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Vom Wesen der menschlichen Freiheit. Einleitung ... - gesamtausgabe

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166 Kausalität und <strong>Freiheit</strong> als kosmologisches Problem<br />

nisse ja nur Modi sind. Genauer gesprochen: Schon das <strong>Wesen</strong><br />

von Nacheinan<strong>der</strong> und Zugleich als <strong>der</strong> Verhältnisse des In<strong>der</strong>-Zeit-seins<br />

gibt eine Anweisung auf das notwendige Zugrundeliegen<br />

eines Beharrlichen, denn diese Zeitverhältnisse<br />

können überhaupt nur >seinIch denke< (Verstand)<br />

in einem ungeprüften Ansatz des <strong>Wesen</strong>s des Menschen<br />

als eines endlichen Subjekts<br />

Am Ende werden Ihnen die Beweise <strong>der</strong> Analogien, wie an<strong>der</strong>e<br />

Beweise Kants, we<strong>der</strong> ihrem Gehalt nach noch gar ihrer Ver-<br />

8 a.a.ü., A 186, B 229.<br />

§ 18. Erläuterung <strong>der</strong> Beweisart <strong>der</strong> Analogien 167<br />

bindlichkeit und Strenge nach ohne weiteres einleuchten, ja sogar<br />

überhaupt unverständlich bleiben. Das hat aber nicht etwa<br />

nur seinen äußeren Grund in <strong>der</strong> Unvollkommenheit <strong>der</strong><br />

Kenntnis <strong>der</strong> kantischen Theorien und Erörterungen, son<strong>der</strong>n<br />

es hat innere Gründe, worüber eine kurze Bemerkung notwendig<br />

ist, zum al Kant selbst viel auf seine Beweise gibt und diejenigen,<br />

die sich an Kant klammern, sich viel zugute tun auf die<br />

Strenge und Verbindlichkeit <strong>der</strong> kantischen Beweisführung.<br />

Man mag die kantischen Beweise noch so exakt formulieren,<br />

sie gewinnen dadurch nichts an Verbindlichkeit, solange nicht<br />

zuvor ihre Notwendigkeit einsichtig gemacht ist. Denn es gilt<br />

grundsätzlich zu beachten: Ein Beweis ist überhaupt in seinem<br />

Schrittzusammenhang, d. h. als Ganzes nur dann verbindlich,<br />

wenn er selbst als dieses Ganze notwendig ist und in dieser<br />

Notwendigkeit einsichtig gemacht ist, welche Einsichtigkeit ihrerseits<br />

nicht auf einem theoretischen Beweis zu beruhen<br />

braucht. Nun könnte es doch sein, daß die Voraussetzungen<br />

und Thesen, aus denen für Kant die Notwendigkeit seiner Beweise<br />

und damit <strong>der</strong>en Verbindlichkeit entspringt, selbst unhaltbar<br />

sind, und zwar unhaltbar, weil sie einer unzureichenden<br />

Prüfung und <strong>Wesen</strong>sbestimmung eben <strong>der</strong> Tatbestände<br />

entspringen, auf die die ganze Problematik gegründet wird<br />

und für die die Problematik aufgerollt wird. Wenn es so wäre,<br />

wenn die Notwendigkeit <strong>der</strong> kantischen Beweise grundlos wäre,<br />

dann fiele nicht nur ihre vielberufene Stringenz dahin, son<strong>der</strong>n<br />

vordem schon und überhaupt ihre Möglichkeit. Es könnte nicht<br />

nur so sein, daß dies von den kantischen Beweisen gilt, son<strong>der</strong>n<br />

es ist in <strong>der</strong> Tat so. Es gilt sowohl von den Beweisen <strong>der</strong><br />

Grundsätze als auch von dem Beweis <strong>der</strong> transzendentalen Deduktion.<br />

Schon rein stilistisch und in <strong>der</strong> Darstellung zeigt sich<br />

eine eigentümliche Verwandtschaft mit den Beweisen in <strong>der</strong><br />

transzendentalen Deduktion. Beides, die Grundsätze und die<br />

transzendentale Deduktion, sind nicht notwendig in <strong>der</strong> Form,<br />

wie Kant sie nimmt, und auf <strong>der</strong>en Boden nehmen muß. Das<br />

sagt freilich nicht, daß sie nicht ein Problem in sich bergen.<br />

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