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Vom Wesen der menschlichen Freiheit. Einleitung ... - gesamtausgabe

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240 Kausalität und <strong>Freiheit</strong> als kosmologisches Problem<br />

einer Bedingung gebietet. Dabei darf jedoch bei einem schlechthin<br />

Unbedingten als einem Gegebenen und Gebbaren nie stehen<br />

geblieben werden. Der Grundsatz sagt nichts aus über den<br />

<strong>Wesen</strong>sbau <strong>der</strong> Natur, ihre Konstitution. Er ist kein konstitutiver<br />

Grundsatz wie etwa die Analogien <strong>der</strong> Erfahrung!, son<strong>der</strong>n<br />

er gibt nur die Regel für ein Verfahren im Erkennen <strong>der</strong><br />

Natur, <strong>der</strong> Idee einer Vollständigkeit gemäß; er ist nur ein<br />

regulatives Prinzip. An<strong>der</strong>s gewendet und mit den Worten<br />

Kants ausgedrückt: Der Grundsatz antizipiert nicht, nimmt<br />

nicht vorweg, was ein Objekt als solches selbst ist, son<strong>der</strong>n er<br />

postuliert, for<strong>der</strong>t nur als Regel, was im Regressus geschehen<br />

soll. Diese regulative Gültigkeit ist das einzige, was positiv im<br />

Grundsatz erhalten bleibt, und es fragt sich jetzt, was sich aus<br />

dieser positiven Funktion des Grundsatzes für die positive Auflösung<br />

<strong>der</strong> Antinomien ergibt. Dabei ist keine ontische Interpretation<br />

<strong>der</strong> Totalität in Ansatz zu bringen, son<strong>der</strong>n ein ontologisches<br />

Postulat bezüglich <strong>der</strong> Totalität <strong>der</strong> Erkenntnis <strong>der</strong><br />

Erfahrungen. Eine positive Auflösung des inneren Wi<strong>der</strong>streites<br />

<strong>der</strong> Vernunft wird die Aufgabe haben, den Sinn <strong>der</strong> möglichen<br />

Zusammenstimmung mit sich selbst aufzuschließen, und<br />

zwar in bezug auf das, was da strittig auseinan<strong>der</strong>ging. Es geht<br />

daher jetzt um die Frage <strong>der</strong> Unmöglichkeit <strong>der</strong>» Veruneinigung«<br />

von Kausalität durch <strong>Freiheit</strong> mit Naturnotwendigkeit.<br />

Es wird weiter gefragt werden müssen, worauf schließlich<br />

dieses Problem <strong>der</strong> möglichen Einheit von <strong>Freiheit</strong> und Natur<br />

orientiert ist und woher motiviert, ob sie ihren letzten Bestimmungsgrund<br />

hat in einem lediglich spekulativen Interesse, in<br />

einer letzten Harmonie <strong>der</strong> Erkenntnis und des Erkannten,<br />

o<strong>der</strong> ob noch ein an<strong>der</strong>es Interesse hinter dieser steht. Sobald<br />

nun aber die Frage nach einer möglichen positiven Auflösung<br />

§ 25. Die positive Auflösung <strong>der</strong> dritten Antinomie 241<br />

des Wi<strong>der</strong>streites gestellt ist, kann nicht mehr ausgegangen und<br />

stehengeblieben werden bei <strong>der</strong> Alternative: Jede Wirkung in<br />

<strong>der</strong> Welt ist entwe<strong>der</strong> aus Natur o<strong>der</strong> aus <strong>Freiheit</strong>. Denn mit<br />

diesem Entwe<strong>der</strong>-O<strong>der</strong> ist von vornherein jede Brücke zu einer<br />

Vereinigung abgebrochen. Soll die Vereinigung von Natur und<br />

<strong>Freiheit</strong> auch nur als Möglichkeit und diese selbst auch nur erst<br />

als Problem angesetzt werden, dann muß das Fragen zum mindesten<br />

über ein zerreißendes Entwe<strong>der</strong>-O<strong>der</strong> hinaus sich entschließen<br />

zu einem Sowohl-aIs-auch in dem Sinne, daß die<br />

Möglichkeit erörtert wird, ob nicht eine und dieselbe Weltbegebenheit<br />

als Wirkung bestimmt sei sowohl durch Kausalität<br />

nach <strong>der</strong> Natur als auch durch Kausalität aus <strong>Freiheit</strong>. Wenn<br />

aber ein und dasselbe als Wirkung zurückbezogen sein soll auf<br />

zwei grundverschiedene Arten von Kausalitäten, dann ist <strong>der</strong>gleichen<br />

überhaupt nur so möglich, daß bei Erhaltung <strong>der</strong> Selbigkeit<br />

<strong>der</strong> Wirkung doch zum mindesten etwas verschwunden<br />

ist an <strong>der</strong> Wirkung in bezug auf die verschiedenen Ursachen,<br />

nämlich eben diese Beziehung selbst. Beides, d. h. die Vereinigung<br />

von Natur und <strong>Freiheit</strong> als Kausalitäten ist doch offenbar<br />

nur möglich, wenn eine und dieselbe Wirkung als solche es<br />

zuläßt, daß sie in verschiedener Beziehung kausal bestimmbar<br />

ist. Die Möglichkeit <strong>der</strong> Vereinigung bei<strong>der</strong> Kausalitäten in<br />

Beziehung auf eine und dieselbe Wirkung hängt also daran,<br />

daß eine Wirkung in sich eine doppelte Beziehung auf Kausalität<br />

zuläßt, d. h. genommen werden kann in Ansehung <strong>der</strong><br />

Kausalität <strong>der</strong> Natur und in Ansehung <strong>der</strong> Kausalität aus<br />

<strong>Freiheit</strong>.<br />

1 Diese sind auch nur regulativ, nicht konstitutiv und doch echte Grundsätze.<br />

>Nicht konstitutiv< ist zweideutig: 1. überhaupt nichts sagend eibel<br />

die Objekte als solche, 2. nichts sagend über ihren Wasgehalt, wohl aber<br />

über ihr Wie des Vorhandenseins. Konstitutiv: 1. Wasgehalt betreffend,<br />

2. Vorhandenheit betreffend. Im Sinne <strong>der</strong> zweiten Bedeutung sind auch<br />

die Analogien konstitutiv.

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