gesellschaft<br />

gerichteter Zahlungsanspruch ergibt. Durch diese Maßnahme konnte sichergestellt werden,<br />

dass der Konzernabschluss der Würth-Gruppe insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt und<br />

verständlich bleibt.<br />

IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“<br />

IAS 38 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Nach<br />

IAS 38 gehören zu den Herstellungskosten eines selbst erstellten immateriellen Vermögenswertes<br />

alle direkt zurechenbare Kosten, die zur Schaffung, Herstellung und Vorbereitung<br />

des Vermögenswertes erforderlich sind, damit er für den vom Management beabsichtigten<br />

Gebrauch betriebsbereit ist.<br />

IAS 39 „ Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“<br />

IAS 39 ist für Finanzinstrumente anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem<br />

1. Januar 2005 beginnen. Nach IAS 39 kann jeder finanzielle Vermögenswert beim erstmaligen<br />

Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertender finanzieller<br />

Vermögenswert designiert werden, mit Ausnahme <strong>von</strong> Anlagen in Eigenkapital<br />

deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann. In der Würth-<br />

Gruppe wurden Wertpapiere des Anlagevermögens als solche finanzielle Vermögenswerte<br />

im Sinne <strong>von</strong> IAS 39 desiginiert und im Geschäftsjahr 2005 daraus ein Aufwand in<br />

Höhe <strong>von</strong> 1,2 Mio. EUR (2004: Ertrag in Höhe <strong>von</strong> 1,7 Mio. EUR) ergebniswirksam erfasst.<br />

IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und IAS 36 „Wertminderung <strong>von</strong> Vermögenswerten“<br />

(überarbeitet)<br />

IFRS 3 wurde auf alle Unternehmenszusammenschlüsse mit Datum des Vertragsabschlusses<br />

am oder nach dem 31. März 2004 angewendet. Der Konzern bewertet im Rahmen<br />

der Erstbewertung die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden<br />

in voller Höhe mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Zeitpunkt des Erwerbs. Minderheitsanteile<br />

werden folglich in Höhe ihres Anteils an den beizulegenden Zeitwerten der<br />

Vermögenswerte und Schulden angesetzt.<br />

Die Anwendung <strong>von</strong> IFRS 3 und IAS 36 (überarbeitet) hat ferner dazu geführt, dass der<br />

Konzern die planmäßige Abschreibung <strong>von</strong> Geschäfts- oder Firmenwerten eingestellt hat<br />

und stattdessen seit dem 1. Januar 2005 jährlich Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder<br />

Firmenwerte auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchführt (sofern<br />

nicht ein Ereignis eintritt, das eine häufigere Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts<br />

erforderlich macht).<br />

F-163

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