Vom Wesen der menschlichen Freiheit. Einleitung ... - gesamtausgabe
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166 Kausalität und <strong>Freiheit</strong> als kosmologisches Problem<br />
nisse ja nur Modi sind. Genauer gesprochen: Schon das <strong>Wesen</strong><br />
von Nacheinan<strong>der</strong> und Zugleich als <strong>der</strong> Verhältnisse des In<strong>der</strong>-Zeit-seins<br />
gibt eine Anweisung auf das notwendige Zugrundeliegen<br />
eines Beharrlichen, denn diese Zeitverhältnisse<br />
können überhaupt nur >seinIch denke< (Verstand)<br />
in einem ungeprüften Ansatz des <strong>Wesen</strong>s des Menschen<br />
als eines endlichen Subjekts<br />
Am Ende werden Ihnen die Beweise <strong>der</strong> Analogien, wie an<strong>der</strong>e<br />
Beweise Kants, we<strong>der</strong> ihrem Gehalt nach noch gar ihrer Ver-<br />
8 a.a.ü., A 186, B 229.<br />
§ 18. Erläuterung <strong>der</strong> Beweisart <strong>der</strong> Analogien 167<br />
bindlichkeit und Strenge nach ohne weiteres einleuchten, ja sogar<br />
überhaupt unverständlich bleiben. Das hat aber nicht etwa<br />
nur seinen äußeren Grund in <strong>der</strong> Unvollkommenheit <strong>der</strong><br />
Kenntnis <strong>der</strong> kantischen Theorien und Erörterungen, son<strong>der</strong>n<br />
es hat innere Gründe, worüber eine kurze Bemerkung notwendig<br />
ist, zum al Kant selbst viel auf seine Beweise gibt und diejenigen,<br />
die sich an Kant klammern, sich viel zugute tun auf die<br />
Strenge und Verbindlichkeit <strong>der</strong> kantischen Beweisführung.<br />
Man mag die kantischen Beweise noch so exakt formulieren,<br />
sie gewinnen dadurch nichts an Verbindlichkeit, solange nicht<br />
zuvor ihre Notwendigkeit einsichtig gemacht ist. Denn es gilt<br />
grundsätzlich zu beachten: Ein Beweis ist überhaupt in seinem<br />
Schrittzusammenhang, d. h. als Ganzes nur dann verbindlich,<br />
wenn er selbst als dieses Ganze notwendig ist und in dieser<br />
Notwendigkeit einsichtig gemacht ist, welche Einsichtigkeit ihrerseits<br />
nicht auf einem theoretischen Beweis zu beruhen<br />
braucht. Nun könnte es doch sein, daß die Voraussetzungen<br />
und Thesen, aus denen für Kant die Notwendigkeit seiner Beweise<br />
und damit <strong>der</strong>en Verbindlichkeit entspringt, selbst unhaltbar<br />
sind, und zwar unhaltbar, weil sie einer unzureichenden<br />
Prüfung und <strong>Wesen</strong>sbestimmung eben <strong>der</strong> Tatbestände<br />
entspringen, auf die die ganze Problematik gegründet wird<br />
und für die die Problematik aufgerollt wird. Wenn es so wäre,<br />
wenn die Notwendigkeit <strong>der</strong> kantischen Beweise grundlos wäre,<br />
dann fiele nicht nur ihre vielberufene Stringenz dahin, son<strong>der</strong>n<br />
vordem schon und überhaupt ihre Möglichkeit. Es könnte nicht<br />
nur so sein, daß dies von den kantischen Beweisen gilt, son<strong>der</strong>n<br />
es ist in <strong>der</strong> Tat so. Es gilt sowohl von den Beweisen <strong>der</strong><br />
Grundsätze als auch von dem Beweis <strong>der</strong> transzendentalen Deduktion.<br />
Schon rein stilistisch und in <strong>der</strong> Darstellung zeigt sich<br />
eine eigentümliche Verwandtschaft mit den Beweisen in <strong>der</strong><br />
transzendentalen Deduktion. Beides, die Grundsätze und die<br />
transzendentale Deduktion, sind nicht notwendig in <strong>der</strong> Form,<br />
wie Kant sie nimmt, und auf <strong>der</strong>en Boden nehmen muß. Das<br />
sagt freilich nicht, daß sie nicht ein Problem in sich bergen.<br />
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